Naja, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dabei zu begründen ist doch etwas weit hergeholt meiner Meinung nach 
Die Lichter gehen wenn ichs richtig verstanden hab ja nur beim öffnen und schließen der Türen an. Um den gef. Eingriff zu begründen bräuchte man aber ne konkrete Gefährdung für "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert". Das heißt man müsste damit jemanden blenden, der dadurch dann nen Unfall produziert oder etwas in der Art...
Naja, aber die andern beiden Tatbestände könnten schon so in etwa hinhaun...reicht ja auch schon
Die Lichter gehen wenn ichs richtig verstanden hab ja nur beim öffnen und schließen der Türen an. Um den gef. Eingriff zu begründen bräuchte man aber ne konkrete Gefährdung für "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert". Das heißt man müsste damit jemanden blenden, der dadurch dann nen Unfall produziert oder etwas in der Art...
Naja, aber die andern beiden Tatbestände könnten schon so in etwa hinhaun...reicht ja auch schon