Hier habe ich viele originelle Lösungen gesehen und möchte meine teilen. Voll funktionsfähiges Lenkrad, funktionierende Beleuchtung. Die Lenkradspirale stammt vom originalen Multifunktionslenkrad. Der Airbag ist angeschlossen, nur der Stecker wurde ausgetauscht. Es gibt keine Fehler.
Den Anhang 13135 betrachten
Nicht schlecht!! Lenkrad mit mehr Tasten beleuchtet und das Logo wie bei modernen Autos...
Wegen Zulassung:
Wäre das dann nach § 19 Absatz 2 StVZO müsste das mindestens über eine Einzelabnahme beim technischen Dienst eingetragen werden, da Airbags und Lenkräder bauartgenehmigt sind.
Das sollte sich ähnlich verhalten wie bei der Zulassung der Avensis-Bremse oder Felgen von anderen Autos..
@muc korrigiere oder bestätige das mal bitte.
Ich könnte mir beim Airbag aber für den Prüfer es total schwierig vorstellen, wie er sicherstellen will, dass die Funktion nicht schlechter, genauso oder besser sich verhält im Auto mit dem anderen Airbag ohne technisches Datenblatt, Crashtest oder Aktivierung.
Es sei denn, er hat sich darauf spezialisiert und weiß, dass gerade die von Toyota oder allgemein Fahrerairbags, sich alle gleich verhalten vom Aufbau, Größe etc. (Ist aber schwer vorstellbar).
Beim Lenkrad selber sollte es kein Problem geben, wenn die Nabe nicht geändert werden muss.