T23 Nebelscheinwerfer-NSL-Problem

Azonic

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Hy,
ich war vor kurzem beim Tuev. Und da sagte der Pruefer ganz um Schluss zu mir
das es wohl nicht erlaubt waere wie meine Nebelschlussleuchte geschalten ist.
Im Bericht steht unter Maengel: 4.5.3 Nebelschlussleuchte Schaltung unzulaessig
Ich habe meine Celica jetzt seit 23 Jahren und es wurde in den ersten Jahren ein Veilside
Bodykit verbaut, und die Nebelscheinwerfer entfernt.
Er meinte das ich anhand der Anzeige Tacho (soweit ich es verstanden habe) die NSL
eingeschaltet sein koennte und ich das dann nicht bemerke oder so.
Er hat dann gemeint das kann man irgendwie ausklippsen oder Kontakte/Sicherung umklemmen.
Weiss da jemand was da genau das Problem ist und mir eine Loesung sagen?

Gruss Markus
 
Was ist denn das genau Problem des Prüfers? Da musst Du präziser werden.

Bemängelt er, das die Kontrollleuchte im Tacho der Nebelscheinwerfer noch aufleuchtet, obwohl diese entfernt wurden?

Bemängelt er, das auf dem Lenkstockschalter noch zwei Positionen (1. NSW 2. NSL), anstatt nur eine für die NSL vorhanden sind?

Fehlt die NSL Kontrollleuchte im Tacho?

Oder wird die NSL gar extern durch einen selbst verbauten Schalter eingeschaltet, bei dem die Schaltlogik/Schaltvoraussetzung nicht konform ist, um die NSL aktivieren zu können?

Sitzt die NSL nicht links?

Abmessungen?

Oder ganz was anderes?

Was genau war sein Problem? Bitte präzisieren.
 
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Er meinte das wenn ich normal das Licht eingeschaltet habe ich die NSL einschalten kann ohne das ich es irgendwie bemerke weil ich ja die Nebelscheinwerfer demontiert habe. Sorry aber bin mit der Aussage auch nicht weitergekommen weil ich noch nie wegen der abgebauten
Nebelscheinwerfer Probleme beim Tuev hatte. Er hat nur gemeint beim BMW kann man irgendwie Kontakte aus dem Hebel ausklippsen und
ich soll mich da mal schlau machen ob des bei Toyota auch so ist.
Es ist ja kein Mangel wo die Betriebserlaubnis erlischt aber ist halt nicht legal so.
Mehr weiss ich da jetzt allerdings auch nicht direkt.
Ich hatte ja nur die NSW demontiert, keine extra Schalter usw. rein garnichts geaendert.
 
Da nicht ganz klar ist, was er nun von Dir will, kann ich dir da aus der Ferne nicht weiterhelfen, da nicht klar ist, was er nun möchte.

Solange Du eine Kontrollleuchte im Tacho für die Nebelschlusssleuchte hast und die Schaltlogik so ist, wie gesetzlich gefordert (mindestens Standlicht muss leuchten etc.), ist das in Ordnung und konform so. Da bemerkst Du ja dann anhand der Kontrollleuchte, das die NSL eingeschaltet ist. Eventuell stört er sich dran, das die NSW Leuchte noch vorhanden ist und sich mit einschaltet. Aber wie gesagt, ich weiss nicht, was er möchte. Da musst Du nochmal nachfragen.

Technisch geht da alles, aber nicht so, wie bei BMW. Aber es kommt halt drauf an, was sein Problem ist. Dann kann ich Dir sagen, was man wie machen kann um welche Schaltung zu erreichen und um welche Leuchte wie aufleuchten zu lassen. Bspw. Entfernung des NSW Relais, um den gesamten NSW Kreis totzulegen.

Frag Deinen Prüfer explizit, was er sehen möchte.
Oder fahr einfach zu einem anderen TÜV zur Nachprüfung und sag, das in der Werkstatt etwas gemacht wurde und es jetzt passt. Denn soweit ich das aus der Ferne höre, ist es konform geschaltet. Dann wird der nächste Prüfer das abnehmen. Aber wie gesagt, ich bin nicht vor Ort und sehe es nicht.
 
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Da nicht ganz klar ist, was er nun von Dir will, kann ich dir da aus der Ferne nicht weiterhelfen, da nicht klar ist, was er nun möchte.

Solange Du eine Kontrollleuchte im Tacho für die Nebelschlusssleuchte hast und die Schaltlogik so ist, wie gesetzlich gefordert (mindestens Standlicht muss leuchten etc.), ist das in Ordnung und konform so. Da bemerkst Du ja dann anhand der Kontrollleuchte, das die NSL eingeschaltet ist. Eventuell stört er sich dran, das die NSW Leuchte noch vorhanden ist und sich mit einschaltet. Aber wie gesagt, ich weiss nicht, was er möchte. Da musst Du nochmal nachfragen.

Technisch geht da alles, aber nicht so, wie bei BMW. Aber es kommt halt drauf an, was sein Problem ist. Dann kann ich Dir sagen, was man wie machen kann um welche Schaltung zu erreichen und um welche Leuchte wie aufleuchten zu lassen.

Frag Deinen Prüfer explizit, was er sehen möchte.
Oder fahr einfach zu einem anderen TÜV zur Nachprüfung und sag, das in der Werkstatt etwas gemacht wurde und es jetzt passt. Denn soweit ich das aus der Ferne höre, ist es konform geschaltet. Dann wird der nächste Prüfer das abnehmen. Aber wie gesagt, ich bin nicht vor Ort und sehe es nicht.

