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Natürlich, man muss nur wissen wie bzw. besser gesagt: wo. Dann muss man sich aber bewußt sein, dass die Eintragung dann mit Sicherheit nicht ganz legal und damit im Zweifelsfall gaaaanz schnell auch wieder weg ist.... kommt man da irgendwie drum herum?
Wenn das stimmt, kann mir die Polizei doch nichts wegen dem Invidia oder?
Es gibt nur eine INVIDIA... mit EG Kennzeichnung und das ist die G200... und auch nur die neuen.
Es gibt neuerdings auch noch eine Q300 mit EG ABE... ist aber noch recht selten![]()
Ja sind sie sonst hätten sie keine EG ABE... die dürfen die Geräuschangaben des Herstellers im Schein nicht überschreiten ...
Das ist aber definitiv falsch, die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Fahrgeräuschgrenzwert eingehalten wird und der liegt seit vielen Jahren (ich mein 1991 oder so was um den Dreh) bei Pkw i.a. bei 74 dB(a), u.U. können es aber auch mal 75 dB(a) sein. Ich weis langsam nicht mehr, wie oft ich das hier schon geschrieben habe...
Ansonsten stimmt natürlich die Aussage, dass man für einen Auspuff mit einem E-Zeichen keine Unterlagen mitführen braucht. Im Zweifel muss die kontrollierende Stelle nachweisen, dass was nicht passt, was ggf. aber auch relativ schnell gemacht ist.
Stell mal einen Scan von deinem Fahrzeugschein rein, dann kann ich was gesichertes dazu sagen; vermutlich verwechselst du aber einfach nur Stand- und Fahregeräuschwert.hm, ich behaupte mal das gegenteil
bei mir im schein stehen 85db!
Im normalen Betrieb auf der Straße sicherlich ja. Im Geräuschmesszyklus aber eher nicht, hier wird durch Ausnutzung von Lücken -genauso wie bei den Mopeds- ordentlich "beschissen".und jeder porsche, ferrari, rs4 etc hat auch mehr als 75db
Also ich halte mich an das, was in den Vorschriften steht, hier wäre das, was die Rili 70/157/EWG in der je nach Zulassungsdatum anzuwendenden Fassung besagt.meiner meinung nach gilt folgende regel: serien db wert + 3db = maximaler db wert bei neuem auspuff
Was willst du damit sagen?
Das ist aber definitiv falsch,