KÖNIG-Felgen

Sanne

Well-Known Member
Seit
29. Juni 2008
Beiträge
235
Zustimmungen
0
Ort
Hessen
Beruf
Kittelträgerin ^^
#6
oh stimmt da steht ja nur 20-zoll :(
der preis steht ja gottseidank net dabei :D:D

auf der seite gibts aber noch andre schöne/ähnliche felgen auch etwas in kleiner!
bin so scharf auf die ich hol se auch in den niederlanden ab :D
 

Sanne

Well-Known Member
Seit
29. Juni 2008
Beiträge
235
Zustimmungen
0
Ort
Hessen
Beruf
Kittelträgerin ^^
#10
bilder sind in nem anderen thread "geniale felgen" , allerdings nicht genau die ^^
preise bekomm ich noch und gutachten muss ich noch nachfragen :)
 

Celicaner

Well-Known Member
Seit
23. März 2007
Beiträge
414
Zustimmungen
0
Ort
BaWü GP
#14
Hmm auf deren Seite steht...

"All KÖNIG Wheel´s Factories are ISO9001/9002, QS2000, VIA, SAE, &TUV approved. Copyright & trademark laws of the United States protect
all Images and Logos shown here. König Wheel¹s and their companies designs are patented protected."

Weiss jetzt auch nicht so richtig, scheint aber die arbeiten mit allen Tricks. Das selbe wie bei INOVIT und TenzoR. Bei Inovit hab ich per e-mail ein TÜV Gutachten angefordert... keine Antwort erhalten
 

8ball21

Well-Known Member
Seit
11. August 2008
Beiträge
103
Zustimmungen
0
Ort
Berlin
#15
hmm komisch

festigkeitsgutachten haben die ja wohl aber nciht vom deutschen Tüv.

nach googlen fand ich auch nix was zu einem tüv gutachten führt.... nur fragende ob es sowas gibt:D

also nur §21?
 

Celicaner

Well-Known Member
Seit
23. März 2007
Beiträge
414
Zustimmungen
0
Ort
BaWü GP
#16
Musst vorher auf nummer sicher gehen. TÜVler fragen. Dachte eigentlich dass das mit König keine Probs gibt :eek: Aber ich such auch schon ne weile, ohne erfolg :D
 

Sanne

Well-Known Member
Seit
29. Juni 2008
Beiträge
235
Zustimmungen
0
Ort
Hessen
Beruf
Kittelträgerin ^^
#17
nein gibt kein gutachten für könig felgen.
hab bei dem händler, bei Matce und bei ebay.com nachgefragt...gibbet nich:(

deshalb barracuda tzunameeeeeeeeeeee :D:D
 

Sanne

Well-Known Member
Seit
29. Juni 2008
Beiträge
235
Zustimmungen
0
Ort
Hessen
Beruf
Kittelträgerin ^^
#19
nein nicht wirklich...gibt auch kein festigkeitsgutachten oder materialgutachten...eigtl garkeins :D

steht allerdings was auf der felge drauf was die aushält...nur das nimmt net jeder tüv an
 

Celicaner

Well-Known Member
Seit
23. März 2007
Beiträge
414
Zustimmungen
0
Ort
BaWü GP
#20
Pressemitteilung 17.10.2008

* VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
* Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
* Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
* Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten


Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere!
 
Top