In den Bildern findest du die Voraussetzungen, die die Nebelschlussleuchte erfüllen muss – einschließlich Kennzeichnungen, Art der Schaltung, Konflikten mit anderen Leuchten, Einbauposition etc.


Zollstock und Winkelmesser holen, alle Punkte prüfen, gegebenenfalls korrigieren, noch einmal hinfahren – und fertig.
 

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Ok, danke fuer Eure schnellen Antworten. Ich schau nochmal alles durch.
Und ich frag bei Gelegenheit den Pruefer nochmal was genau jetzt auf einmal nicht stimmen sollte.
Weil wie gesagt ich habe die NSL seit min.18 Jahren abgebaut und auch die Veilside Teile seitdem inkl. NSL
verbaut, seitdem nichts veraendert und es hat sich niemand gestoert dran....

Gruss und Danke erstmal! Markus
 
Weil wie gesagt ich habe die NSL seit min.18 Jahren abgebaut und auch die Veilside Teile seitdem inkl. NSL
verbaut

Werf das nicht durcheinander. Denn das ist absolut wichtig, das da exakt formuliert wird, damit man es im Endeffekt auf Konformität prüfen kann! Denn Du meinst mit diesem Satz jetzt vermutlich die NSW, die abgebaut wurden und nicht die NSL!
 
Ok, danke fuer Eure schnellen Antworten. Ich schau nochmal alles durch.
Und ich frag bei Gelegenheit den Pruefer nochmal was genau jetzt auf einmal nicht stimmen sollte.
Weil wie gesagt ich habe die NSL seit min.18 Jahren abgebaut und auch die Veilside Teile seitdem inkl. NSL
verbaut, seitdem nichts veraendert und es hat sich niemand gestoert dran....

Gruss und Danke erstmal! Markus


Normalerweise hätte der Prüfer, der dir die nachgerüstete Stoßstange eingetragen hat, in Kombination mit der Nebelschlussleuchte auch diese vollständig auf Einbau und alle dazugehörigen Vorschriften prüfen müssen. Dan den nachgerüsten Korrekten Einbau der NSL begutachten lassen von einem aaS/USB und nach §15FZV in Feld 22 mit dem Gutachten von der Zulassungsstelle eintragen lassen (Dan wäre bei jeder Kontrolle und Prüfung Ruhe. Ist aber keine Pflicht, da erst mal kein direkter Konflikt mit §19.2 StVZO (Betriebserlaubnis), §30 StVZO (Verkehrssicherheit) oder §13 FZV (Änderungen der Fahrzeugdaten). Bietet nur wie jetzt, einen Angriffspunkt, wie bei jedem Bauteil das von Serie abweicht und nicht eingetragen ist im Fahrzeugschein. Dazu gehört Formal auch das Rückrüsten der NSW die Serienmäßig im Fahrzeug waren, auch wenn die zur optionalen Beleuchtung zählen)
Grundsätzlich müsste bei jeder Hauptuntersuchung jede Veränderung, die am Fahrzeug vorgenommen wurde, erneut vollständig überprüft werden. In der Praxis passiert das aber nicht, da es kaum möglich ist für jeden Prüfer jede Ausstattung und Version von jedem Fahrzeug zu kennen – problematisch wird es nur, wenn ein Prüfer dann doch mal sehr genau hinschaut und das Modell oder bestimmte Vorschriften sehr gut kennt. Aber das kann man ihm letztlich nicht vorwerfen.


Deshalb gehen viele Fahrzeughalter immer zu „ihrem“ Prüfer, den sie kennen – gerade, wenn sie ein Auto fahren, das sich deutlich vom ursprünglich genehmigten Serienzustand unterscheidet.


Bei meiner Celica damals wurden die ganzen Mehrfacheintragungen überhaupt nicht berücksichtigt – die wurden alle einzeln, als ob das Fahrzeug immer noch im Serienzustand gewesen wäre und teilweise völlig falsch, wie ich jetzt im Nachhinein, wo man mehr davon versteht, eingetragen. Ich bin für die Hauptuntersuchungen auch immer zum selben Prüfer gegangen – und dann lief das einfach so durch.


Wenn man aber möchte, dass das Fahrzeug bei jedem Prüfer durchkommt – selbst bei Polizeikontrollen – dann muss wirklich jede Vorschrift exakt eingehalten sein. Dann gibt es auch keine Probleme. Das ist natürlich mitunter extrem teuer, je nachdem, was man verändern will und wie tief das greift (noch dazu juristisch manchmal richtig kompliziert. Auch Fahrzeughersteller Beschäftigen dafür extra Homologationsexperten, damit deren Typgenehmigungen klappen und die das meiste aus den Vorschriften rausholen können). Deshalb bewegen sich viele lieber, bei manchen Änderungen, in einer gewissen Grauzone und versuchen, unauffällig zu bleiben.


Ab und zu fällt dann aber doch mal etwas auf..(Wenn es denn überhaupt so ist und er/sie sich nicht geirrt hat – vielleicht stimmt der Einbau ja doch. Aber das kannst du jetzt ja schnell selbst prüfen, wer richtig liegt: du oder der Prüfer. ?)
Grüße
 
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