Kein TÜV wegen eindeutiger Mängel

muc

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#42
Da wird leider viel Blödsinn und noch mehr Halb- bzw. sogar Unwahrheiten!

Das mit dem Fluten geht, aber nur bis zu einem gewissen Grad und der %-Satz, den man die Scheiben abdunkeln darf ist recht gering. Da die meisten Scheiben heute aber serie eh schon leicht getönt sind, kann man das mit dem Fluten der vorderen Scheiben und dem TÜV eh vergessen!

Zudem hört man von dem Fluten auch nicht überall das allerbeste.
 

muc

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#44
Der Gedanke von Kosh war richtig, nur das Beispiel war schlecht gewählt. Wer von den coolen Magermilli Possierstengeln macht denn dann bitte in jeder Situation, in der es nötig ist, die Fenster runter?

Denk mal z.B. im Dunkeln an Abbiegen in ne Seitenstraße und Radfahrer auf dem Radweg o.ä. Den machst dann halt einfach platt.

Es mag Vorschriften geben, die selbst für mich, wo ich sehr sehr tief in der Materie drin stecke, übertrieben bzw. sinnlos wirken. Wenn es aber um die Sicht geht, dann ist da recht eindeutig, dass cooles Aussehen da der Sicherheit meilenweit unterzuordnen ist.

Das mit der Ablenkung durch ne UBB oder eine deutlich von außen erkennbare Fußraumbeleuchtung könnte man noch diskutieren. Der eine findet es überhautp nicht störend, andere aber doch sehr und die Ablenkung ist definitiv da. Damit ist dann auch schon einen größere Gefahr verbunden, denn der kurze Augenblick der Ablenkung kann schon Leben kosten.
 

PAT82

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#45
Ganz einfach ist das mit der Fussraumbeleuchtung, man darf im Innenraum keine beleuchtung anbringen die ausserhalb des Fahrzeugs so deutlich zu erkennen sind das sie andere fahrer irritieren.....Damit ist Fussraumbeleuchtung, Hutablagen voll klatschen etc. gemeint.......

Das ist ein typischer punkt den es häufig bei beleuchtung gibt daher ist auch Unterbodenbeleuchtung wärend der Fahrt illegal........

Das mit dem Kennzeichen ist auch normal das es einen mindestabstand vom Boden haben muss.......es gibt zwar ein paar ausnahmen wie zb. Peugeot 206 oder so aber da wurde es als sonderabnahme durchgeführt......


Naja das mit der Tiefe des Fahrzeugs ist vllt übertrieben, aber wenn ich als prüfer soviele sachen finden würde die ABSOLUT LOGIK ILLEGAL SIND!!!!!!!Würde ich auch näher hinschauen und das ein oder andere noch aufschreiben........sei froh das du einen Toyota hast, bei einem vw etc. hätte er dich noch Achslager etc. neu machen lassen =P


Aber genug auf dir herum gehackt *g* wirst sicher daraus deine lehre ziehen und vor der nächsten veränderung 2 mal überlegen ob du was änderst was nicht tüvig ist.......

Gruß Alex
HAben wir hier ein ganz "Schlauen" am Werk?:confused:
Ja wenn man sie richtig verbaut siehst du von hinten fast gar nichts!!!
Bißchen abwegig mit einer Unterbodenbeleuchtung zu vergleichen oder?
Und bz. dem Kennzeichen kommt es doch auf das Gleiche heraus, ob Peugeot, Citroen usw. wenn die noch tiefer gelegt werden dann sind sie wirklich tief!! Entweder sollten die Regeln für alle gelten (sprich franz. Autos auf ÖSterreich umrüsten bez. Kennzeichen) oder man sollte es genauso mit eintragen können vorallem wenn nicht wirklich viel Platz für ein österr. Kennzeichen ist!!!:cool:

u zur Beruhigung: Hab alles typisiert bekommen, aber man kann ja nicht alles wissen vorallem was ein wenig unverständlich scheint. Oder weißt du Oberschlauer alles?:rolleyes:
 

Weberalex

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#46


Also auf dem Bild scheint es nicht richtig rüber zu kommen aber so autos bei nacht leuchten wie eine Kirmesbude und sind von aussen sehr wohl sichtbar auch wenn du es abstreiten willst......

Zitat TÜV Nord
Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.
STVZO §60, 2

Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
Ausnahmen werden sicher nur bei Ausländischen Fahrzeugen gestattet damit diese nicht für den Deutschen Markt eine Extra Stoßstange fertigen müssen.
Aber wie genau das mit den Ausnahmen beim Kennzeichen ist weiß ich leider nicht, dort wird der tüv aber sicher besser drüber informiert sein.


