Nachdem es jetzt shcon zigmal vorgekommen ist das Leute das alles durcheinander bringen möchte ich das jetzt einfach mal festhalten was FAKT ist und keinen Raum mehr für Spekulationen lassen.
Eigentlich ist es recht simpel:
Felge hat ABE:
dranbauen, ABE mit sich führen, und das war es bei den meisten Felgen, es gibt aber durchaus Felgen, bei denen trotz ABE eine Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich ist! Also genau lesen, was drin steht, ggf. beim Sachverständigen nachfragen. Eine ABE gilt fast ausschließlich auf das ansonsten im Serienzustand befindliche Fahrzeug, daher ist eine Abnahme bei anderen Fahrwerksänderungen fast immer zwingend erforderlich, auch wenn es nur mit den Felgen ohne ginge
Felge hat §19 Gutachten also DEUTSCHES Teilegutachten:
dranbauen, beim amtl. anerk. Sacherständigen oder Prüfer (TÜV im Westen / DEKRA im Osten) oder beim Prüfingenieur eine amtl. anerk. Überwachungsorganisation (z.B. GTÜ, KÜS, ...) vorführen und eine Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO machen lassen. I. Allg. gilt dann, die Änderung bei nächster Möglichkeit in den Schein übernehmen (also wenn du also das nächste mal bei der Zulassung bist), bis dahin reicht es, die ausgestellte Bescheinigung mit zu führen.
Felge hat §21 Gutachten also DEUTSCHES Materialgutachten/Festigkeitsgutachten:
dranbauen, beim amtl. anerk. Sachverständigen (TÜV/Dekra) vorführen und ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellen lassen, andere dürfen dies nicht abnehmen da es sich nicht nur um eine Anbauabnahme handelt. Ein Teilegutachten einer anderen Felge der selben Größe und für das gleiche Auto mitbringen ist hilfreich. Die Eintragung ist unverzüglich! in den Schein zu übernehmen. Also gleich zur Zulassung.
Felge hat keine Gutachten:
dies betrifft jegliche JWL VIA und wiese alle heißen, auch eingegossene Traglasten. Alles irrelevant in Deutschland. Wenn ihr so eine Felge (5Zigen usw) in Deutschland eintragen wollt dann müsstet ihr ein Festigkeitsgutachten erstellen was dann ein paar tausend Euro kostet und wo dann noch ein paar Felgen in Säure aufgelöst werden und so Späße. Immer wieder behaupten Händler das wäre alles kein Problem und sobald sie ihre Ware verkauft haben hört man nichts mehr von ihnen. Lasst euch nicht ködern. Früher gab es ein paar Prüfer die ein Auge zugedrückt werden aber seit einigen Jahren ist das auch vorbei, kurzum der Stress lohnt sich nicht und selbst WENN die Felge eingetragen ist, ist dies keine legale Eintragung!
Zu den Reifen noch ein Wort:
Grundsätzlich muss der Reifen natürlich zur Felge passen, bei ABE und Teilegutachten steht diese im Gutachten selbst. Solltet ihr mit Festigkeitsgutachten eintragen wollen so muss der Reifen im Vergleichs-Teilegutachten aufgeführt sein und manche Prüfer verlangen zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller (diese sind da aber sehr kooperativ und schicken das einem direkt zu oder haben es auf ihrer Homepage)
Eigentlich ist es recht simpel:
Felge hat ABE:
dranbauen, ABE mit sich führen, und das war es bei den meisten Felgen, es gibt aber durchaus Felgen, bei denen trotz ABE eine Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich ist! Also genau lesen, was drin steht, ggf. beim Sachverständigen nachfragen. Eine ABE gilt fast ausschließlich auf das ansonsten im Serienzustand befindliche Fahrzeug, daher ist eine Abnahme bei anderen Fahrwerksänderungen fast immer zwingend erforderlich, auch wenn es nur mit den Felgen ohne ginge
Felge hat §19 Gutachten also DEUTSCHES Teilegutachten:
dranbauen, beim amtl. anerk. Sacherständigen oder Prüfer (TÜV im Westen / DEKRA im Osten) oder beim Prüfingenieur eine amtl. anerk. Überwachungsorganisation (z.B. GTÜ, KÜS, ...) vorführen und eine Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO machen lassen. I. Allg. gilt dann, die Änderung bei nächster Möglichkeit in den Schein übernehmen (also wenn du also das nächste mal bei der Zulassung bist), bis dahin reicht es, die ausgestellte Bescheinigung mit zu führen.
Felge hat §21 Gutachten also DEUTSCHES Materialgutachten/Festigkeitsgutachten:
dranbauen, beim amtl. anerk. Sachverständigen (TÜV/Dekra) vorführen und ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellen lassen, andere dürfen dies nicht abnehmen da es sich nicht nur um eine Anbauabnahme handelt. Ein Teilegutachten einer anderen Felge der selben Größe und für das gleiche Auto mitbringen ist hilfreich. Die Eintragung ist unverzüglich! in den Schein zu übernehmen. Also gleich zur Zulassung.
Felge hat keine Gutachten:
dies betrifft jegliche JWL VIA und wiese alle heißen, auch eingegossene Traglasten. Alles irrelevant in Deutschland. Wenn ihr so eine Felge (5Zigen usw) in Deutschland eintragen wollt dann müsstet ihr ein Festigkeitsgutachten erstellen was dann ein paar tausend Euro kostet und wo dann noch ein paar Felgen in Säure aufgelöst werden und so Späße. Immer wieder behaupten Händler das wäre alles kein Problem und sobald sie ihre Ware verkauft haben hört man nichts mehr von ihnen. Lasst euch nicht ködern. Früher gab es ein paar Prüfer die ein Auge zugedrückt werden aber seit einigen Jahren ist das auch vorbei, kurzum der Stress lohnt sich nicht und selbst WENN die Felge eingetragen ist, ist dies keine legale Eintragung!
Zu den Reifen noch ein Wort:
Grundsätzlich muss der Reifen natürlich zur Felge passen, bei ABE und Teilegutachten steht diese im Gutachten selbst. Solltet ihr mit Festigkeitsgutachten eintragen wollen so muss der Reifen im Vergleichs-Teilegutachten aufgeführt sein und manche Prüfer verlangen zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller (diese sind da aber sehr kooperativ und schicken das einem direkt zu oder haben es auf ihrer Homepage)
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