Bei Scheinwerfern die keine E-Nummer haben, muss, soviel ich weiß, überprüft werden, wie bei der Neuzulassung des Autos zur der Zeit, ob sie den Vorschriften immernoch erfüllen, damit man sie im Bereich der StVZO benutzen kann..
(Umso jünger das Auto, umso höher die Auflagen zu Überprüfung. Du müsstest zu einem Institut fahren die die entsprechende Ausrüstung besitzen um Scheinwerfer für den Straßenverkehr zu überprüfen und Gutachten erstellen dürfen. Dann muss noch geguckt werden ob das Gutachten nur für das Auto erstellt werden soll oder für alle Autos und den Scheinwerfer. Wenn in dem Gutachten steht, dass man es benutzen kann, gehst Du damit zu einer Prüfstelle und die trägt dir dann den Scheinwerfer je nachdem nach Paragraph 19 oder 21 ein
.Das kann aber richtig teuer werden)
Gruß