Das ist alles kein Hexenwerk. Man kann sich das einfach nur immer technisch schwer vorstellen, wenn man das noch nie live gesehen hat, mit den Befestigungen. Wenn man davor sitzt, macht das aber alles Sinn.
Auch in Deinem Fall alles mit den Serienrädern ist das sowieso kein Problem.
Der Austausch der Radbolzen vorne ist auch nicht so schwierig, es wird nur der komplette Sattel zur Seite gehängt und die Scheibe abgenommen, dann kann man die Radnabe so drehen, das man die originalen Bolzen mit einem Hammer rausgeschlagen bekommt, das sie nach hinten rausfallen. Da reichen zwei, drei gezielte Hammerschläge, dann fallen die raus. Gibt natürlich auch Einziehwerkzeug, ist aber nicht notwendig. Den langen Bolzen fummelt man dann hinter das Loch der Nabe und zieht ihn mit einer offenen Radmutter und Unterlegscheibe rein (oder schlägt von hinten mit mit einer Verlängerung drauf (Verlängerung, weil man kein Platz mit einem Hammer hat, dahinter zu kommen)
Btw. Eine Einzelabnahme (19.2 ivm 21) muss auch dann gemacht werden, wenn es sich um KEIN Teilegutachten handelt, sondern nur um ein Festigkeitsgutachten oder Gutachten von nicht mehr als Prüfgrundlage zugelassene Prüforganisationen, ebenso bei Teilegutachten, in denen das Fahrzeug nicht aufgeführt ist, oder wenn Verwendungsbereiche der Teile nicht mehr serienmäßig sind, die sich gegenseitig beeinflussen (Tieferlegung, Lenkung, Fahrwerk, Räder, etc.). Diese Teile wiederum müssen auch wieder entsprechende Gutachten besitzen, die Bezug auf die Zulässigkeit in Verbindung mit anderen Teilen in jenem Verwendungsbereich nehmen.
Ebenso führt auch oftmals die Abnahme von Rädern, wenn Distanzringe verwendet werden, GENERELL zu einer Einzelabnahme, weil in vielen TG steht, das das TG nur "bei sonst serienmäßigem Zustand" Gültigkeit besitzt. Und selbst DAS sieht jeder Prüfer anders und bewertet das auch anders, was oftmals zu einer grossen Diskrepanz über die Entscheidung der Art der Abnahme führt.
Bei den Distanzringen an Helix seinem Wagen passt es sowohl technisch, also auch rechnerisch mit seinen Zubehör Felgen. Bei anderen Felgen mit anderer Einpresstiefe, Breite, Reifen, etc. kann es sowohl technisch (Platz, Überstand), als auch rechnerisch (Toleranz der maximal zulässigen Spurweitenänderung -> Fahrwerksfestigkeit) schon wieder ganz anders aussehen, und folglich dann auch zu einem negativen Abnahmeergebnis führen.
Technisch kann es auch passieren, das man Distanzringe gar nicht so einfach verbauen kann (Stichwort: zu kleine oder keine Gusstaschen an der Rückseite des Befestigungsflansches der Alufelge, die die überstehenden originalen Rändelbolzen "aufnehmen" können. Bei Multilochkreis Felgen z.B. bauartbedingt der Fall).
Daher habe ich ihm in dem anderen Thread geschrieben, das er sich da generell mal RICHTIG intensiv einlesen soll...da kann man pauschal nur schwierig was zu sagen, weil eben auch jeder Prüfer anders ist und es vor allem aber zu viele Variablen, Kombination und einzelfallbezogene Richtlinien und technische Voraussetzungen gibt. Ebenso wie jedes Modell oder jeder Hersteller andere Auflagen an die Gutachten bindet.
Unser neue User soll das also alles nicht zu sehr auf die leichte Schulter nehmen und auch verstehen, das es mitunter massive Unterschiede in der Zulassungskonformität und der Richtlinien gibt und man da pauschal nie eine sichere Aussage zu treffen kann.