Xenon-Nachrüstung

Dieses Thema im Forum "Aussenbereich - Exterieur" wurde erstellt von Danger, 8. Dezember 2006.

  1. Neomaxx

    Neomaxx Händler Feiny´s Performance Store Händler

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    druck das Zeug von muc aus, halt es TOYOTA und/oder deiner Wertstatt unter die Nase und lass es dir schriftlich geben, dass deine Aktion 100%ig dem in diesen Papieren geschriebenen Gesetzesvorschriften entspricht.
    :)
    genau so ist es...
     
  2. Speedsta

    Speedsta Active Member Händler

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    ganz klar wohin, zum tüv-spezialisten, der wird dir aber auch nix schriftliches geben da es wie gesagt unmöglich ist es mit halogenscheinwerfern einzutragen ;)

    PS: Die Gesetze kommen nicht von Toyota, deswegen kann es nem TÜVer egal sein obde ne Bestätigung hast oder nich ;)
     
  3. muc

    muc Well-Known Member

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    Sorry... aber nervig bist so langsam allenfalls du, weil du das, was dir nicht gefällt nicht glauben willst! Frag jemanden, der Ahnung hat! (Tipp: Hier im Forum gibt es Leute, die Ahnung haben) Dein Händler hat jedenfall absolut keine obwohl er es sollte! Ebenso derjenige von Toyota, der das auch noch gut heisst, auch der sollte es besser wissen!!! :rolleyes:

    Dass du das, was das KBA schreibt nicht glauben willst, ist aber schon oberkrass!

    Tu dir keinen Zwan an und schreib einfach mal das Ministerium an, das bei euch für solche Fragen zuständig ist. Bei mir hier in Bayern wäre das das Bayer. Verkehrsministerium. Von dort wird dir sicher geantwortet und das kannst du dann auch getrost als bare Münze nehmen.

    Du kannst aber einfach auch mal auf den Xenonbrennern gucken, ob da ein Prüfzeichen drauf ist. Da es keine Prüfvorschrift für die Xenonbrennern mit Sockeln von normalen Halobenglühlampen gibt, kann keins drauf sein oder es ist eine dreiste Fälschung von nem Prüfzeichen. Das gibts mehr als zu oft, Speedsta kann dir ein Lied davon singen. Steht übrigens auch bei den meißten Onlineshops, die diesen Müll vertreiben irgendwo gaaaanz klein dabei. Dummerweise müssen die Leuchtmittel aber ne Bauartgenehmigung haben, wenn sie zulässig sein sollten (vgl. §22a StVZO). Wie also soll das zulässig werden?
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2006
  4. Aval0n

    Aval0n New Member

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    Ich lese schon die ganze Zeit fleißig mit. Aber mal im Ernst: Was soll der "Quatsch"?
    Er kann doch zu jedem x-beliebigen TÜV gehen und sich bestätigen lassen, dass es nicht legal ist. Ich versteh gar nicht, das ihr daraus so nen Roman machen könnt ^^
    Klingt vielleicht hart, aber ist Tatsache: Wenn er es nicht einsehen will, sein Problem!
    Da kann man so oft wie man will sagen, dass es illegal ist,..
     
  5. Danger

    Danger New Member

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    ....aber dafür schön hell! :D

    Frohe Weihnachten Freunde. ;)
     

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