andere Ein paar Fragen zum Autoverkauf!

Biolica

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21. März 2011
Beiträge
80
Hallo an alle.

Eventuell könnt ihr mir helfen, da ich mich mit dem Thema nicht auskenne, da es sich um meinen ersten Autoverkauf handelt.
Ich habe schon gegoogelt, aber teilweise sind es keine verständlichen Antworten, weshalb ich mein Glück hier versuchen möchte.

Ich habe nun meinen Wagen verkauft und nun würde ich:

+ die Hälfte des Geldes vorab empfangen
+ dem Käufer dann die Fahrzeug-Papiere (abgesehen vom Fahrzeug-Schein) zusenden
+ einen Abholtermin vereinbaren und für den 2 Kaufverträge bereit halten
+ das restliche Geld annehmen und den Käufer beide Verträge unterschreiben lassen
+ einen Vertrag würde ich behalten, einer wäre für ihn

Ich würde ihm dann die Möglichkeit bieten mit dem angemeldeten Fahrzeug zu sich zu fahren und ihn dann in den nächsten Tagen auf sich umzumelden

Klingt das so schonmal okay?

Nun frage ich mich:

- Muss ich den Wagen selber nachträglich abmelden, nachdem ich ihn verkauft habe, oder ist das etwas was dann der neue Käufer alleine erledigt, da ich dadurch automatisch als Fahrzeuglos eingetragen werde?
- Wenn ich ihn selber "abmelden" muss, oder mich als Fahrzeugbesitzer abmelden muss, brauche ich dann die ganzen Papiere, die ich dem Käufer per Post schicken würde?
- Gibt es einen guten Privat-Kaufvertrag den ihr mir empfehlen könntet?
- Gibt es sonst noch etwas, was ich beachten sollte?

Ich bedanke mich bei allen im voraus, die bereit sind mir mit ein paar Informationen auszuhelfen!
 
Hab mal in den roten Klammern geantwortet... Angaben ohne Gewähr!

Ich habe nun meinen Wagen verkauft und nun würde ich:

+ die Hälfte des Geldes vorab empfangen (GUT)
+ dem Käufer dann die Fahrzeug-Papiere (abgesehen vom Fahrzeug-Schein) zusenden (Schlecht... man versendet keine Papiere im vorraus! Und schon gar nicht den Brief... der Schein beweist nix der der den Brief hat dem gehört quasi das Auto)
+ einen Abholtermin vereinbaren und für den 2 Kaufverträge bereit halten (richtig)
+ das restliche Geld annehmen und den Käufer beide Verträge unterschreiben lassen(richtig)
+ einen Vertrag würde ich behalten, einer wäre für ihn (richtig)

Ich würde ihm dann die Möglichkeit bieten mit dem angemeldeten Fahrzeug zu sich zu fahren und ihn dann in den nächsten Tagen auf sich umzumelden (und wen er n Unfal mit deinen Schildern Baut bist du am Arsch... wen er Geblitzt wird bekommst du die rechnung und hast die Scherereien das zu beweisen usw. Der Käufer soll rote Nummern, nen Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen mitbringen)

Klingt das so schonmal okay?

Nun frage ich mich:

- Muss ich den Wagen selber nachträglich abmelden, nachdem ich ihn verkauft habe, oder ist das etwas was dann der neue Käufer alleine erledigt, da ich dadurch automatisch als Fahrzeuglos eingetragen werde? (den meldest vorher mit deinen Nummernschildern ab, werden ja den auch entstempelt, wen du ihm deine Schilder mitgiebst hast da schon wieder n Problem)
- Wenn ich ihn selber "abmelden" muss, oder mich als Fahrzeugbesitzer abmelden muss, brauche ich dann die ganzen Papiere, die ich dem Käufer per Post schicken würde? (bin mir net ganz sicher aber bei der Abmeldung brauch man nur den Schein glaub ich, den Brief nich wirklich)
- Gibt es einen guten Privat-Kaufvertrag den ihr mir empfehlen könntet? (auf der ADAC Webseite gibts sowas)
- Gibt es sonst noch etwas, was ich beachten sollte? (zähl das Geld nach...:cool:)

Ich bedanke mich bei allen im voraus, die bereit sind mir mit ein paar Informationen auszuhelfen!
 
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So viel ich weiß, ist alles richtig, was CaMo geschrieben hat.

Hier noch ein Link/ Formular zum Autoverkauf und Veräusserungsanzeige Zulassungsstelle.
(Erste und letzte Datei)

https://skydrive.live.com/?cid=8521c3da0404cc39#cid=8521C3DA0404CC39&id=8521C3DA0404CC39%21330


Es kommt darauf an, wieviel Du Vertrauen zum Käufer hast.
Wenn es ein Fremder ist, würde ich weder vor Erhalt der gesammten Verkaufssumme den Fahrzeugbrief aus den Händen geben, noch
würde ich ihn im angemeldeten Zustand nach Hause fahren lassen.
Du weißt nie, wann er das Auto ab-oder ummeldet.
Und noch was......nimm Dir bei der Übergabe ein oder 2 Zeugen mit,
man weiß nie, für was das gut ist.
Schreibe alles in den Kaufvertrag und dann....... verkauft wie besehen, o.ä.



