die tyc haben ein e prüfzeichen zumindest haben meine eins in den rückleuchten und es ist net fürs glas sondern für die reflektoren sind aber welche wo rot blinken
aber ich sehs schon kommen dass man den thread eigentlich wieder zu machen kann weil ihr euch net traut mal was am auto zu haben wo net irgendwelche papiere oder sonstiges hat.
Normalerweise mische ich mich ja nicht in Sammelbestellungen ein, wenn ich nichts haben möchte.
Aber was du da oben geschrieben hast, kann man einfach nicht so stehen lassen.
Was hat das denn bitte mit "trauen" zu tun? Dir ist schon bewusst, dass die ein illegales Auto ordentlich Probleme machen kann, oder?
Ich glaube, die ganzen Risiken muss ich nicht noch einmal aufzählen, die sollten inzwischen bekannt sein.
Besonders bei Leuchteinheiten am Wagen würde ich da überhaupt nichts riskieren.
Bei Standlichtern ohne E-Zeichen sag ich ja nichts, fahre ich selber. Kleinigkeit.
Aber Dinger wie Nachrüst-Xenon, komplette Rückleuchten ohne Prüfzeichen sollte man sich zumindest bewusst machen, dass man sich ziemlich in die Scheiße reiten kann, falls mal etwas passiert.
Zu schreiben, man würde sich ja nur nichts "trauen" halte ich da für absoluten Blödsinn!
Wer sich soetwas "traut", muss auch mit den Konsequenzen rechnen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber dieses Anstacheln solltest du dir sparen!
Zum Thema "Bei einem möglichen Unfall wird schon niemand was merken, die Celica ist ja selten und niemand kennt die originalen Rückleuchten":
Da darf ich mal meinen Freund Doug zitieren: "Pffffffft".
Spätestens der Sachverständige wird mit hoher Wahrscheinlichkeit herausfinden, dass der Wagen mit illegalen Rückleuchten keinen Versicherungsschutz hat. Was dann passiert, kann sich jeder ausmalen. Hoffe ich...
Ich bin bei Treffen schon oft hinter Celicas mit umgebauten TYCs hergefahren. Bei den TYC "Red" ist mir bisher noch nichts aufgefallen, aber bei einigen anderen ist zB der nachgerüstete gelbe Blinker ziemlich schlecht zu erkennen. Kein Vergleich zu den Serien-Rückleuchten.
Ob die Ausleuchtung von Aftermarket-Teilen die gleiche ist wie bei den originalen Leuchten, darf auch bezweifelt werden.
Wenn dem Tüv-Prüfer oder der Verkehrspolizei nicht auffällt, dass die Rückleuten nicht eingetragen sind, hat man eben Glück gehabt. Kommt garantiert öfter vor.
Nur bei einem Unfall - egal, wer Schuld hat - sollte man sich nicht darauf verlassen.