GB TRD Big Brake Kit

Dejavu

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#1
Ein Com-Mitglied fragte bzgl. des TRD BIG Brake Kits(nur Front) für die Celica.





Ich fragte mein Händler welchen Preis er machen kann, dabei kam das raus:

1.199€ inkl. Versand und allen Nebenkosten!!!

hier nochmal ein paar Infos:

http://store.monkeywrenchracing.com/product_info.php?manufacturers_id=21&products_id=1090

Ich finde dne Preis extrem gut und hätte ich jetzt selber das Geld, würde ich sie mitbestellen.

Wer Interesse hat, der meldet sich:

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Dejavu

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#3
ich denkemal über Einzelabnahme würde es funtionieren...
habe mitbekommen, das die StopTech die selben sein sollen.

Da es von TRD ist, denke ich, das Toyota in Dt. dort bestimmt helfen würde.
Ich weiß, Bremsen eintragen ist eine relativ schwere Sache, aber unmöglich ist es nicht.

Hier fahren doch auch welche mit Rotora rum...frag mal die;)
 
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#4
hab auch gesehen das die MWR 1300$ kosten, aber bei anderen Händler kosten die über 2.000$ kann da was nicht stimmen oder ist das Kit von MWR nicht komplett?
 

Checker

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#12
Wenn du nen schicken Berg hoch und runter fährst is den Bremsen die Motorleistung scheißegal.

Wenn du sportlich bremst hat das ja nix damit zu tun, wie schnell zu beschleunigst.
 

ALADIN

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#14
dafür hat der liebe gott ja auch die einzelabnahme erfunden
Eine LEGALE Eintragung ist bei Bremsen ausgeschlossen wenn es keine Festigkeitsprüfungen dazu gibt.

Wenn man sich eine ungeprüfte Spoilerlippe ans Auto schraubt und irgendwo nach §21 "eintragen" lässt ist das noch ne vertretbare Sache... wenn die mal Auseinanderfällt und man drüber fährt sind die Folgen eventuell noch absehbar...

Wenn man aber mit einer "gefälligkeits eingetragene Bremse" OHNE Festigkeitsprüfung nen Unfall baut.. und es kommt jemand zu schaden .. eine Person Stirbt oder schlimmeres... es muss ja nicht mal an der Bremse liegen das man da irgendwo nen Unfall baut.... dann wird man aber seinem Leben DEFINITIV nicht mehr froh... das sollte jawohl jeden klar sein ;)
 

CTR

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#15
Eine LEGALE Eintragung ist bei Bremsen ausgeschlossen wenn es keine Festigkeitsprüfungen dazu gibt.

Wenn man sich eine ungeprüfte Spoilerlippe ans Auto schraubt und irgendwo nach §21 "eintragen" lässt ist das noch ne vertretbare Sache... wenn die mal Auseinanderfällt und man drüber fährt sind die Folgen eventuell noch absehbar...

Wenn man aber mit einer "gefälligkeits eingetragene Bremse" OHNE Festigkeitsprüfung nen Unfall baut.. und es kommt jemand zu schaden .. eine Person Stirbt oder schlimmeres... es muss ja nicht mal an der Bremse liegen das man da irgendwo nen Unfall baut.... dann wird man aber seinem Leben DEFINITIV nicht mehr froh... das sollte jawohl jeden klar sein ;)
nö, dann haftet der, der das eingetragen hat, DU bist an der stelle fein raus;) was kann ICH denn dafür wenn das teil nicht funktioniert, dafür gibt es ja nunmal den tüv
von daher sollte das "reichen"
 

Zeto

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#16
nö, dann haftet der, der das eingetragen hat, DU bist an der stelle fein raus;) was kann ICH denn dafür wenn das teil nicht funktioniert, dafür gibt es ja nunmal den tüv
von daher sollte das "reichen"
Genau das ist ein ganz großer trugschluss, der tüv-mensch ist zwar auch dran,
der halter ist aber genauso fällig.
 

Neomaxx

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#17
Mario...das muss immer noch jeder für sich selber wissen.
Da hast du recht. Aber wir wollen doch nicht, dass hier User getäuscht werden, und Ihnen das Blaue vom Himmel versprochen wird, obwohl es rechtlich ausgeschlossen ist :)

Wie Zeto schreibt, ist sowohl der Fahrzeughalter als auch der Prüfer, der das eingetragen hat, fällig.

Und ich finde, das DAS wohl ein wichtiger Punkt ist, den man einfach erwähnen MUSS.
 

CTR

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#19
Genau das ist ein ganz großer trugschluss, der tüv-mensch ist zwar auch dran,
der halter ist aber genauso fällig.
hm, sicher? da hätte ich genau mal den paragraphen genannt bekommen, weil DAS glaube ich irgendwie nicht.
stell dir vor, du bist mutti mit 3 kindern und hast keine ahnung von autos, gehst inne werkstatt, lässt dir neue bremsen verbauen, und plötzlich versagen die irgendwie, was auch immer
es stellt sich raus, dass die bremsen nicht für den fahrzeugtyp zugelassen waren, etc

sie soll dann dafür haften?! kann ich mir nicht vorstellen.
genauso, wenn ich jetz zugelassene bremsen verbaue, und die sind fehlerhaft, dann haftet doch auch nur der hersteller dafür und nicht ich
 

Neomaxx

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#20
anderes Beispiel:

du hast von Fahrzeugen und Anbauteilen keine Ahnung und kaufst dir schwarz lasierte Rückleuchten.

Die Polizei hält dich an.

wer bekommt die 3 Punkte? ;)

Vergleich hinkt zwar ein kleines bisschen, weil Leuten eigentlich eintragungsfrei sind, aber Fakt ist, dass der Halter für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich ist.
 
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