T23 Knight rider Lauflicht

lama

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#21
Naja, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dabei zu begründen ist doch etwas weit hergeholt meiner Meinung nach ;)

Die Lichter gehen wenn ichs richtig verstanden hab ja nur beim öffnen und schließen der Türen an. Um den gef. Eingriff zu begründen bräuchte man aber ne konkrete Gefährdung für "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert". Das heißt man müsste damit jemanden blenden, der dadurch dann nen Unfall produziert oder etwas in der Art...

Naja, aber die andern beiden Tatbestände könnten schon so in etwa hinhaun...reicht ja auch schon :D
 

muc

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#22
Natürlich, die Gefährdung ist schon sehr weit her gegriffen, aber theoretisch dennoch möglich... Das Erlöschen der BE soll jetzt ja im Bußgeldkatalog neu, endlich konkret geregelt werden, mal sehen, was da letztlich dabei raus kommt. Billiger wirds wohl nicht...
 
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#23
erst mal an L.R.4 bis jetzt geht es nicht entweder ist der kasten kaputt oder wir haben was falsch gemacht ( was bei zwei kabeln eigentlich gar nicht möglich ist)
und klar werde ich bilder reinstellen wenn es irgendwann mal funkt :D

und auf schwere gefährdung und so glaub ich gar net das es geht.
es ist ja hinterm kühlergrill der facelift celi und da kann nix rausfallen nix querüber die straße fliegen.
Also denk ich mal werden (wenn es die bullen überhaupt irgendwann mal spitz bekommen) nix groß machen.

aber werde euch auf dem laufenden halten =)
 

nameless-one

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#24
Kurz und knapp:

Allgemeine Verwarnung:
349136 - Sie führten das Kfz und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischen Einrichtungen. --> 20 €
oder
330006 - Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. --> 25 €

Unter umständen auch die etwas schärfere Variante:

330606 - Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. --> 90 € + 3 Punkte
(Das hast du sicherlich gemeint, muc.)

Das Erlöschen der BE ist ansich ja derzeit nicht ahndungsfähig, könnte in dem Fall aber vorliegen. Geahndet wird ja dann durch den letzten Tatbestand. 315b (Gef. Eingriff in den SV) würd ich nicht begründen können. Denke das fällt raus...


no
 

muc

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#25
330606 - Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. --> 90 € + 3 Punkte
(Das hast du sicherlich gemeint, muc.)
Ja, das müsste der aktuelle Tatbestand sein.

Das Erlöschen der BE ist ansich ja derzeit nicht ahndungsfähig, könnte in dem Fall aber vorliegen. Geahndet wird ja dann durch den letzten Tatbestand. 315b (Gef. Eingriff in den SV) würd ich nicht begründen können. Denke das fällt raus...
Wie gesagt, mehr theoretischer Natur, wenn man sich aber was von der Qualität Flugfeldbefeuerung einbaut, dann könnte man schon drüber nachdenken.
 

Red_Boy

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#26
Malzeit...

also ich hab auch eine kleine night rider in rot falls jmd intresse hat die das aussieht in der face. könnt ich mal paar bilder hochladen....

aso hab das bei mir direkt an die batterie geklemmt da ich ne fernbedienung dazu habe zum ein un ausschalten ;)

mfg.
 
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#27
ja bilder würd ich gerne mal sehn =)

und wo hast du es gekauft bei ebay?
weil eine frnbedinung habe ich auch dazu bekommen.
Und wenn es mit dem türkontakt nicht klappt mach ich es auch dirket an die batterie.
 

Jonas

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#28
wenns so oder so illegal ist würde ich es nicht an die Tür koppeln.
Schalter in die Mittelkonsole bauen und stylisch an und aus machen.

Und nochmal eine Frage zwecks erwischt werden, die würden einen das auto dann nicht Stilllegen?

