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Ich würde die Frage anders rum stellen: Bekommst du es damit eingetragen?
Denn rechtlich ist da nix mit Schein-/Briefkopie als Grundlage für ne Eintragung; ganz im Gegenteil, das ist sogar explizit in den Anweisungen für die Sachverständigen untersagt.
die kopie dient meiner meinung nach nur dazu, dem prüfer schwarz auf weiß zu zeigen das es möglich ist die anlage legal einzutragen aufgrund der geräuschpegelmessung.
so sieht der prüfer das sie in der toleranz liegt, weil es gibt viele prüfer die machens aus prinzip nicht weil sie denken die is sowieso zu laut.
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eine garantie dafür das du sie aufgrund der eintrgungskopie auch eingetragen bekommst gibts natürlich nicht
aber immer noch besser als man kommt ohne irgendwas.
die kopie dient meiner meinung nach nur dazu, dem prüfer schwarz auf weiß zu zeigen das es möglich ist die anlage legal einzutragen aufgrund der geräuschpegelmessung.
Genau das ist ja das Problem mit den Schein-/Briefkopien, damit ist nur nachgewiesen, dass es mal jemand eingetragen hat; obs wirklich legal war, kann man nicht entnehmen.
Sei es drum.... wenn es als Motivationsspritze dient, ist ja auch schon gut. Wie immer bei dem Thema, korrekte, wirklich legale Eintragung nur über Fahrgeräuschmessung = teuer.