CelicaTech
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@muc Danke für den Einwand. Gut, dass du das angesprochen hast. Ich habe mir deswegen die Unterlagen zu meinem Kat noch mal rausgesucht und das Thema Genehmigung genauer angeschaut. Den hatte ich extra mit einer Genemigung gekauft...Hinsichtlich ABE und so hab ich da aber gewisse Zweifel. Andererseits, wo kein Kläger, ... technisch funktionieren sollte das ja.![]()
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Die Bilder von den Unterlagen hänge ich mit an. Bei meinem BM Catalysts BM91297H liegt eine Genehmigung nach ECE R103 vor, Nummer E9-103R-00.19294, Erweiterung 01. Genehmigt wurde das in Spanien, als Technischer Dienst ist IDIADA genannt. Streng genommen also eine ECE-Typgenehmigung und keine deutsche ABE. Der Verwendungsbereich gehört dazu – deshalb stehen dort auch die Fahrzeuge und Motoren drin.
Für so eine Genehmigung wird die Wirkung des Kats im Fahrzeug geprüft. Genau da liegt auch der Haken beim Einschweißen eines beliebigen anderen Katkörpers: Die Genehmigung der ursprünglichen Anlage deckt diesen Umbau nicht einfach mit ab.
HJS bietet dafür tatsächlich Universal-Einschweißkats an, ausdrücklich für Abgasanlagen, die anschließend über § 21 genehmigt werden sollen, allerdings nicht explizit T23. Interessant wäre beispielsweise der 90950192 HD: 200 Zellen, Metallträger mit dreifacher Folienwicklung, EOBD-tauglich und bis 240 PS ausgelegt.
Dummerweise reicht für den Abgasnachweis unsere normale AU nicht. Bei der Euro-3-Celica geht es insbesondere um:
- Kaltstart und Aufheizverhalten des Kats,
- CO, HC und NOx im vorgeschriebenen Fahrzyklus, einschließlich Lastbetrieb,
- die Funktion der serienmäßigen Abgasregelung und Katüberwachung.
Die Geräuschmessung bekommt ein entsprechend ausgerüsteter §-21-Prüfer hin. Dafür braucht es ein geeignetes Schallpegelmessgerät und die vorgeschriebenen Messbedingungen, gegebenenfalls auch eine Fahrgeräuschmessung. Das Abgaslabor hat eine normale Prüfstelle dagegen nicht nebenan stehen. Den erforderlichen Abgasprüfbericht müsste man dann extern beschaffen.
Der nächste Schritt wäre deshalb, mit HJS und dem vorgesehenen §-21-Prüfer zu klären, welcher Kat passt und welche verwertbaren Prüfunterlagen HJS dafür bereitstellen kann. Ob es für unsere Celica schon einen passenden Abgasnachweis gibt oder eine neue Labormessung nötig wird, ist bislang offen.
Liegt ein vom Prüfer akzeptierter Abgasnachweis auf dem Tisch, muss dessen Messung nicht vor Ort wiederholt werden. Dann bleiben die Begutachtung des tatsächlichen Einbaus, die erforderlichen Geräusch- und sonstigen Prüfungen und das §-21-Gutachten. Anschließend damit zur Zulassungsstelle.
Mit einem hochwertigen HJS-Kat lässt sich also durchaus eine vernünftige Lösung aufbauen. Den Nachweisweg sollte man aber vor dem Kauf und Einschweißen klären.
Grüße
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