Öhm... du solltest vll. nicht die deutschen und österreichischen Vorschirften vermischen. Im KFG gibt es keinen § 49a, den gibt es nur in der dt. StVZO.
Sorry, da hab ich wohl etwas durcheinandergebracht!
@ Mike: Alternativlösungen wurden bereits eingetragen in Ö. Beispiel: TÜV Convention 2008 in Tirol. Celi Racer hat dort seine NSL, die er hinter dem Gitter der Heckschürzenverkleidung angebracht hat eingetragen bekommen über eine Einzelabnahme.
Ich möchte damit nur sagen dass es grundsätzlich nicht verboten ist, sondern man eben dabei gewisse Spielregeln (E-Prüfzeichen, Einzelabnahme) zu beachten sind.
In der Praxis wird man wohl nur in Ausnahmefällen auf eine fehlende NSL angesprochen werden. Das Risiko dafür und evtl. Folgekosten bei Unfällen muss jeder selbst abschätzen. Ich für mich werde die NSL in die Rückleuchten verbauen.
Zusatzfrage: In Österreich haben wir nach (§ 57a KFG) die Verpflichtung zur (jährlichen) wiederkehrenden Begutachtung eines KFZ (in deutschland Synonym: HU/AU, jedoch mit anderen Zeitabständen.
Wird nun von dieser Prüfstelle festgestellt, dass die NSL nicht funktioniert, ist das dann ein schwerer Mangel?
Wenn die Prüfstelle im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung eine Nachbau-NSL nicht erkennt, jedoch die Funktion als OK abhakt, ist es dann "legal"? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wär interessant zu wissen.