T23 Rückfahrkamera und STVO

AutobahnA1

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Hallo, irgendwie finde ich nirgendwo vernünftige Infos zum Thema Rückfahrkamera zum Nachrüsten und Zulässigkeit in Deutschland bzw. STVO.
Einfache Systeme gibt es ja schon für kleines Geld. Aber bleibt die ABE des Fahrzeugs erhalten? Was wohl nicht geht sind Kameras mit LED Unterstützung wenn kein E Prüfzeichen vorhanden ist.
 
Der StVO ist die Rückfahrkammera völlig schnuppe, die StVZO hingegen stellt Anforderungen. Insbesondere braucht es für die diversen elektronischen Komponenten eine Zulassung für die EMV. Was sonst noch fällt mir gerade ad hoc nicht ein aber da müssten schon noch ein paar mehr Sachen zu beachten sein.
 
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