bugiman raser
Well-Known Member
Hat von euch schon jemand Unterbodenbeleuchtung eintragen lassen ( Ausstiegsbeleuchtung)

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Die bekommst Du in Deutschland nicht eingetragen. Wenn das ein TÜV machen sollte, aus welchen Trunkenheitsgründen auch immer, tragen dass die 9.999 anderen aus.
Kein unbekanntes Thema mehr: UBB = keine Betriebserlaubnis. Isso.![]()
Wenn ihr euch nicht vorstellen könnt wie die Türgriffbeleuchtung bei Celi aussieht kann ich ja paar Bilder einstellen.
Aber nur wenn ihr wolllt![]()
Ich weis ja nicht wie streng bei euch die Polizei ist.
Also in Köln finde ich die nun gar nicht streng - ich sage jetzt aber mal nicht warum...
![]()
Und, was glaubst du, wie rechtssicher das ist? Schwachverständige Prüfer gibt es überall. Nenn mal Fakten (Namen und Niederlassung vom DEKRA), dann ist das schnell abgestellt...Das würde ich nicht behaupten mann muss es nur richtig anschließen können.
Bei mir nimmt z.B. die DEKRA ab![]()
Du kannst auch mal beim DEKRA auf der Homepage schauen, da findet sich vermutlich auch dazu was und wenn ja, dass es nicht i.O. ist.
Ach Muc, es ist immer wieder erfrischend
Ich gehe auf dekra.de, gebe im Suchfeld "Unterbodenbeleuchtung" ein, finde das: http://www.dekra.de/dekra/content/s...enbeleuchtung&xv_numresults=10&exactmatches=1
"Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu."
UBB ist und bleibt 100% verboten. Ganz einfach.