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kann dir eigentlich nur sagen wie es bei mir eigentlich immer ablief...

z.b. als ich mein 1. motorrad gekauft habe, hatte der verkäufer das bike noch angemeldet und lies mich mit den tafeln auch das bike heimfahren, ich musste ihm aber vorher nen 2ten vertrag oder besser egsagt erklärung unterschreiben das andem Tag(datiert) ab Uhrzeit so und so ICH mit den Tafeln unterwegs war und somit auch ICH für rechtliche Sachen (schnellfahren etc.) verantworlich bin was dann ja mit meiner unterschrift bestätigt wurde...
zuhause angekommen hab ich ihm die tafeln zurückgeschickt er hats abgemeldet und mir dann die Papiere geschickt...
kannst in dem Wisch ja auch eine Befristung reinschreiben bis wann er dir die Tafeln rücksenden muss, ansonsten erstattest du anzeige oder was weis ich

als verkäufer würde ich auf jedenfall 200Euro vorkasse verlangen, wen ichs auto abmelde... weil falls er es dann doch nicht nimmt und ich das auto wieder anmelden muss, hab ich wenigstens keinen verlust gemacht.

2 Kaufverträge unbedingt!!! ich hab noch jeden kaufvertrag(ein und verkauf) meiner fahrzeuge(die celi is mein 4.)

bekommst auchne vorlage vom Öamtc falls du aus Österreich bist ;)

wie schon erwähnt, NUR BARES IST WAHRES!! hab von Fällen gehört wo einem ein Engländer das Auto per Scheck bezahlt hat, das auto mitgenommen hat und 2 Wochen später ist der Scheck geplatzt, und unbedingt nachzählen mach ich meist im beisein des Käufers/Verkäufers damits nicht heißt ich hätte was weggenommen falls es nicht stimmt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
also hier wurde schon vieles geschrieben was sich mit meinen Erfahrungen deckt.
Kaufverträge bekommst du beim ADAC oder auch in gut sortierte Schreibwarenläden.

Ich hab das auch jahrelang so gehandhabt, dass man mit den Schildern das Auto noch nach Hause gefahren hat. Mittlerweile hört man immer mehr von Betrügereien was mit den angemeldeten Fahrezugen gemacht wird. Daher würde ich das so mittlerweile nicht mehr handhaben wollen und verstehe auch jeden der mir das Fahrzeug nicht mit seiner Anmeldung mit gibt.
Kurzzeitkennzeichen ist da ne gute Lösung.

Wenn der potentielle Käufer eine Probefahrt macht, fahr mit!

Dokumentier auf dem Kaufvertrag die etwaigen Schäden bzw. auch was repariert wurde wenn schonmal was in der Richtung war.
Zubehör auch auflisten.

Ich würde wenn der Käufer nicht von weit her kommt die Probefahrt und die Abholung trennen. Nach der Probefahrt das Fahrzeug anzahlen lassen, Kaufvertrag aufsetzen und die Anzahlugn drauf vermerken. Wenn er dann das Auto holt und das Restgeld bezahlt hat auch auf dem Vertrag vermerken (ggf. mit 2. Unterschrift und Abholdatum) und dann alle Unterlagen aushändigen.
 
Ich bin Verkaufsberater bei Toyota, und hab schon einige Dinge mit erleben müssen. Bitte halte Dich an folgende Dinge:

- Eine Probefahrt mit einem eventuellen Käufer IMMER mitmachen!

- Das Fahrzeug niemals angemeldet übergeben! Immer vorher selbst abmelden (Brief, Schein und Kennzeichen werden benötigt). Das Fahrzeug nachher niemals ohne Nummernschilder im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen. Es ist nicht versichert und kann jederzeit auf DEINE Kosten abgeschleppt werden.

- Der Kaufvertrag von Privat an Privat läuft nach BGB, trotzdem muss er den Satz "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie!" enthalten. Nach aktueller Gesetzgebung kann der Käufer eine Gewährleistung auch von einem privaten Verkäufer verlangen. Also ganz wichtig!!!

- Jegliche Nachlackierungen, bestehende oder behobene Schäden sind dem Käufer nach bestem Gewissen anzuzeigen und zwecks Beweis im Kaufvertrag fest zu halten. Wer dies nicht tut, begeht den Tatbestand der arglistigen Täuschung.

Viel Erfolg beim Verkauf!!! :)
 
Vielen Dank schonmal an alle. Ich werde versuchen alles so gut wie möglich in die Tat umzusetzen!
Leider ist das ganze relativ kompliziert gelöst, wenn es warum geht das Auto abzumelden und es dann bis zur Abholung des Wagens einfach so herumstehen zu lassen, was ja nicht wirklich drin ist, weil es sogar verboten ist! Das sollten sie in der Zukunft echt noch "kundenfreundlicher" machen.
 
Wir haben vor ein paar Tagen einen gebrauchten 206 für die Schwester meiner Freundin gekauft. Von daher kann ich Dir vielleicht sagen, wie es da ablief:

- Probegefahren (Immer mitfahren als Besitzer!)
- Bar bezahlt. Ich würde ehrlich gesagt nie Teilzahlungen machen... Alles oder nichts. Wenn derjenige noch 1-2 Tage brauch fürn Kredit o.ä., kann man ja einen Übergabetermin vereinbaren, der passt.
- Wir haben den Wagen mit Nummerschilder für die Fahrt nach Hause bekommen und im Vertrag festgehalten, dass er binnen 3 Werktagen abgemeldet sein muss. Da würde ich aber genau schauen, wie sehr man dem Käufer/Verkäufer traut. Steht der Wagen bei einem selbst auf privatem Grundstück, würde ich Ihn nach dem Kauf selbst abmelden und dann kann der Käufer den Wagen ja jeder Zeit mit den Nummernschildern abholen. Steht der Wagen auf der Straße, gibts eigentlich nur 2 Optionen:
+ Entweder Du lässt die mit deinen Nummernschildern nach Hause fahren (war bei mir bisher immer so)
+ Oder Du meldest den Wagen halt ab und holst direkt Kurzzulassungsschilder.

Lässt Du Ihn abgemeldet auf einer öffentlichen Straße stehen, wirds schnell teuer und der Wagen kann imer Worst-case abgeschleppt werden.
 
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