NSL weglassen, erlaubt?

~joe~

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Kärnten / Faaker See
Hi!

Hab in der Suche dazu nix gefunden und wollt mal schnell fragen wie es mit den Nebelschlussleuchten aussieht in Österreich.

Kann man die weglassen bei nem Bodykit oder darf ich mir die Arbeit antun und welche integrieren?

lg joe
 
Die Regelung lautet hier folgendermaßen:

Du darfst die NSL nicht abmontieren, da die Celi serienmäßig NSL verbaut hat.

Du kannst sie aber, so wie es bereits viele gemacht haben, die NSL in das 2. Rückfahrlicht auf der Fahrerseite integrieren.

Dazu gibts bereits mehrere Freds :)
 
Also den thread wo steht, daß das legal ist musst du mir mal zeigen...

Änderung des Bauteils = Erlöschen der BE... So war jedenfalls immer mein Stand der Dinge...
 
Aus der Österreichischen Straßenverkehrsordnung:

(3) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, sind Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu beleuchten; ausgenommen hievon sind Fahrräder, die geschoben werden. Weißes Licht darf nicht nach hinten und rotes Licht nicht nach vorne leuchten. Eine Beleuchtung des Fahrzeuges darf unterbleiben, wenn es stillsteht und die sonstige Beleuchtung ausreicht, um es aus einer Entfernung von ungefähr 50 m zu erkennen.

weiters:

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

Demnach müsste man es eintragen lassen und somit ist es legal.

Beachte: Die NSL muss mindestens dieselbe Helligkeit wie das Bremslicht aufweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
selbergebastelte NSL sind zwar nett aber wenns drauf ankommt illegal auch bei uns

korrekter weise bräuchte man eine NSL mit e zeichen
das selber integrieren in die Rückleuchten müßte man wohl abnehmen lassen und ich befürchte das macht dir keiner
 
Öhm... du solltest vll. nicht die deutschen und österreichischen Vorschirften vermischen. Im KFG gibt es keinen § 49a, den gibt es nur in der dt. StVZO.

Sorry, da hab ich wohl etwas durcheinandergebracht!

@ Mike: Alternativlösungen wurden bereits eingetragen in Ö. Beispiel: TÜV Convention 2008 in Tirol. Celi Racer hat dort seine NSL, die er hinter dem Gitter der Heckschürzenverkleidung angebracht hat eingetragen bekommen über eine Einzelabnahme.

Ich möchte damit nur sagen dass es grundsätzlich nicht verboten ist, sondern man eben dabei gewisse Spielregeln (E-Prüfzeichen, Einzelabnahme) zu beachten sind.

In der Praxis wird man wohl nur in Ausnahmefällen auf eine fehlende NSL angesprochen werden. Das Risiko dafür und evtl. Folgekosten bei Unfällen muss jeder selbst abschätzen. Ich für mich werde die NSL in die Rückleuchten verbauen.



Zusatzfrage: In Österreich haben wir nach (§ 57a KFG) die Verpflichtung zur (jährlichen) wiederkehrenden Begutachtung eines KFZ (in deutschland Synonym: HU/AU, jedoch mit anderen Zeitabständen.

Wird nun von dieser Prüfstelle festgestellt, dass die NSL nicht funktioniert, ist das dann ein schwerer Mangel?

Wenn die Prüfstelle im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung eine Nachbau-NSL nicht erkennt, jedoch die Funktion als OK abhakt, ist es dann "legal"? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wär interessant zu wissen.
 
Wird nun von dieser Prüfstelle festgestellt, dass die NSL nicht funktioniert, ist das dann ein schwerer Mangel?

Naja, würd sagen bevor das net in Ordnung gebracht hast gibts kein Pickerl. Andererseits hab ich mal beim Forstinger Pickerl gemacht und die haben gefragt ob sie die Rücklichtbirne austauschen sollen oder ob ich das selbst mache. Hab dann das Pickerl bekommen und zu Hause das Ding getauscht.

Wenn die Prüfstelle im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung eine Nachbau-NSL nicht erkennt, jedoch die Funktion als OK abhakt, ist es dann "legal"? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wär interessant zu wissen.

Wenn man ne Nachbau-NSL nicht erkennt kann man kaum die Funktion als solche erkennen.

So, noch ne Zusatzfrage:
Wie hoch muss in Österreich die NSL angebracht sein? Im D-land ists ja 25cm vom Boden =)
 
Wenn man ne Nachbau-NSL nicht erkennt kann man kaum die Funktion als solche erkennen.

Ähm ich glaub du hast das falsch verstanden,... ich hab gemeint wenn ich mir eine NSL selber bastle statt den originalen und die Prüfstelle erkennt nicht, dass es nicht die originale NSL ist, aber die Funktion der Nachbau-NSL wird als "OK" begutachtet.
 
wenn du die NSL in die Rückkleuchte statt dem Rückfahrscheinwerfer einbaust dann musst du das per Einzelabnahme abnehmen lassen da du das Bauteil an sich veränderst.

Wenn du ne NSL in die Schürze integrierst nimmst du einfach eine von Hella und Co, die haben e-Zeichen, sind legal und erfüllen ihren Zweck ;)

Andrerseits gibts Werkstätten die dir trotzdem das Pickerl geben, weil sie es nicht besser wissen, trotzdem fährst du dann nicht legal rum, Pickerl hin oder her und solltest mal von einem angehalten werden der dem skeptisch gegenübersteht darfst denen zu ner Werkstatt folgen bzw. dort vorfahren. ;)

So, noch ne Zusatzfrage:
Wie hoch muss in Österreich die NSL angebracht sein? Im D-land ists ja 25cm vom Boden =)
 
so ich bleben es mal wieder. meine frage ist ich würde gerne die nebelschlussleuchte einbauen
PW-900-102.jpg


die frage ist da dabei steht e genehmigung, hab ich mich erkundigt und die sagten eine e9 genehmigung. aber sofern ich mich nicht irre steht e9 für in spanien getestet. und die frage ist ob das bei uns zieht, das feine ist halt die kleine und flache bauform.

hier der link
http://shop.blackforestquad.de/atv_...8/produktansicht/led_nebelschlussleuchte.html
 
Aus welchen Land die Genehmigung kommt ist egal.
 
hab beim tüv freund angerufen er meinte es müsse zu dem e9 noch ne f prägung oben sein, das es als nebelschlussleuchte gekennzeichnet ist. aber denk wird schon passen ;) vielen dank muc und borst.
 
So weit ich mich erinnere reicht das E.

Mein alter Herr hat in unsere TA40 anno 1980 NSL nachgerüstet, mittels Doppelwendel-Lampen (5 W / 21 W) im Rücklicht. Ob diese und die nachträglichen NSW damals eingetragen werden mußten, müßte ich ihn fragen.
 
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