Und was meint Muc damit?
sog. Sachverständige geben, die das "eintragen"
 
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Red_Boy

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#30
Jop habs auch bei ebay gekauft aber bei wem un was es gekostet hat keine ahnung is zu lange her weiß nur das ich 18 verschiedene funktionen hab un schnelligkeit verändern kann.... bilder kann ich euch morgen machen.. nja un zu sachen freund un helfer sie können nichts sehen wenn nichts leuchtet ;-) mach es ja nur ma im parkhaus oder so an wenn die kleine steht un ich weiß das keiner da is den das stört...:rolleyes:
 

muc

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#31
Und davon gibt es im Bereich TÜV nicht zu wenige... :rolleyes: Es gibt aber auch noch andere Geschichten, wie etwa, dass UBB sogar mit E-Prüfzeichen angeboten werden. Die E-Prüfung ist dann mitunter sogar wirlklich legal, nur ist es keine Prüfung einer lichttechnischen Einrichtung, sondern der sog. elektromagnetischen Verträglichkeit. Da kann selbst ein guter Sachverständiger mal drüber stolpern, wenn man ihn auf dem flaschen Fuß erwischt.
 
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#32
also wir haben jetzt nur mal die kabel direkt an die baterie gehalten und es geht, also das lauflicht geht zu 100% jetzt müssen wir es nur mal die woche richtig einbauen.
Ich denke ich mach es mit dauerstrom und an aus schalter, also nicht die geplant mit dem türkontakt.

Fortzetung folgt....
 

nameless-one

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#34
Mach mal bitte noch ein Video bei leichter Dämmerung oder eben bei Tageslicht. Sieht schon interessant aus.
Dass das trotzdem nicht erlaubt ist, weisste ja... ^^


no
 

togashie

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#35
beim gefährl. eingriff kommt nur Nr. 3 in betracht und der is so allgm gehalten, dass der ziemlich gut begründet werden muss ;)

wenn die be erlischt, heisst das nicht mehr automatisch, dass dein fzg stillgelegt wird, nur bei eklatanten sicherheitsmängeln, die ich bei sowas nicht sehen würde. gerade wenn es so geschaltet ist, dass es während der fahrt nicht an geht ;)
 

muc

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#36
Es muss auch nicht immer Erlöschen der BE sein, eine Unvorschriftsmäßigkeit liegt unstrittig in jedem Falle vor.

Man kann aber trotzdem trefflich drüber sinnieren, ob ein Auto mit Lauflicht am Straßenrand (auch wenn es nicht fährt) nicht doch schon den Tatbestand der Gefährdung (hier dann durch Ablenkung) erfüllt.
 

togashie

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#37
gefährdung mag sein, konkret schon schwierig, nr. 3 ->gerichtsentscheide: z.b. draht über fahrbahn spannen, fz verkehrsfremd(=als waffen)einsetzen, etc.

falsche lichter?? wo is da bitte die relation? nene

die be erlischt nicht automatisch, das stimmt, aber gem § 19 II (insbes. Nr. 2) StVZO is das fast immer zu begründen (Gefährdung).

aber mir solls wayne sein, muss er wissen.
 

miket23

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#40
richtig cool !
:D

wen intressiert eine eintragung dafür ?
mit dauerlaufendem licht fahrt doch eh niemand herum
da drückt ma mal drauf wenn keine bullen da sind in der siedlung zuhause um wen zu grüßen und fertig

bei uns sind ubb auch nciht erlaubt
hat aber nie probleme gegeben
hatte das immer an wenn man die tür geöffnet hat
bei alkokontrollen öfters rausgefischt worden .. und dann leuchtet es halt rot unterm auto
pffff
türe zu und die belechtung war aus
war den bullen immer zu blöd was zu beanstanden
kam immer nur : bitte während der fahrt nicht einschalten
is das in deutschland wirklich so ein heisses thema ?

knight rider lauflicht und die cop leuchten (links blink rechts blink) find ich am coolsten
kannst du das direkt anwählen oder mußt du dich immer durch drücken bis zum gewünschten effekt ?
 
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