Unterbodenbel.

Dragon

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#2
Die bekommst Du in Deutschland nicht eingetragen. Wenn das ein TÜV machen sollte, aus welchen Trunkenheitsgründen auch immer, tragen dass die 9.999 anderen aus.

Kein unbekanntes Thema mehr: UBB = keine Betriebserlaubnis. Isso. :D

P.S.: Suchefunktion bringt noch einige interessante Fundstellen dazu, mit dem gleichen Resultat, und eine birgt sogar den passende Gesetzestext :rolleyes:
 

bugiman raser

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#3
Die bekommst Du in Deutschland nicht eingetragen. Wenn das ein TÜV machen sollte, aus welchen Trunkenheitsgründen auch immer, tragen dass die 9.999 anderen aus.

Kein unbekanntes Thema mehr: UBB = keine Betriebserlaubnis. Isso. :D
Das würde ich nicht behaupten mann muss es nur richtig anschließen können.
Bei mir nimmt z.B. die DEKRA ab:eek:
 

bugiman raser

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#5
Ich weis ja nicht wie streng bei euch die Polizei ist. Ich habe z.B. Türgriffbeleuchtung ausen in Blau und wurde öfters mahl angehalten und natürlich wenn ich dann aussteige geht die Beleuchtung auch an. Das einzige was die gefragt haben, ob es original ist sagte ich natürlich nein und das wahr auch schon musste nicht mahl was vorlegen. Wenn ihr euch nicht vorstellen könnt wie die Türgriffbeleuchtung bei Celi aussieht kann ich ja paar Bilder einstellen.

Aber nur wenn ihr wolllt :eek:
 
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Dragon

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#8
Also in Köln finde ich die nun gar nicht streng - ich sage jetzt aber mal nicht warum :D Ich kann mich nur wiederholen, auch wenn die Polizei nix sagt, heißt es nicht, dass es erlaubt ist ;) Wenn die alles wüssten, wären die Sträßenränder gesäumt mit stillgelegten Autos :D

Natürlich hält das die Leute nicht ab, ich kenne auch mehrere hier aus der Comm, die eine UBB haben - aber mit dem Wissen was passieren kann :)
 

Korben

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#9
@bugiman: Zeig mal her! Würde gern mal sehen was ne Türgriffbeleuchtung ist.. kann mir darunter grad nit so viel vorstellen...



PEACE
 

Korben

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#12
Aber wehe du hast einfach nur ne Taschenlampe mit Bundi-Panzerband neben den Türgriff geklebt! Dann hagelts!!! :D



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WingsWeiz

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#14
Willst du dann auch legal mit einer eingeschalteten Unterbodenbeleuchtung im Straßenverkehr fahren, oder gehts dir nur darum eine im Straßenverkehr deaktivierte U-Beleuchtung eingetragen zu haben?

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass es in irgendeiner Variante legal sein könnte, aber interessieren würde mich das ganze schon!

Bilder von der Türgriffbeleuchtung will ich natürlich auch sehen, die neuen Audis haben ja auch eine, aber nur im Innenraum.
 

muc

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#15
Das würde ich nicht behaupten mann muss es nur richtig anschließen können.
Bei mir nimmt z.B. die DEKRA ab:eek:
Und, was glaubst du, wie rechtssicher das ist? Schwachverständige Prüfer gibt es überall. Nenn mal Fakten (Namen und Niederlassung vom DEKRA), dann ist das schnell abgestellt...

Du kannst auch mal beim DEKRA auf der Homepage schauen, da findet sich vermutlich auch dazu was und wenn ja, dass es nicht i.O. ist.
 

Präsi

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#16
@ Bugiman : sind das diese dünnen smd klebestreifen so ca 7cm lang? hab mir auch welche geholt vor ca 3 monaten. hab se aber bis heute nich eingebaut ich binn zu faul die tür auseinnander zu nehmen. aber sieht schon ganz vernünftig aus wenn mann die so reinhält und einschaltet.
 

Celi-Jens

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#17
Du kannst auch mal beim DEKRA auf der Homepage schauen, da findet sich vermutlich auch dazu was und wenn ja, dass es nicht i.O. ist.
Ach Muc, es ist immer wieder erfrischend :D

Ich gehe auf dekra.de, gebe im Suchfeld "Unterbodenbeleuchtung" ein, finde das: http://www.dekra.de/dekra/content/s...enbeleuchtung&xv_numresults=10&exactmatches=1

"Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu."

UBB ist und bleibt 100% verboten. Ganz einfach.
 
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#18
wat? sieht doch aber soooooooooooooooooo gut aus und bringt doch auch leistung, oder? :D
 

Korben

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#19
Nicht nur leistung sondern auch Potenz!!! :D
Spaß bei seite. Hatte auch mal eine. Sieht richtig Porno aus, klar.

Behindert keinen und tötet auch keine Menschen -> ABER!
Ist und bleibt und wird immer sein: Verboten. Leider.



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bugiman raser

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#20
Ach Muc, es ist immer wieder erfrischend :D

Ich gehe auf dekra.de, gebe im Suchfeld "Unterbodenbeleuchtung" ein, finde das: http://www.dekra.de/dekra/content/s...enbeleuchtung&xv_numresults=10&exactmatches=1

"Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu."

UBB ist und bleibt 100% verboten. Ganz einfach.
Ja ja die erzeugt unnötige Aufmerksamkeit, dann wûrden hier die Hâlfte Fahrverbot haben denn eine aufgemotzte Celica im Strassenverkehr auch viel Aufmeksamkeit verursacht :D:D:D
 
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