Was ich sagen kann ist:
Der Käufer ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Ich habe nämlich selbst schon damit erfahrung gemacht und mittels Rechtsanwalt das Geld zurück bekommen,zudem ist der Verkäufer rausgeflogen.Die Rechtslage war nahezu identisch
Und die begründung: Irreführende Artikelbeschreibung.
Artikel OVP bedeutet eben nicht OVP vom Artikel
Ganz so bürokratisch ist unser Land dann zum Glück doch nicht, auf ganz dreisten Betrug wird halt auch mal mit gesundem Menschenverstand reagiert , und nicht mit grammatikalischer Auslegung.