T23 Osram NIGHT BREAKER LED H7 GEN 2

be
Das liegt aber nicht am Alter des Autos, denn gerade ältere Fahrzeuge müssen deutlich gründlicher geprüft werden..(liegt einfach in der Natur der Sache, weil mit zunehmendem Alter nach und nach fast jedes Teil verschleißen ist).

Bei der Hauptuntersuchung darf außerdem nur demontagefrei geprüft werden. Wenn eine Projektorlinse vor dem Leuchtkörper sitzt, ist es praktisch unmöglich zu überprüfen, ob es sich um ein legales Leuchtmittel handelt.
Selbst die Bauartgenehmigung der Leuchte steht meist auf dem Sockel, der nicht einsehbar ist.

Ob dort nun eine legale Philips- oder Osram-LED sitzt oder eine „Timu-LED“, ist – wenn sie gut gemacht ist – kaum zu unterscheiden. Zumal mittlerweile sogar Fahrzeuge mit Oldtimer-Zulassung LED-Nachrüstungen fahren dürfen.
Da fast jeder so etwas verbaut hat, ist es extrem schwer und aufwendig nachzuweisen, dass der Kunde etwas Falsches gemacht hat.
Deshalb ist das Risiko, sich so etwas einzubauen und dafür die Betriebserlaubnis entzogen zu bekommen, relativ gering.

Man sollte sich aber auch nicht wundern oder beschweren, wenn es doch einmal passiert – es bleibt eben eine Grauzone.


Grüße
bei mir hat der Dekra Mann letztens das LED Standlicht mukiert weil nicht zulässig klar das blendet richtig ,manchmal könnte man den wirklich Eine rein hauen nur weil der sonst nichts gefunden hat
 
be

bei mir hat der Dekra Mann letztens das LED Standlicht mukiert weil nicht zulässig klar das blendet richtig ,manchmal könnte man den wirklich Eine rein hauen nur weil der sonst nichts gefunden hat

Hol Dir die hier
 
Hol Dir die hier
Hallo Ben ja die von Osram hab ich jetzt auch ,mir ging es eigentlich nur darum ,ich blende Niemanden damit nur weil die keine Zulassung haben anders bei Hauptscheinwerfer da sehe ich das voll kommen ein genau so ist es verboten mit Standlicht zu fahren hasste Tagfahrlicht es es ok ,Beamten Staat
 
be

bei mir hat der Dekra Mann letztens das LED Standlicht mukiert weil nicht zulässig klar das blendet richtig ,manchmal könnte man den wirklich Eine rein hauen nur weil der sonst nichts gefunden hat
Ha Ha,...Ja, ein altes Auto ohne Mängel oder gar Hinweise durchgehen lassen, sieht in der Statistik immer so aus wie einfach nur Plakette drauf geklebt und weiter.. wäre mir aber egal! Sollen die das Fahrzeug zurückholen und selber schauen...Wenn der Kunde sich Mühe gegeben hat gibt's nichts aufzuschreiben und fertig..
 
Ja, bei Änderungen von Bauartgenehmigten Bauteilen, wozu Beleuchtung gehört, ist das Netz immer sehr engmaschig.
Wer an diesen Teilen was geändert haben möchte, einschließlichen Art der Benutzung, hat es oft mit großen Hürden zu tun...(Mit leichten Änderungen kann man schon viel falsch machen oder andere irritieren. Das ist die Begründung)
 
aber K
Ja, bei Änderungen von Bauartgenehmigten Bauteilen, wozu Beleuchtung gehört, ist das Netz immer sehr engmaschig.
Wer an diesen Teilen was geändert haben möchte, einschließlichen Art der Benutzung, hat es oft mit großen Hürden zu tun...(Mit leichten Änderungen kann man schon viel falsch machen oder andere irritieren. Das ist die Begründung)
aber Krümel Kacker sind da schon dabei ,ein Standlicht ist ja wohl nicht Lebensgefährlich oder schränkt die Fahrsicherheit ein da gibt es ja wohl wirklich andere Sachen wo man Einschreiten muss was mich zB wundert wie manche neu Fahrzeuge in Sachen Beleuchtung/Blinker eine Zulassung bekommen die Blinker sind kleiner als bei meinem Mopped wenn da die Sonne drauf scheint sieht man fast nichts
 
