Invidia mit abe/ece?????????? [MOD: Bitte noch ein paar "?", ja?]

Hast du nach dem ersten Post überhaupt noch weiter gelesen?!

Zum Thema "Invidia N1" gibts schon x threads mit wirklich ALLEN Infos.
 
hab mal für die österreicher hier im forum mein kontrollblatt von der invidia eintragung eingescannt. wenn ich sowas damals als vorlage gehabt hätte, hätte mir der prüfer das einfach übertragen können auf mein auto. meinte er zumindest ;)

mfg stocki
 
Hat jemand eine Ahnung woher man diese E-Bescheinigung herbekommen kann?
Oder kommt da jemand ran? Würde gerne wissen was da drin steht...

E-Nummer ist: E9*70/157*1999/101*039107*00**
 
Habe das hier im Internet gefunden:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG,
Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4,
ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw.
eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.


Kann das jemand bestätigen, oder etwas dazu sagen?
Wenn das stimmt, kann mir die Polizei doch nichts wegen dem Invidia oder?
 
Es gibt nur eine INVIDIA... mit EG Kennzeichnung und das ist die G200... und auch nur die neuen.

Es gibt neuerdings auch noch eine Q300 mit EG ABE... ist aber noch recht selten ;)
 
Ja sind sie sonst hätten sie keine EG ABE... die dürfen die Geräuschangaben des Herstellers im Schein nicht überschreiten :confused: da kannst dir vorstellen wie so eine G200 klingt wen sie nur paar 85db laut sein darf :rolleyes:
 
Ja sind sie sonst hätten sie keine EG ABE... die dürfen die Geräuschangaben des Herstellers im Schein nicht überschreiten ...

Das ist aber definitiv falsch, die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Fahrgeräuschgrenzwert eingehalten wird und der liegt seit vielen Jahren (ich mein 1991 oder so was um den Dreh) bei Pkw i.a. bei 74 dB(a), u.U. können es aber auch mal 75 dB(a) sein. Ich weis langsam nicht mehr, wie oft ich das hier schon geschrieben habe...

Ansonsten stimmt natürlich die Aussage, dass man für einen Auspuff mit einem E-Zeichen keine Unterlagen mitführen braucht. Im Zweifel muss die kontrollierende Stelle nachweisen, dass was nicht passt, was ggf. aber auch relativ schnell gemacht ist.
 
Das ist aber definitiv falsch, die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Fahrgeräuschgrenzwert eingehalten wird und der liegt seit vielen Jahren (ich mein 1991 oder so was um den Dreh) bei Pkw i.a. bei 74 dB(a), u.U. können es aber auch mal 75 dB(a) sein. Ich weis langsam nicht mehr, wie oft ich das hier schon geschrieben habe...

Ansonsten stimmt natürlich die Aussage, dass man für einen Auspuff mit einem E-Zeichen keine Unterlagen mitführen braucht. Im Zweifel muss die kontrollierende Stelle nachweisen, dass was nicht passt, was ggf. aber auch relativ schnell gemacht ist.

hm, ich behaupte mal das gegenteil
bei mir im schein stehen 85db!

und jeder porsche, ferrari, rs4 etc hat auch mehr als 75db
meiner meinung nach gilt folgende regel: serien db wert + 3db = maximaler db wert bei neuem auspuff
 
hm, ich behaupte mal das gegenteil
bei mir im schein stehen 85db!
Stell mal einen Scan von deinem Fahrzeugschein rein, dann kann ich was gesichertes dazu sagen; vermutlich verwechselst du aber einfach nur Stand- und Fahregeräuschwert.

und jeder porsche, ferrari, rs4 etc hat auch mehr als 75db
Im normalen Betrieb auf der Straße sicherlich ja. Im Geräuschmesszyklus aber eher nicht, hier wird durch Ausnutzung von Lücken -genauso wie bei den Mopeds- ordentlich "beschissen".

meiner meinung nach gilt folgende regel: serien db wert + 3db = maximaler db wert bei neuem auspuff
Also ich halte mich an das, was in den Vorschriften steht, hier wäre das, was die Rili 70/157/EWG in der je nach Zulassungsdatum anzuwendenden Fassung besagt.

Das, was du anschneidest, ist vermutlich die Praxis bei der Standgeräuschermittlung, wo -je nach EZ- recht hohe Toleranzen aufzuschlagen sind.

Tante Edith sagt:

Was willst du damit sagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
U1 ist doch Standgeräusch, oder?

das versteh ich dann nicht.

zu mir sagt Burdinski, dass bei meiner damaligen Celica die eingetragenen 94dB nicht wieder eingetragen werden können.

das war damals! war ja der erste, der eine T23 bei Burdinski hatte.

ach ja:

bei meinem Civic Type-R stehen 91dB von Haus aus als Standgeräusch drin. Und als Fahrgeräusch 72dB.

@CTR

wo stehen bei dir 85dB?
 

Nicht wirklich... im Schein hast du genau doch Fahrgeräusch und Standgeräusch... die Invidia hat diese Werte einzuhalten!! den einen auf jeden fall, den anderen bedingt... nicht mehr und nicht weniger! DAS hatte ich geschrieben und auch gemeint - mehr nicht... und das ist vollkommen richtig!

die 85Db waren nur eine Beispiel Zahl:rolleyes:

Das Fahrgeräusch das mit 74/75 festgelegt ist - ist Fix das ist richtig...
 
Nö, das ist eben nicht richtig! Das ist eine alte Mär, die auf einer mal geäußerten falschen Rechtsauffassung beruhrt und die aber leider nach wie vor recht harnäckig rumgeistert.

Wenn im Schein z.B. 72 dB(a) beim Fahrgeräusch drin stehen, dann darf das schon auf (im Normalfall) 74 erhöht werden, denn das ist der bei aktuellen Autos gültige Grenzwert für die Erteilung der Betriebserlaubnis/Typgenehmigung. Das Standgeräusch ist dann ebenso neu zu ermitteln und das könnte dann aber auch (rein theoretisch) 130 dB(a) betragen, denn der Wert ist unbegrenzt und nur als Referenzwert zu ermitteln. Der Standgeräuschwert ist grundsätzlich deutlich höher, als der Fahrgeräuschwert da der Abstand beim Messen deutlich geringer ist.

Was man nicht verwechseln darf sind hier immer Fahr- und Standgeräusch und was wann und wie ermittelt wird, weil dann unterschiedliche Toleranzen gelten.

Wenn du es mir nicht glaubst, dann lies dich mal vertieft in § 19 StVZO ein und studiere die Rili 70/157/EWG, die sind hier die Rechtsgrundlage. Da wünsch ich dir viel Spaß dabei, das ist ne ziemlich trockene Angelegenheit. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
muc, mephiste meint das auf dieses Plakette eine EWG Nr zu sehen ist, ich denke aber nicht das es sowas in der richtung ist und auch keine ABE oder vergleichbares darstellt.
 
Das fürchte ich auch... eine E-Nummer ist das aber mit Sicherheit nicht, die hat deutlich anders auszusehen.
 
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