Eintragungen in den FZG-Schein?

vanDelving

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#41
Ich glaub so langsam blicke ich durch :D

Das heißt z.B. ABE Teile muss ich im Fahrzeugschein eintragen und das Gutachten dazu mitführen... bei Teilen mit E-Prüfzeichen brauch ich gar nix machen. Teile die Sonderabnahmen erfordern, müssen sowohl im Schein als auch Brief stehen?

Sorry, bin neu auf dem "Tuning-Gebiet" bzw. in Sachen Gesetze dazu.
 
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#42
mein brief (der neue) ist gähnend leer... da stehen weder meine felgen (ohne irgendwas) noch mein kw, oder mein bodykit, oder mein flügel drinne.
lediglich die kraftstoffart ist geändert (da die eintragung der lpg-anlage am gleichen tag wie die änderung auf den neuen schein erfolgte auch net verwunderlich)

auf dem amt mich niemand nach dem brief gefragt.

alles im schein, nix im brief und alles ordnungsgemäß.
 

vanDelving

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#43
Also rein logisch betrachtet als Laie, sollte aber doch jede Änderung am Fahrzeug auch im Brief stehen? Schließlich verkauft man das Fahrzeug in der Regel irgendwann mal weiter und da müssen ja solche Änderungen im Brief stehen, da es ja einen neuen Fahrzeugschein gibt nach Besitzerwechsel? Wenn euch jemand das Auto abkauft später mal muss der erstmal zum TÜV rennen und alles neu eintragen lassen? Kann uns ja egal sein, aber mal rein vom Verständnis her - hab ich was übersehen?
 

Shejtan

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#44
Hm...also zu mir hat der Tüv damals gesagt,
ich sollte es in den Schein eintragen, weil ich dann nicht so viel Zettel mit mir rumschleppen muss, aber nur deshalb!
Was kann mir jetzt bei einer Verkehrskontrolle passieren,
wenn ich die Einzelabnahmen (Bodykit, Felgen mit Spurverbreiterung) nicht im Schein hab,
sondern denen nur die Tüv-Gutachten vorleg?
 

muc

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#45
Der Brief i.a. wird nicht gebraucht, es sei denn, du hast noch die alten Papiere, denn dann bekommst du die neuen.

In den neuen Papieren steht im Brief (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) eh nichts technisches mehr drin. Die Daten stehen alle nur noch im Schein und werden zusätzlich zentral beim KBA gespeichert und man bekommt den Schein ja bei Abmeldung zurück, was früher ja nicht war.

Was kann mir jetzt bei einer Verkehrskontrolle passieren,
wenn ich die Einzelabnahmen (Bodykit, Felgen mit Spurverbreiterung) nicht im Schein hab,
sondern denen nur die Tüv-Gutachten vorleg?
= Erlöschen der BE (rein formal gesehen)! Lies doch mal weiter oben, dazu hab ich schon mal was geschrieben...
 
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