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Hey Hey das wär supi wenn das mir als pdf oder so schicken könntest!
Naja der tüver hat sich eben aufgeregt das ich kein gutachten zu der felge hatte , nur ein festigkeitsgutachten, aber der faule sa.. hätt ja einfach mal kucken können ob er ein gutachten zur hand hatt, der hatt mein auto nicht mal angeschaut. Das dumme is die felgen wahren schon mal eingetragen allerdings nicht im schein vom vorbesitzer (50 jähriger arzt), hab dehn dann angerufen, der hat dann gesagt das das alles eingetragen sei, der hatte das auto in zahlung gegeben bei nem Benz autohaus und die hams am gleichen tag weiter verkauft und irgendwie is da das eintragungsgutachten untergegangen
Hoff dein gutachten bringt mich weiter.....
Dankeeeeee
Anmerkung MOD:
Bitte überdenke in Zukunft Deine Ausdrucksart und Rechtschreibung.
Sowas zu lesen ist eine Zumutung.
Den Rest klärt bitte per PN ab.
Vielen Dank.
für die t23 gibt es >17" nichts. das läuft nur nach §21....
wie lange hatte den der vorbesitzer die felgen oben?!
den wenn man die eintragen lässt, dann steht öffters mal auf den scheinen unten drunter... 1 jahr gültigkeit und in dieser zeit MUSS das in den fahrzeugschein... wenn nicht, kann man das ganze nochmal machen...
wenn die felgen also nicht im fahrzeug schein sind, der wisch mit der abnahme nicht da ist, dann musst du es nochmal machen... wobei ich glaube das da nichts der gleichen gemacht wurde. denn ich glaube nicht das er die felgen nur ein jahr drauf hatte oder weniger.... übrigens... augen auf beim autokauf wenn man sich was kauft wo etwas nicht serie ist würde ich immer auch schauen ob das alles ordnungsgemäß abgenommen wurde... gerade bei felgen, bodykits und heckspoilern ist das immer ein thema...