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JoJo!
Ich wollte mir eine 50mm (25mm pro Seite) Spurverbreiterung für die Hinterachse von H&R bestellen.
Rein rechnerisch von der ET her ist ja alles im Zulässigkeitsbereich.
Folgendes:
- Ich möchte 50mm Spurverbreiterung an der HA (25mm pro Seite)
- Laut H&R ist an meiner Celica die untere ET-Grenze: -5
- Ich fahre 8x17" Sonderräder mit ET35 215/40
- Es steht wohl soweit nichts über der Kante hervor
Und so sagt H&R, muss man die Zulässigkeit ausrechnen:
Ich errechne für meine Celica dann also folgendes:
Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 25mm je Seite =
ET +10 /
Da +10 über der unteren Grenze von -5 (laut H&R Liste) liegt, müsste das doch
zulässig sein, oder?
Was ich aber nicht wirklich verstehe, warum im Gutachten keine 17" und keine 215er aufgelistet sind (Oder bezieht sich die Liste nur rein auf Serienbereifung und Sonderräder müssen gesondert betrachtet werden?).
http://www.h-r.com/bin/00EUTG31.pdf
Habt Ihr das bei Euch problemlos mit 17" eingetragen bekommen?
Greetz,
Ben
Ich wollte mir eine 50mm (25mm pro Seite) Spurverbreiterung für die Hinterachse von H&R bestellen.
Rein rechnerisch von der ET her ist ja alles im Zulässigkeitsbereich.
Folgendes:
- Ich möchte 50mm Spurverbreiterung an der HA (25mm pro Seite)
- Laut H&R ist an meiner Celica die untere ET-Grenze: -5
- Ich fahre 8x17" Sonderräder mit ET35 215/40
- Es steht wohl soweit nichts über der Kante hervor
Und so sagt H&R, muss man die Zulässigkeit ausrechnen:
ZULÄSSIGKEITS-und EINBAUHINWEISE
Entscheidend für die Zulässigkeit gewünschter Rad/Distanzring-Kombination ist immer die TÜV-ET, nicht nur die im Fahrzeug-Teilegutachten als Anbau-Beispiele aufgeführten Rad/Distanzring-Kombinationen. Diese Kombinationen sind als Vorlage für §19.3-Prüfungen vorgesehen, siehe Hinweise bzw. Sonstiges in den Fahrzeug-Teilegutachten.
Die “untere ET-Grenze“ ist die kleinste zulässige Gesamt-Einpresstiefe, welche sich aus Rad-ET abzüglich der Distanzringnennbreite (= 1/2 x DR-System) errechnet!
Im “Plus-ET“-Bereich (+) zählt die Einpresstiefe rückwärts.
Ab ET 0 spricht man von “Minus-ET“-Bereich (-). Mit zunehmender Nennbreite des montierten Distanzrings wird die rechnerische Gesamt-ET kleiner.
Für gewünschte TÜV-Abnahmen darf der kleinste im Fahrzeug-Teilegutachten
genannte ET-Wert nicht unterschritten werden (untere ET-Grenze)!
Entscheidend für die Zulässigkeit gewünschter Rad/Distanzring-Kombination ist immer die TÜV-ET, nicht nur die im Fahrzeug-Teilegutachten als Anbau-Beispiele aufgeführten Rad/Distanzring-Kombinationen. Diese Kombinationen sind als Vorlage für §19.3-Prüfungen vorgesehen, siehe Hinweise bzw. Sonstiges in den Fahrzeug-Teilegutachten.
Die “untere ET-Grenze“ ist die kleinste zulässige Gesamt-Einpresstiefe, welche sich aus Rad-ET abzüglich der Distanzringnennbreite (= 1/2 x DR-System) errechnet!
Im “Plus-ET“-Bereich (+) zählt die Einpresstiefe rückwärts.
Ab ET 0 spricht man von “Minus-ET“-Bereich (-). Mit zunehmender Nennbreite des montierten Distanzrings wird die rechnerische Gesamt-ET kleiner.
Für gewünschte TÜV-Abnahmen darf der kleinste im Fahrzeug-Teilegutachten
genannte ET-Wert nicht unterschritten werden (untere ET-Grenze)!
ZULÄSSIGKEITSBEISPIELE:
Fiat 500, Typ 312, untere ET-Grenze +5
Serienrad ET +35 minus Spurverbreiterung 15 mm je Seite =
ET +20 / Kombination ist zulässig
Sonderrad ET +30 minus Spurverbreiterung 20 mm je Seite =
ET +10 / Kombination ist zulässig
Sonderrad ET +28 minus Spurverbreiterung 25 mm je Seite =
ET +3 / Kombination ist nicht zulässig
------------------------------------------------------------
VW Tiguan, Typ 5N, untere ET-Grenze +13
Serienrad ET +43 minus Spurverbreiterung 15 mm je Seite =
ET +28 / Kombination ist zulässig
Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 20 mm je Seite =
ET +15 / Kombination ist zulässig
Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 25 mm je Seite =
ET +10 / Kombination ist nicht zulässig
Fiat 500, Typ 312, untere ET-Grenze +5
Serienrad ET +35 minus Spurverbreiterung 15 mm je Seite =
ET +20 / Kombination ist zulässig
Sonderrad ET +30 minus Spurverbreiterung 20 mm je Seite =
ET +10 / Kombination ist zulässig
Sonderrad ET +28 minus Spurverbreiterung 25 mm je Seite =
ET +3 / Kombination ist nicht zulässig
------------------------------------------------------------
VW Tiguan, Typ 5N, untere ET-Grenze +13
Serienrad ET +43 minus Spurverbreiterung 15 mm je Seite =
ET +28 / Kombination ist zulässig
Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 20 mm je Seite =
ET +15 / Kombination ist zulässig
Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 25 mm je Seite =
ET +10 / Kombination ist nicht zulässig
Sonderrad ET +35 minus Spurverbreiterung 25mm je Seite =
ET +10 /
Da +10 über der unteren Grenze von -5 (laut H&R Liste) liegt, müsste das doch
zulässig sein, oder?

Was ich aber nicht wirklich verstehe, warum im Gutachten keine 17" und keine 215er aufgelistet sind (Oder bezieht sich die Liste nur rein auf Serienbereifung und Sonderräder müssen gesondert betrachtet werden?).
http://www.h-r.com/bin/00EUTG31.pdf
Habt Ihr das bei Euch problemlos mit 17" eingetragen bekommen?
Greetz,
Ben
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