eBay: Auf was Leute alles reinfallen...

Zitat von Nico:
Sinngemäß gilt das OVP als originalverpackt.

Hier geht man nicht von "Sinngemäß" aus...sonder von "wer lesen kann ist klar im vorteil" auch wenn es ein Ausländicher Käufer war und er bestimmt nicht damit gerechnet hat das man ihn übers Ohr haut.
OVP steht für OriginalVerpackung...alles andere was man darunter verstehen will, ist Kalter Kaffe :p

Greetz
 
Was ich sagen kann ist:
Der Käufer ist rechtlich auf der sicheren Seite.


Ich habe nämlich selbst schon damit erfahrung gemacht und mittels Rechtsanwalt das Geld zurück bekommen,zudem ist der Verkäufer rausgeflogen.Die Rechtslage war nahezu identisch


Und die begründung: Irreführende Artikelbeschreibung.

Artikel OVP bedeutet eben nicht OVP vom Artikel

Ganz so bürokratisch ist unser Land dann zum Glück doch nicht, auf ganz dreisten Betrug wird halt auch mal mit gesundem Menschenverstand reagiert , und nicht mit grammatikalischer Auslegung.
 
Man fliegt nicht einfach bei eBay raus!
Es gibt erst mal 3 Verwarnungen.

Und das Geld wieber bekommen ist auch nicht gerade einfach!
 
naja,dann war es wohl seine dritte damals^^


Und solange du eine rechtschutzversicherung hast, und der Verkäufer Hab und Gut, das er nicht schnell genug aus Deutschland rausschafft, ist das mit dem Geld auch kein Problem :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Er wird es nicht geschafft haben ihn los zu werden:jetzt hat er die Artikelbeschreibung geändert.
Es gibt bestimmt noch genug die da reinfallen....abwarten ::rolleyes:
Obwohl...sind ja nur noch ein paar Stunden.
Greetz
 
Zitat von -=D4h=-:
Diesmal läuft es nur noch 1Tag aber die Artikelbeschreibung und Bezeichnung is noch die gleiche.... bin ja ma gespannt

Ne diesmal steht Originalverpackung unten beim Text...jetzt kann ihm normalerweise niemand an die Karre
fahren...

Refresh: D4h du hattest recht...Artikelbeschreibung wie beim letzte mal.Sorry =P

Greetz
 
so lange die artikelbezeichnung so ist wie sie gerade ist, ist er rechtlich nicht abgesichert.
 
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