aber K

aber Krümel Kacker sind da schon dabei ,ein Standlicht ist ja wohl nicht Lebensgefährlich oder schränkt die Fahrsicherheit ein da gibt es ja wohl wirklich andere Sachen wo man Einschreiten muss was mich zB wundert wie manche neu Fahrzeuge in Sachen Beleuchtung/Blinker eine Zulassung bekommen die Blinker sind kleiner als bei meinem Mopped wenn da die Sonne drauf scheint sieht man fast nichts
Du kannst schon auch mit deinem Standlicht als Tagfahrlicht fahren, musst halt nur erst einmal nachweisen dass dein Standlicht alle dafür entsprechenden Normen einhält.

Nichts anderes machen die Hersteller auch.
 
Du kannst schon auch mit deinem Standlicht als Tagfahrlicht fahren, musst halt nur erst einmal nachweisen dass dein Standlicht alle dafür entsprechenden Normen einhält.

Nichts anderes machen die Hersteller auch.

Da ist es dann einfacher, direkt TFLs nachzurüsten :D
Geht ja nicht nur um die Lichtquelle, sondern vor allem auch um das Gehäuse (also Scheinwerfer selbst mit einer benötigten Zulassungskennung auf dem Glas bspw. "RL") und eben auch der entsprechenden Schaltung, die bei TFL vorgesehen ist, also bspw. abschaltung oder Dimmung beim einschalten der Abblendlichter etc. oder auch Einbaumaße.
Also de facto, vor allem wegen den fehlenden Zulassungskennzeichen, nicht durchführbar. :D
 
Für das fehlende Zulassungskennzeichen könnte er ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen, muss man bei Importautos ohne Umrüstmöglichkeit ja auch machen.

Macht in dem Fall natürlich kostentechnisch keinen Sinn, da es günstigere Alternativen gibt.

Ich wollte damit jedoch nur sagen, dass dieses "der Hersteller darf alles und ich nichts" einfach falsch ist.
Man hat eigentlich die selben Möglichkeiten wie der Hersteller, muss halt jedoch auch die selben Regeln einhalten.
Einfach machen und sagen, ist doch gleich, geht halt nun mal nicht, auch nicht für den Hersteller.
 
Für das fehlende Zulassungskennzeichen könnte er ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen, muss man bei Importautos ohne Umrüstmöglichkeit ja auch machen.
Wobei man da auch differenzieren muss. Das Thema hatte ich mit einem meiner Fahrzeuge durch.
Ich brauchte bei einem meiner deutschen Autos eine neue Heckstossstange. Problem war, das keine europäische mehr lieferbar war,
nur noch eine US Stossstange mit kleiner Kennzeichenmulde und roten Seitenmarkierungsleuchten.

Auf normalen, legalen Wege war es mir nicht möglich, das zugelassen zu bekommen bzw. Anrecht auf ein kleines Kennzeichen oder legales
betreiben der roten Seitenmarkierungsleuchten. Zumindest nicht in meinem Zulassungskreis hier. Andere Landkreise haben da weniger Probleme mit. Begründung war: Ich habe kein Importauto, sondern eine deutsche Ausführung, daher keine Sondergenehmigung.
Und zweite Begründung war, das ein Umbau auf europäische Normen, finanziell zumutbar und nicht unverhältnismäßig wäre, da es die Seitenmarkierungsleuchten noch in orangener, zugelassener
EU Ausführung zu bestellen gab, die ich hätte nehmen können. Daher hätte ich umbauen MÜSSEN. Habe keine Ausnahmegenehmigung dafür bekommen.

Bei dem Mustang von meinem Kumpel kein Problem, da reinrassiger US Import laut Schein. Obwohl es
den ja auch in normaler, deutscher Ausführung gibt, und da ein Umbau von Heck und Sidemarkers auch zumutbar wäre. Da hat es
gereicht, das es ein Importfahrzeug war. NSL musste noch eincodiert werden.
Und bei meinem deutschen Auto konnte ich sogar nachweisen (Schreiben vom Hersteller) das das Heck nur noch als US
Ausführung lieferbar war...aber neeee....da hätte ich mir was basteln sollen.
 
