TÜv

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Green Ghost

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#41
muc ich finde hier vieles nicht selbstverständlich weil ich selbst ursprünglich aus russland komme also weiß ich auch wie es anders sein kann ;)
 

Nachtfly

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#42
was mich schon auch wundert ist das supersportler echt arschlaut sein dürfen. würd mich mal fragen wie das gerechtfertigt wird? entweder darf man eine gewisse lautstärke nicht überschreiten zum allgemeinwohl oder man darf. und das lustige bei lambo und co geht so schalldämpfungsplättchen im auspuff runter wenn man ne gewisse drehzahl hat und dann schreit das teil nochmal extra los. das ist eig der hauptgrund was mich da stört am gesetz das die einen laut sein dürfen und die anderen nicht. weil von der lautstärke drosseln kann man auch 1000ps.
 
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#43
Allso Tüv ist sehr sinnvoll ich bin wirklich heilfroh das nicht jeder machen darf was er will und das unsere autos alle 2 jahre kontroliert werden. Das dient erstmal meiner sicherheit und der meiner mit menschen. Es fährt trotzdem noch genug schrott auf unseren straßen rum. Schwarz tüv ist doch heute kein problem mehr in jeder firma kennt der kolege doch irgendeinen der das macht. Oder ? Ich kenne (vom sehen) viele bastelbuden wo ich mich frage wer die nochmal durch den tüv gebracht hat. Einer meiner kumpel hat einen b corsa und muss ihn alle 2jahre abrüsten damit der tüv ihm nochmal die plakete drauf macht. Und leute wer sauber und anständig schrauben tut und mit den tüv beamten spricht was geht was nicht der fühlt sich wohler. Als wenn man mit nicht eingetragenen teilen angehalten wird. Und leute vergleicht doch nicht nicht eure celica mit einem lambo wenn ich mir einen kaufe soll der sich doch auch anhören wie einer. Oder. Wer will schon das ein 4 zylinder lauter ist wie einer mit 12oder. Allso in diesem sinne gute nacht. Und denkt immer dran. Straße nass fuß vom gas. Straße trocken drauf den socken.
 

Nachtfly

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#44
@ChrisCross

ja aber es kann kein argument sein wenn ich 12 zylinder hab darf mein auto so laut sein das ich es 1 kilometer höre. weil entweder alle oder keiner.

und ein v8 kann auch leiser vor sich hin grollen. also das argument das ein teureres auto lauter sein darf ist absolut lächerlich.

oder wird ein kleines kind von einem teureren auto mit größerem motor nicht wach wenn ich da mit 200db durchdonner.

ich sag auch nichts gegen den tüv aber die lautstärke muss klar geregeld werden. und mehr ps muss nicht automatisch lauter sein.

es hört sich sonst für mich an als wenn jemand 1000ps hat dürfte er ja auch in der 40iger zone 100 fahren.

also wenn man es mit der geschwindichkeit geregelt hat. müsste es auch von der lautstärke geregeld werden. sprich so und soviel db sind erlaubt und fertig und das für jedes kfz egal ob es 500 oder 5 millionen kostet.
 

muc

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#45
muc ich finde hier vieles nicht selbstverständlich weil ich selbst ursprünglich aus russland komme also weiß ich auch wie es anders sein kann ;)
Um so schlimmer... ;)

So und nu lassen wir die Diskussion vll. besser sein, führt eh zu nichts...

Kommen wir also lieber mal auf das ursprüngliche Problem zurück:
habe noch nen Ami Baujahr 79. der TÜVI meinte die farbe wäre nicht ok.
Er ist orange. Obwohl in den vorgaben drinsteht dass mann jede uni Farbe nehmen kann. Er muss nicht die original Farbe haben so wie der TÜVI meint.
Sch*** TÜV kann man da m.E. nicht sagen, aber der Prüfer ist schon etwas fragwürdig. ;)

Für Oldtimerbegutachtungen gibt es derzeit leider nicht viel offizielles, es wurde zwar vor ein paar Jahren (zwei oder drei) ein Anforderungskatalog erarbeitet, der aber bisher nicht offiziell vom Bundesverkehrsministerium veröffentlich wurde. Der enthält u.a. folgendes:

Kapitel I: Karosserie/äußeres Erscheinungsbild
Lack
* Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, dh auch ein pinkfarbener Citroën IICV kann akzeptiert werden.
* Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-
Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch
nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
* Gemusterte Lacke u Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind zB Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc (zB Historische Coca-Cola-Werbung).
* Der Lack muss sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina u kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die
Zustandsnote „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das Fz, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
* Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der HU-Plakette nach § 29 möglich wäre. Durchgerostete Türen, Radläufe, Hauben, etc stehen also im Gegensatz zu einer BE als Oldtimer.
Problem: Kennen sollte den Entwurf des Anforderungskatalogs eigentlich jeder Sachverständige, der im Bereich § 23 StVZO tätig ist. Leider ist er aber (noch) nicht offiziell gemacht worden, also auch nicht verbindlich anzuwenden, denn dann wäre ja alles klar. Allerdings ist der gesamte Anforderungskatalog in Kommentaren zur StVZO, aktuell durchaus enthalten, u.a. auch in einem von hochrangigen Mitarbeitern des BMVBS. Es sollte daher klar sein, was gewollt ist.

Offiziell gibt es nur eine Rili zu § 23 StVZO und die enthält u.a. folgendes:
3 Die vom Sachverständigen unter Abschnitt 5 zum Ausdruck gebrachte Würdigung hinsichtlich Zustand, Ausrüstung, Veränderungen des Fz zeitnahe der Erstzulassung oder bei der Restaurierung des Fz, Ersatz von Teilen oder Aggregaten aufgrund von Beschaffungsproblemen durch solche, die einem Folgetyp oder anderen Fz entstammen etc, muss eine Antwort auf die entscheidende beurteilungsrelevante Frage geben: Kann das begutachtete Fz iS dieser Rili als ein kfztechn Kulturgut betrachtet werden? Die Voraussetzung dafür ist, dass das Erscheinungsbild dieses Fz dem bei der Auslieferung ab Werk oder der dokumentierten Modifikation in der anfänglichen Betriebszeit entspricht. Unter diesem Gesichtspunkt kann auch bei in 3.1 u 3.2 angegebenen nicht originalen Hauptbaugruppen oder Teilen in Abschnitt 6 bestätigt werden, dass das Ergebnis der Begutachtung positiv ist.
Ich weis, wachsweich³ genau darum hat man ja den Anforderungskatalog erarbeitet und auch schon mal in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe abgestimmt, nur ging es danach leider im Bundesministerium nicht weiter... Bei ganz strenger Auslegung könnte man hier also tatsächlich sagen, dass eine andere Farbe n.i.O. ist. Allerdings ist das schon arg kleinkarriert und in Hinblick auf den schon in der Schublade steckenden Anforderungskatalog auch etwas kurzsichtig...
 
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#46
Ich weis, wachsweich³ genau darum hat man ja den Anforderungskatalog erarbeitet und auch schon mal in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe abgestimmt, nur ging es danach leider im Bundesministerium nicht weiter... Bei ganz strenger Auslegung könnte man hier also tatsächlich sagen, dass eine andere Farbe n.i.O. ist. Allerdings ist das schon arg kleinkarriert und in Hinblick auf den schon in der Schublade steckenden Anforderungskatalog auch etwas kurzsichtig...
Also habe ich pech oder ich muss zum anderen Prüfer.
 

muc

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Würde ich machen, die selbe Dame der nächste Herr. ;)
 
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