Hallo leute,
heute habe ich mal eine unangenehme Angelegenheit zu berichten wobei ich eure Hilfe/Erfahrung und euer Fachwissen brauche bevor ich den Rechtschutz einschalten will/muss.
Also ich habe mir vor 2~3 Jahren von unserem User "Iceman T23" Alufelgen gekauft. Er hatte diese auf seiner T23 gefahren und gab mir bei der Übernahme der Felgen das Originalgutachten sowie den Tüvbericht seiner Eintragung.
Nachdem ich jetzt vom Show & Shine Konzept weg möchte, habe ich die Felgen + Reifen an den User "Schunxxxter" weiterverkauft.
Zwischenzeitlich habe ich auf die Alufelgen die lt. Gutachten nur für 225/35R18 ausgelegt sind, mit 215/35R18 ausgestattet, da ich die 215er noch von meinen OZ felgen in der gleichen Größe 8x18" bei mir im kfz-schein eingetragen habe.
Fazit: Ich habe nicht drauf geachtet das nur 225er im gutachten stehen und fälschlicherweise 215er raufgezogen.
Jetzt wollte "schunxxxter" die Räder eintragen und der Tüv sagt ihm das das Gutachten eine FÄLSCHUNG sei und nur für Hyndai und Mitsubishi gültig ist. Zudem wären da sowie 215er drauf die nicht im Gutachten stehen.
Daraufhin habe ich mich an den Tüv hier wegen dem Problem in Verbindung gesetzt, und dieser sagte mir das an dem Gutachten vom Herstellen nix auszusetzen wäre da es sich eh nur auf Toyota Fahrzeuge bezieht und wenn die 215er nicht drin sind aber andere Felgehersteller bei der selben 8x18" Größe 215er möglich sind, kann man das bei der Eintragung per einzelabnahme problemlos mitändern.
Dies würde ca. 50,- Euro mehr kosten, was ich Ihm erstatten wollte.
Erleichtert habe ich den Käufer kontaktiert und Ihm alles berichtet. Ihm vorgeschlagen, dass er es einfach bei einer anderen Tüvstelle eintragen lässt, wenn der Prüfer sich dermassen Querstellt.
Jedoch musste ich feststellen das "Schnuxxxter" gar nicht an einer Lösung intressiert ist und einfach weiterhin behaupter das das Gutachten gefäscht ist, die 215er Reifen viel zu klein für die 225er felgen sind und somit das Fahrverhalten katastrophal wäre (nee ist klar, habe ja auch nur 5 jahre lang reifen bei ATU verkauft und kenne mich mit der Materie absolut nicht aus
) und alles in allem legal nicht eintragbar ist und ich Ihn somit hiters Licht geführt habe.
"Jeder der schonmal was von mir gekauft hat, weiß das ich mit meinen Verkäufen hier ehrlich und fair bin."
Nun ist es so das er sein Betrag wiederhaben will, oder sonst er seinen Anwalt einschalten müsse.
Was halte hier davon? Muss/sollte ich den Abwicklung Rückgängig machen? So wie ich das gelehrnt habe, bin ich als Privatperson vom Rückgaberecht befreit.
danke fürs Lesen /eurer Hilfe
Euer Celifast...
heute habe ich mal eine unangenehme Angelegenheit zu berichten wobei ich eure Hilfe/Erfahrung und euer Fachwissen brauche bevor ich den Rechtschutz einschalten will/muss.
Also ich habe mir vor 2~3 Jahren von unserem User "Iceman T23" Alufelgen gekauft. Er hatte diese auf seiner T23 gefahren und gab mir bei der Übernahme der Felgen das Originalgutachten sowie den Tüvbericht seiner Eintragung.
Nachdem ich jetzt vom Show & Shine Konzept weg möchte, habe ich die Felgen + Reifen an den User "Schunxxxter" weiterverkauft.
Zwischenzeitlich habe ich auf die Alufelgen die lt. Gutachten nur für 225/35R18 ausgelegt sind, mit 215/35R18 ausgestattet, da ich die 215er noch von meinen OZ felgen in der gleichen Größe 8x18" bei mir im kfz-schein eingetragen habe.
Fazit: Ich habe nicht drauf geachtet das nur 225er im gutachten stehen und fälschlicherweise 215er raufgezogen.
Jetzt wollte "schunxxxter" die Räder eintragen und der Tüv sagt ihm das das Gutachten eine FÄLSCHUNG sei und nur für Hyndai und Mitsubishi gültig ist. Zudem wären da sowie 215er drauf die nicht im Gutachten stehen.
Daraufhin habe ich mich an den Tüv hier wegen dem Problem in Verbindung gesetzt, und dieser sagte mir das an dem Gutachten vom Herstellen nix auszusetzen wäre da es sich eh nur auf Toyota Fahrzeuge bezieht und wenn die 215er nicht drin sind aber andere Felgehersteller bei der selben 8x18" Größe 215er möglich sind, kann man das bei der Eintragung per einzelabnahme problemlos mitändern.
Dies würde ca. 50,- Euro mehr kosten, was ich Ihm erstatten wollte.
Erleichtert habe ich den Käufer kontaktiert und Ihm alles berichtet. Ihm vorgeschlagen, dass er es einfach bei einer anderen Tüvstelle eintragen lässt, wenn der Prüfer sich dermassen Querstellt.
Jedoch musste ich feststellen das "Schnuxxxter" gar nicht an einer Lösung intressiert ist und einfach weiterhin behaupter das das Gutachten gefäscht ist, die 215er Reifen viel zu klein für die 225er felgen sind und somit das Fahrverhalten katastrophal wäre (nee ist klar, habe ja auch nur 5 jahre lang reifen bei ATU verkauft und kenne mich mit der Materie absolut nicht aus
"Jeder der schonmal was von mir gekauft hat, weiß das ich mit meinen Verkäufen hier ehrlich und fair bin."
Nun ist es so das er sein Betrag wiederhaben will, oder sonst er seinen Anwalt einschalten müsse.
Was halte hier davon? Muss/sollte ich den Abwicklung Rückgängig machen? So wie ich das gelehrnt habe, bin ich als Privatperson vom Rückgaberecht befreit.
danke fürs Lesen /eurer Hilfe
Euer Celifast...
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