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na
Wobei man da auch differenzieren muss. Das Thema hatte ich mit einem meiner Fahrzeuge durch.
Ich brauchte bei einem meiner deutschen Autos eine neue Heckstossstange. Problem war, das keine europäische mehr lieferbar war,
nur noch eine US Stossstange mit kleiner Kennzeichenmulde und roten Seitenmarkierungsleuchten.

Auf normalen, legalen Wege war es mir nicht möglich, das zugelassen zu bekommen bzw. Anrecht auf ein kleines Kennzeichen oder legales
betreiben der roten Seitenmarkierungsleuchten. Begründung war: Ich habe kein Importauto, sondern eine deutsche Ausführung, daher keine Sondergenehmigung.
Und zweite Begründung war, das ein Umbau auf europäische Normen, finanziell zumutbar und nicht unverhältnismäßig wäre, da es die Seitenmarkierungsleuchten noch in orangener, zugelassener
EU Ausführung zu bestellen gab, die ich hätte nehmen können. Daher hätte ich umbauen MÜSSEN. Habe keine Ausnahmegenehmigung dafür bekommen.

Bei dem Mustang von meinem Kumpel kein Problem, da reinrassiger US Import laut Schein. Obwohl es
den ja auch in normaler, deutscher Ausführung gibt, und da ein Umbau auch zumutbar wäre. Da hat es
gereicht, das es ein Importfahrzeug war.
Und bei meinem deutschen Auto konnte ich sogar nachweisen (Schreiben vom Hersteller) das das Heck nur noch als US
Ausführung lieferbar war...aber neeee....da hätte ich mir was basteln sollen.
ja sobald irgend etwas von der deutschen Norm abweicht gibt es Ärger nicht das da mal Jemand aus der Reihe an etwas Spaß hat
 
ja sobald irgend etwas von der deutschen Norm abweicht gibt es Ärger nicht das da mal Jemand aus der Reihe an etwas Spaß hat
Man kann sich darüber aufregen.
Genauso wie man sich darüber aufregen kann, dass es z.B. für die T23 eine große Auswahl von Zubehörscheinwerfern oder Rückleuchten gibt, aber wir Deutschen sie nicht fahren dürfen, da alle ohne Gutachten kommen.

Wobei ich darüber sogar ganz glücklich war, nachdem ich mal hinter einer Celica mit besagten Zubehörrückleuchten gefahren bin und nicht wirklich erkennen konnte, wann die Celica geblinkt oder gebremst hatte...
So hat man wenigstens hier in Deutschland nur wenige Celicas mit sowas rumfahren. Hier in der Ecke entweder Niederländer oder halt illegale Autos.
 
Ja, so ganz stimmig erscheint das oft nicht und manchmal ist es das auch nicht. Bei dem Beispiel US Heckschürze als Ersatz könnte die Zulassungsbehörde beim Thema Kennzeichen schon was machen, wenn es passend begründet ist (i. d. R. Unzumutbarkeit des Umbaus). Bei den SML schaut es anders aus, die sind schnell ersetzt, dauerhaft deaktiviert (reicht aus) oder auch ausgebaut. Daher dafür normal keine Ausnahme. Der US-Import Mustang kam vollständig zu uns, wie er ist, ist daher anders zu bewerten. Umbauen muss man da aber dennoch diverses Zeug.

Zur eigentlichen Thematik:
Da die Celica ein recht exotisches Fahrzeug ist, muss man davon ausgehen, dass kein Hersteller Interesse daran hat, die Zulassung für die LED zu machen.

Man kann es theoretisch selber in die Hand nehmen, nur steht das in keinem Verhältnis zu Aufwand und Kosten. Da ist einacher und billiger, die unzulässigen LED zu verbauen. Kostet ggf. a bisserl was und gut ist es; blöd wird es nur, wenn da jemand versucht Erlöschen der BE hin zu konstruieren.
 
Ich wollte damit jedoch nur sagen, dass dieses "der Hersteller darf alles und ich nichts" einfach falsch

ja sobald irgend etwas von der deutschen Norm abweicht gibt es Ärger nicht das da mal Jemand aus der Reihe an etwas Spaß hat
Ja, in freien Ländern gilt grundsätzlich: Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die der anderen beginnt.

