GB TRD Big Brake Kit

alpincelica

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
2.050
Zustimmungen
0
#22
leute, ich kenn mich zwar bei den deutschen gesetzen nicht aus....

ich würde eher abstand halten was das anbetrifft. die teile sind sicher ihr geld wert etc... aber ich würd mich nicht darauf verlassen, dass ich aus dem schneider bin wenn man nen unfall damit hat
ausserdem heißts doch so schön in Ö: "unwissenheit schützt vor strafe nicht" !

klar, der zuständige prüfer wird sicher mit konsequenzen rechnen müssen aber mal ehrlich: würdet ihr euch deswegen wohler fühlen wenn bei einem unfall ein mensch ums leben gekommen ist und es dann heißt "der böse prüfer ist schuld"?
ich jedenfalls nicht!

jaja, schon klar, man muss nicht immer den teufel an die wand malen....

muss jeder selber wissen....
 

SamWhiskey

Well-Known Member
Seit
15. Juli 2008
Beiträge
4.814
Zustimmungen
1
Ort
Lippe
#23
Fakt ist, dass nach wie vor der Grundsatz gilt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.".

/Edith: Da war einer mit dem Spruch schneller. Schei... Arbeit...:D

Der Halter ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs jederzeit verantwortlich. D.h. passiert irgendwas (egal was) ist erst mal der Halter dran.

Ein TÜV-Bericht - oder -Eintragung - kann immer nur eine Momentaufnahme sein. D.h. selbst wenn man eine Bremsanlage einbaut, die legal eingetragen werden kann, ist die Eintragung hinfällig wenn man anschließend dabei geht und nichtlegale Beläge verbaut.

Bestes Beispiel - heute Morgen erst gelesen:

was meine Rückleuchten angeht: weiß leider selber nicht wie die heißen, habe ich mal auf der Essen-Motorshow erstanden. Ist aber kein Gutachten oder dergleichen dabei, also vor TÜV immer schön umbauen ist leider angesagt.
Wenn man alles auf die armen TÜV-Prüfer abwälzen könnte, könnte man sich das Ganze auch sparen und der TÜV wäre über.
Dann würde ich aber die Celi verkaufen und mir lieber nen Panzer kaufen - von wegen die Sicherheit... :eek::rolleyes:

Letzten Endes muss jeder selber wissen, was er (oder sie;)) tut. Nur jammert hier nicht rum, wenn was passiert und die Euch mit der kalten Hand an den nackten Ar... greifen... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

celifast

Well-Known Member
Seit
28. Juni 2007
Beiträge
2.984
Zustimmungen
8
Ort
Minden
Beruf
Feuerwehr
#24
Ja stimmt, deshalb höre ich jeden tag in den nachrichten wie z.B.: "... 3 Menschen vom Spoiler erschalgen ..." " ...nicht eingetragen Felge schoss durch fenter, 2 schwerverletzte... "

Leute, es sind doch keine Holzbremsscheiben ;)
Unseren Tüv in D kann man eh nicht mit logischem verstand erklären :rolleyes:
 

ALADIN

Well-Known Member
Seit
12. April 2006
Beiträge
194
Zustimmungen
0
#25
aber Fakt ist, dass der Halter für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich ist.
So siehts aus... wen dir irgend ein Prüfer eine 150 Db laute Catback einträgt und dich am nächstem Tag die Polizei anhält dann erhält auch nicht der Prüfer die Punkte sondern du :rolleyes: :D

Und zu guter letzt sitz der Prüfer am LÄNGSTEN Hebel überhaupt... den der kann immer noch sagen.. "nöööö, als ich das Auto begutachtet habe waren da GANZ andere teile dran, wer weiss was der Kunde danach noch modifiziert/verbaut hat......"

Und was meinst wem im fall der Fälle der Richter glaubt? den Technischen Sachverständigen oder den Tuningfreak?? :eek:
 

CTR

Well-Known Member
Seit
15. Juli 2007
Beiträge
111
Zustimmungen
0
#26
ich finde die vergleiche hinken alle, denn z.b. ein auspuff ist ja jetz kein sicherheitsrelevantes teil.

ich versteh schon eure argumente, aber ich finde es komisch das ich für etwas haften soll, was der tüv abgesegnet hat (in bezug auf sicherheitsrelavante teile) das ich beim zu lauten auspuff oder zu tiefen fahrwerk ärger kriege is mir schon klar;)

aber sagen wir, ich kauf mir nen fahrwerk aus japan ohne gutachten, fahr zum tüver, einzelabnahme für 100.000 euro
das ding geht kaputt, jetz soll ich dafür aufkommen?
wofür war dann die einzelabnahme, dann kann ich gleich ohne gutachten rumfahren
 

Neomaxx

Händler Feiny´s Performance Store
Händler
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
3.794
Zustimmungen
0
Ort
96465 Neustadt
#27
Deswegen gibt es ja Teilegutachten! da passiert sowas i.d.R. nicht, und der Prüfer ist fein raus -> Zuständiges Prüfamt hat ja mit entsprechenden Tests ein Teilegutachten dazu erstellt. :)
 

CTR

Well-Known Member
Seit
15. Juli 2007
Beiträge
111
Zustimmungen
0
#28
ja ich nehme jetz den fall an, das es kein gutachten gibt und deswegen soll der tüvmensch ja die einzelabnahme machen?!
 

Dejavu

Well-Known Member
Seit
25. März 2007
Beiträge
3.081
Zustimmungen
0
Ort
Berlin
#29
wie werden denn Tein Fahrwerke in Dt. eingetragen?
Vergleichsgutachten aus der Schweiz...?
es gibt ne ganze menge die es eingetragen haben...(Evo,s etc...)

Die TRD soll die selbe sein wie die StopTech,
für diese gibt es auch Gutachten, wenn dann alles übereinstimmt,
kann man bestimmt eine Einzelabnahme mit einem Vergleichsgutachten erzielen:)
 
Top