Zitat von Danger:
Aufgrund der "Unwissenheit" war ich ja auch bei Toyota. Wo verdammt noch mal soll ich denn noch hingehen? So langsam nervt das.
Sorry... aber nervig bist so langsam allenfalls du, weil du das, was dir nicht gefällt nicht glauben willst! Frag jemanden, der Ahnung hat!
(Tipp: Hier im Forum gibt es Leute, die Ahnung haben) Dein Händler hat jedenfall absolut keine obwohl er es sollte! Ebenso derjenige von Toyota, der das auch noch gut heisst, auch der sollte es besser wissen!!!
Dass du das, was das KBA schreibt nicht glauben willst, ist aber schon oberkrass!
Tu dir keinen Zwan an und schreib einfach mal das Ministerium an, das bei euch für solche Fragen zuständig ist. Bei mir hier in Bayern wäre das das Bayer. Verkehrsministerium. Von dort wird dir sicher geantwortet und das kannst du dann auch getrost als bare Münze nehmen.
Du kannst aber einfach auch mal auf den Xenonbrennern gucken, ob da ein Prüfzeichen drauf ist. Da es keine Prüfvorschrift für die Xenonbrennern mit Sockeln von normalen Halobenglühlampen gibt, kann keins drauf sein oder es ist eine dreiste Fälschung von nem Prüfzeichen. Das gibts mehr als zu oft, Speedsta kann dir ein Lied davon singen. Steht übrigens auch bei den meißten Onlineshops, die diesen Müll vertreiben irgendwo gaaaanz klein dabei. Dummerweise müssen die Leuchtmittel aber ne Bauartgenehmigung haben, wenn sie zulässig sein sollten (vgl. §22a StVZO). Wie also soll das zulässig werden?