Soviel zum Thema Gesetzte in Deutschland, vllt interessiert es ja einige warum es so ist, wollte nur aufklären u. sicher keinem zu nahe tretten....Klar so gesetze kennt nicht jeder daher ist es ja auch gut in meinen Augen das es eine Hauptuntersuchung stattfindet wo solche Fehler abgestellt werden.

Nur in dem Gedanken zum tüv zu fahren man kommt drüber mit einer selbst gebauten Auspuffanlage das versteh ich leider wirklich nicht :confused:
 

muc

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#47
Nur so ein Tipp am Rande... auch wenn im Grunde alles richtig ist, was du sagst, man sollte sich dennoch richtig informieren, bevor man so was vom Stapel lässt.

§ 60 StVZO ist mit Wirkung zum 1.3.2007 aufgehoben worden!

OK, im Endeffekt fast identische Regelungen sind jetzt im § 10 FZV zu finden.
 

PAT82

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#48


Also auf dem Bild scheint es nicht richtig rüber zu kommen aber so autos bei nacht leuchten wie eine Kirmesbude und sind von aussen sehr wohl sichtbar auch wenn du es abstreiten willst......





Ausnahmen werden sicher nur bei Ausländischen Fahrzeugen gestattet damit diese nicht für den Deutschen Markt eine Extra Stoßstange fertigen müssen.
Aber wie genau das mit den Ausnahmen beim Kennzeichen ist weiß ich leider nicht, dort wird der tüv aber sicher besser drüber informiert sein.


Soviel zum Thema Gesetzte in Deutschland, vllt interessiert es ja einige warum es so ist, wollte nur aufklären u. sicher keinem zu nahe tretten....Klar so gesetze kennt nicht jeder daher ist es ja auch gut in meinen Augen das es eine Hauptuntersuchung stattfindet wo solche Fehler abgestellt werden.

Nur in dem Gedanken zum tüv zu fahren man kommt drüber mit einer selbst gebauten Auspuffanlage das versteh ich leider wirklich nicht :confused:

Sorry das Bild ist schon eher übertrieben, :eek: findest nicht??
Dachte an eher schlichtere Beleuchtung so wie es bei mir der Fall ist wenn man sie weit genug unten bzw. hinten verbaut da siehst du von AUßen so gut wie gar nichts!
Sie müssten die AUtos nicht umbauen?? Wieso auch??
EInfach die Nummertafel raufsetzen mitten in die Stoßstange so wie wir es auch müssen!und bei einer Tuning Front schauts noch beschissener aus!:mad:
Auspuff hast recht! Hat er aber nach Nacharbeitung gelten lassen da ja sowieso das Gutachten des Auspuffs den Blauen/Grünen zeigen musst:D

Ja wie gesagt nichts für Ungut, gewisse Gesetze sind einfach für den A....!
um Kohle zu machen!

gruß
 

Weberalex

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#49
Naja der Tüvprüfer kann ja schlecht ermitteln wie es in richtiger dunkelheit aussieht, weiß ja auch nicht wie es hier bei dir der fall ist aber wenn die dann noch mit Riffelblech fußmatten oder so in verbindung kommen schaut es schon pervers hell aus.....Aber halt wegen so ausnahmen sagt der tüv wahrscheinlich um auf der sicheren seite zu sein nein klar ist es für den A***** wenn es richtig dezent eingebaut ist u. dann vllt nur über den türkontaktschalter angesteuert wird......

Sie müssten die AUtos nicht umbauen?? Wieso auch??
Bleiben wir mal beim 206


Wenn das Kennzeichen für den Deutschenmarkt höher gesetzt werden würde müsste entweder ein extra halter gemacht werden der auf den bumper gesetzt wird oder sonst etwas, aber die richtige vorrichtung fürs kennzeichen wäre an einer anderen stelle nicht gegeben bzw. es würde komisch aussehen wenn man quasi 2 Kennzeichenhaltepunkte hätte.......daher werden in solchen fällen nunmal die ausnahmegenehmigungen erteilt......

Denke das gesetz ist auch nur so ausführlich damit kein schindluder getrieben wird das das kennzeichen halb unterm auto hängt oder so.......

War froh das bei meinem vorherigem Auto der Tüv in dem Thema locker war ;) sonst hätte ich es auch hoch hängen müssen was scheiße ausgesehen hätte......





Also Stayed Tuned u. trettet immer nett u. freundlich beim Tüv auf, das bringt auch schon sehr viel.....

Gruß Alex
 
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