H&R Spurverbreiterung mit 17" nicht zulässig?

CRX_Fan

Super-Moderator
Mitarbeiter
Seit
6. Juli 2008
Beiträge
8.060
Zustimmungen
885
Ort
Hildesheim b. Hannover
Beruf
Werkstattbetreiber für Automotive Dienstleistungen
#1
JoJo!

Ich wollte mir eine 50mm (25mm pro Seite) Spurverbreiterung für die Hinterachse von H&R bestellen.

Rein rechnerisch von der ET her ist ja alles im Zulässigkeitsbereich.

Folgendes:
- Ich möchte 50mm Spurverbreiterung an der HA (25mm pro Seite)
- Laut H&R ist an meiner Celica die untere ET-Grenze: -5
- Ich fahre 8x17" Sonderräder mit ET35 215/40
- Es steht wohl soweit nichts über der Kante hervor

Und so sagt H&R, muss man die Zulässigkeit ausrechnen:
ZULÄSSIGKEITS-und EINBAUHINWEISE
Entscheidend für die Zulässigkeit gewünschter Rad/Distanzring-Kombination ist immer die TÜV-ET, nicht nur die im Fahrzeug-Teilegutachten als Anbau-Beispiele aufgeführten Rad/Distanzring-Kombinationen. Diese Kombinationen sind als Vorlage für §19.3-Prüfungen vorgesehen, siehe Hinweise bzw. Sonstiges in den Fahrzeug-Teilegutachten.

Die “untere ET-Grenze“ ist die kleinste zulässige Gesamt-Einpresstiefe, welche sich aus Rad-ET abzüglich der Distanzringnennbreite (= 1/2 x DR-System) errechnet!

Im “Plus-ET“-Bereich (+) zählt die Einpresstiefe rückwärts.
Ab ET 0 spricht man von “Minus-ET“-Bereich (-). Mit zunehmender Nennbreite des montierten Distanzrings wird die rechnerische Gesamt-ET kleiner.
Für gewünschte TÜV-Abnahmen darf der kleinste im Fahrzeug-Teilegutachten
genannte ET-Wert nicht unterschritten werden (untere ET-Grenze)!
ZULÄSSIGKEITSBEISPIELE:

Fiat 500, Typ 312, untere ET-Grenze +5

Serienrad ET +35 minus Spurverbreiterung 15 mm je Seite =
ET +20 / Kombination ist zulässig

Sonderrad ET +30 minus Spurverbreiterung 20 mm je Seite =
ET +10 / Kombination ist zulässig

Sonderrad ET +28 minus Spurverbreiterung 25 mm je Seite =
ET +3 / Kombination ist nicht zulässig

------------------------------------------------------------

VW Tiguan, Typ 5N, untere ET-Grenze +13

Serienrad ET +43 minus Spurverbreiterung 15 mm je Seite =
ET +28 / Kombination ist zulässig

Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 20 mm je Seite =
ET +15 / Kombination ist zulässig

Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 25 mm je Seite =
ET +10 / Kombination ist nicht zulässig
Ich errechne für meine Celica dann also folgendes:

Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 25mm je Seite =
ET +10 /

Da +10 über der unteren Grenze von -5 (laut H&R Liste) liegt, müsste das doch
zulässig sein, oder?



Was ich aber nicht wirklich verstehe, warum im Gutachten keine 17" und keine 215er aufgelistet sind (Oder bezieht sich die Liste nur rein auf Serienbereifung und Sonderräder müssen gesondert betrachtet werden?).

http://www.h-r.com/bin/00EUTG31.pdf

Habt Ihr das bei Euch problemlos mit 17" eingetragen bekommen?

Greetz,
Ben
 
Zuletzt bearbeitet:

CRX_Fan

Super-Moderator
Mitarbeiter
Seit
6. Juli 2008
Beiträge
8.060
Zustimmungen
885
Ort
Hildesheim b. Hannover
Beruf
Werkstattbetreiber für Automotive Dienstleistungen
#4
Na super...Einzelabnahme...das kann ja wieder was kosten. Und die Spurweite wird auch über die 2% kommen.

Und für die Einzelabnahme brauche ich doch noch das Festigkeitsgutachten von H&R, was man wieder teuer zu kaufen muss...
 

Celi-Jens

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
3.420
Zustimmungen
1
Ort
Speyer
Beruf
Dipl.-Ing.
#5
Nein, das ist keine "Enzelabnahme". Ich hab für meine 7,5x17ET38 mit 215/45/17 und 15mm H&R so 34 EUR oder sowas bezahlt, ist eigentlich eine "normale" Abnahme.
 

CRX_Fan

Super-Moderator
Mitarbeiter
Seit
6. Juli 2008
Beiträge
8.060
Zustimmungen
885
Ort
Hildesheim b. Hannover
Beruf
Werkstattbetreiber für Automotive Dienstleistungen
#6
joa, nur unsere Prüfer hier werden sofort abwinken, wenn sie lesen, das nur die 16" Felgen im Gutachten stehen. Und zumal ja im Gutachten noch steht, das andere Rad/Reifen Kombis, die nicht im Gutachten stehen, einer Einzelabnahme unterliegen, und nicht der 19er Standard!

Unsere Prüfer schicken einen dann gleich wieder weg, oder halt teure Einzelabnahme beim TÜV!
Das ist das Problem bei uns hier, a muss jeder Wortlaut passen, sonst wird nichts gemacht.
 

muc

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
4.299
Zustimmungen
41
Beruf
Fachidiot
#7
Normalerweise ist es eine Einzelabnahme, die meisten Gutachten für Distanzscheiben haben da so eine Formulierung drin, dass andere Räder auch gehen, dann aber § 21 StVZO und nicht mehr § 19 Abs. 3. Sollte auch problemlos gehen, die ET-Grenze aus dem Gutachten lt. deinem ersten Post ist ja eingehalten.

Kostenmäßig ist da aber auch nicht viel Unterschied...
 

andym

Well-Known Member
Seit
5. Februar 2008
Beiträge
985
Zustimmungen
0
#8
Also ich hab genau das Eingetragen was du möchtest.
Also 8x17" Felge mit ET 35 und 25mm Spurplatten pro Seite. Ist nicht ganz billig, grade, wenn es wie bei mir noch mit der Tieferlegung zusammen kommt, aber es geht. Um das Problem mit den 16" im Gutachten hat sich mein Reifenhändler gekümmert, dafür gibt es von H&R eine Bescheinigung, dass es da keine Probleme gibt, solange halt alles Freigängig ist.
Wenn du noch Fragen hast, meld dich bei mir!
 

Toyota-Freak

Well-Known Member
Seit
15. Februar 2006
Beiträge
913
Zustimmungen
0
Ort
Kiel
Beruf
Warenbereitsteller
#9
Ich bin mal gespannt wie es mit meinen 8x18 zoll et35 und den beiden 25er spurplatten auf der hinterachse sein wird.
 
Top