Man muss das Ganze einmal sauber auseinanderhalten, dann ist das eigentlich gar nicht so kompliziert. Grundsätzlich sagt §19 Abs.2 StVZO, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine Änderung am Fahrzeug vorgenommen wird, durch die sich die Sicherheit verschlechtert, Vorschriften verletzt werden oder eine genehmigte Bauart verändert wird.
Ein Leuchtmitteltausch wäre erstmal so eine Änderung. Entscheidend ist aber, ob dafür eine Bauartgenehmigung bzw. ABE vorliegt. Ist das der Fall, gilt diese Änderung rechtlich als zulässig und die Betriebserlaubnis bleibt bestehen.
Beim Thema Oldtimer kommt dann zusätzlich §23 StVZO ins Spiel.
Hier geht es nicht darum, dass alles zu hundert Prozent original sein muss, sondern dass das Fahrzeug insgesamt den historischen Eindruck wahrt und als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gilt.
Genau dafür gibt es Arbeitskreise aus Ministerium, Prüforganisationen und Fachleuten, die solche Fragen fachlich bewerten.
Deren Ergebnisse werden über die Technischen Leiter der Prüforganisationen in Form von Arbeitsanweisungen weitergegeben, an die die Prüfer gebunden sind.
In diesen Arbeitsanweisungen steht inzwischen ausdrücklich, dass LED-Leuchtmittel mit Bauartgenehmigung, die im originalen Scheinwerfer verbaut werden, keine relevante Veränderung des Erscheinungsbildes darstellen.
Gleichzeitig wird aber auch klar gesagt, dass auffällige, unpassende Lichtfarben oder Bastellösungen abzulehnen sind. Es geht also nicht um „alles ist erlaubt“, sondern um zugelassene, unauffällige Lösungen.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn ein LED-Leuchtmittel eine gültige Genehmigung hat, korrekt verbaut ist und optisch nicht modern oder störend wirkt, liegt weder eine unzulässige Änderung nach §19 vor noch ein Problem für das H-Kennzeichen nach §23.
Das ist keine Ermessensfrage einzelner Prüfer, sondern abgestimmte Verwaltungspraxis über Ministerium, Arbeitskreise und technische Leiter.
Willkür ist das also nicht. Ein Prüfer darf hier nicht einfach nach persönlicher Meinung entscheiden, sondern muss sich an diese Vorgaben halten. Probleme gibt es in der Regel nur dann, wenn keine Genehmigung vorhanden ist, die Lichtfarbe unpassend ist oder technisch unsauber umgebaut wurde.
Dann wird es zu Recht beanstandet.
Grüße