Ich habe besagtes soeben gemacht:
Im Gesetz sind Nebelleuchten an "Motorwagen" nicht obligatorisch. Jedoch gibt es genaue Vorschriften, wenn man eine bzw. zwei besitzt. Also bezüglich Position, Farbe, elektischer Schaltung, Handhabung etc. ist alles festgeschrieben. Und das ist in D sicher nicht anders, CH hat diesbezüglich viel EU-Recht übernommen.
Ich weiss nur nicht ob es ganz legal ist bestehende Anlagen zu entfernen. Dazu steht nicht's, also gehe ich davon aus, es ist legal. Und falls nicht, merkt es sowieso kein Mensch. Die schauen bei der Prüfung meistens gerade mal die Einstellung der Scheinwerfer an.
Da auch heute viele Neuwagen ganz ohne NL ausgeliefert werden, mache ich mir darum wenig Sorgen.
Also ich würde sagen: Viel Spass beim Cleanen!
Bevor jemand fragt: Meine "LED-Nebelwarnleuchte" hinter der Scheibe ist keinesfalls legal. Ich glaube es zumindest nicht.

Ich brauche das Ding eigentlich schon, denn Richtung Berge, kann es schon plötzlich mal richtig übel Nebel haben.
PS:
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