Das ist ein Grundgedanke unserer Gesetze durch das Grundgesetz.
Nachgelagerte Vorschriften (wie das Straßenverkehrsgesetz mit seinen Verordnungen wie StVO, StVZO, FeV, etc oder Verweise auf EU Richtlinien/Verordnung) dürfen die Freiheit daher nur einschränken, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Gerade im Straßenverkehr.
Und Zulassungsvorschriften sind vor allem in Ländern streng, wo die Bevölkerungsdichte hoch ist, Fahrzeuge stark genutzt werden, teilweise ohne Tempolimit gefahren wird und jeder an seinem Privateigentum ändern könnte, was er will...

Einige Vorschriften wirken auf den ersten Blick absurd, weil man selbst vermutlich nie in so eine Situation kommt.

Aber der Gesetzgeber kann nicht jede einzelne Situation und jedes Individuum persönlich bewerten – das wäre ein viel zu großer Aufwand.

Und selbst dafür gibt es ja Ausnahmeregelungen, über die man seine Individualität und Freiheit trotzdem ausleben kann.
 
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Ja, in freien Ländern gilt grundsätzlich: Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die der anderen beginnt.

Das ist ein Grundgedanke unserer Gesetze durch das Grundgesetz.
Nachgelagerte Vorschriften (wie das Straßenverkehrsgesetz mit seinen Verordnungen wie StVO, StVZO, FeV, etc.) dürfen die Freiheit einschränken, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Gerade im Straßenverkehr.
Und Zulassungsvorschriften sind vor allem in Ländern streng, wo die Bevölkerungsdichte hoch ist, Fahrzeuge stark genutzt werden, teilweise ohne Tempolimit gefahren wird und jeder an seinem Privateigentum ändern könnte, was er will...

Einige Vorschriften wirken auf den ersten Blick absurd, weil man selbst vermutlich nie in so eine Situation kommt.

Aber der Gesetzgeber kann nicht jede einzelne Situation und jedes Individuum persönlich bewerten – das wäre ein viel zu großer Aufwand.

Und selbst dafür gibt es ja Ausnahmeregelungen, über die man seine Individualität und Freiheit trotzdem ausleben kann.
ja da wo eine Gefahr von aus gehen könnte das ist klar da gehe ich ja mit aber nicht dieses Gesuche bis man dann endlich was gefunden hat vor allem bei Polizei Kontrollen
 
ja da wo eine Gefahr von aus gehen könnte das ist klar da gehe ich ja mit aber nicht dieses Gesuche bis man dann endlich was gefunden hat vor allem bei Polizei Kontrollen
Man darf auch nicht vergessen: Polizisten, Prüfer
und Beamte haben Vorgaben, müssen Beschwerden nachgehen und bestimmte Quoten bzw. Aufgaben erfüllen.

Deshalb wird auch mal etwas in Zweifel gezogen und Druck aufgebaut. Wenn mein Auto stillgelegt wird, habe ich erstmal den Ärger, es wieder zugelassen zu bekommen. Auch wenn alles richtig ist.
Und wenn ich dadurch Termine verpasse oder Probleme bekomme, überlege ich mir beim nächsten Mal zweimal, wie weit ich mein Auto individualisiere.
Das ist ein Mittel zur Abschreckung – nicht unbedingt ein Fehler im Gesetz, sondern Teil der Durchsetzung...
 
wenn es wilde Bastelbuden sind da sag ich ja nichts aber wenn zB wie bei und Wintertreffen für Motorräder war hat die Polizei fast Jeden kontrolliert und das ist dann schon fast Schikane der Bürgermeister von dem Ort hat das dann wohl unterbunden
 
Es verwundert moch sehr dass für ein alten Käfer bzw Triumpf usw eine Zulassung gibt.

Auch für die ganz alten 70er 80er Jahre Corollas, wo es wirklich kaum bis gar keine mehr von gibt. Vermutlich sind die Anforderungen da geringer oder übertragbar von anderen Modellen oder ähnlichen Scheinwerfern, was die Zulassungsfähigkeit angeht und sich einfacher auf andere Modelle übertragen lässt. Denn ich kann mir kaum vorstellen, das sich genug 70er 80er Corolla Fahrer finden, das sich das für OSRAM rechnen würde, das alles separat zuzulassen. Daher gehe ich stark von einer relativ einfachen Übertragbarkeit der Zulassung aus.
 
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