Ok, danke fuer Eure schnellen Antworten. Ich schau nochmal alles durch.
Und ich frag bei Gelegenheit den Pruefer nochmal was genau jetzt auf einmal nicht stimmen sollte.
Weil wie gesagt ich habe die NSL seit min.18 Jahren abgebaut und auch die Veilside Teile seitdem inkl. NSL
verbaut, seitdem nichts veraendert und es hat sich niemand gestoert dran....
Gruss und Danke erstmal! Markus
Normalerweise hätte der Prüfer, der dir die nachgerüstete Stoßstange eingetragen hat, in Kombination mit der Nebelschlussleuchte auch diese vollständig auf Einbau und alle dazugehörigen Vorschriften prüfen müssen. Dan den nachgerüsten Korrekten Einbau der NSL begutachten lassen von einem aaS/USB und nach §15FZV in Feld 22 mit dem Gutachten von der Zulassungsstelle eintragen lassen (Dan wäre bei jeder Kontrolle und Prüfung Ruhe. Ist aber keine Pflicht, da erst mal kein direkter Konflikt mit §19.2 StVZO (Betriebserlaubnis), §30 StVZO (Verkehrssicherheit) oder §13 FZV (Änderungen der Fahrzeugdaten). Bietet nur wie jetzt, einen Angriffspunkt, wie bei jedem Bauteil das von Serie abweicht und nicht eingetragen ist im Fahrzeugschein. Dazu gehört Formal auch das Rückrüsten der NSW die Serienmäßig im Fahrzeug waren, auch wenn die zur optionalen Beleuchtung zählen)
Grundsätzlich müsste bei jeder Hauptuntersuchung jede Veränderung, die am Fahrzeug vorgenommen wurde, erneut vollständig überprüft werden. In der Praxis passiert das aber nicht, da es kaum möglich ist für jeden Prüfer jede Ausstattung und Version von jedem Fahrzeug zu kennen – problematisch wird es nur, wenn ein Prüfer dann doch mal sehr genau hinschaut und das Modell oder bestimmte Vorschriften sehr gut kennt. Aber das kann man ihm letztlich nicht vorwerfen.
Deshalb gehen viele Fahrzeughalter immer zu „ihrem“ Prüfer, den sie kennen – gerade, wenn sie ein Auto fahren, das sich deutlich vom ursprünglich genehmigten Serienzustand unterscheidet.
Bei meiner Celica damals wurden die ganzen Mehrfacheintragungen überhaupt nicht berücksichtigt – die wurden alle einzeln, als ob das Fahrzeug immer noch im Serienzustand gewesen wäre und teilweise völlig falsch, wie ich jetzt im Nachhinein, wo man mehr davon versteht, eingetragen. Ich bin für die Hauptuntersuchungen auch immer zum selben Prüfer gegangen – und dann lief das einfach so durch.
Wenn man aber möchte, dass das Fahrzeug bei
jedem Prüfer durchkommt – selbst bei Polizeikontrollen – dann muss wirklich jede Vorschrift exakt eingehalten sein. Dann gibt es auch keine Probleme. Das ist natürlich mitunter extrem teuer, je nachdem, was man verändern will und wie tief das greift (noch dazu juristisch manchmal richtig kompliziert. Auch Fahrzeughersteller Beschäftigen dafür extra Homologationsexperten, damit deren Typgenehmigungen klappen und die das meiste aus den Vorschriften rausholen können). Deshalb bewegen sich viele lieber, bei manchen Änderungen, in einer gewissen Grauzone und versuchen, unauffällig zu bleiben.
Ab und zu fällt dann aber doch mal etwas auf..(Wenn es denn überhaupt so ist und er/sie sich nicht geirrt hat – vielleicht stimmt der Einbau ja doch. Aber das kannst du jetzt ja schnell selbst prüfen, wer richtig liegt: du oder der Prüfer. ?)
Grüße