Eintragungen in den FZG-Schein?

Präsi

Well-Known Member
Seit
20. März 2007
Beiträge
228
Zustimmungen
0
#21
Mein Tüv Prüfer hat mir damals gesagt, dass alles was die Motorleistung verändert oder eine Einzelabnahme ist, in den FZS rein muss. Für alles andere braucht mann nur den Zettel vom Tüv. Er hat mir auch gesagt, das die Rennleitung am liebsten alles im Schein haben wollen, damit die sich nicht durch den "Aktenordner" arbeiten müssen. Spart Zeit für beide Seiten.
Nur binn ich noch nie in den Genuss einer Kontrolle gekommen, habe trotz dem alles im Schein eintragen lassen.
 

muc

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
4.299
Zustimmungen
41
Beruf
Fachidiot
#22
Ich kann dem nicht zustimmen. In den neuen Papieren wird nix mehr eingetragen, was nicht eingetragen werden muß. Ich wollte beim Mazda bei der Ummeldung und folglich neuen Papieren gleich die Felgen mit eintragen lassen...neeee...sie müssen den Wisch mit sich rumschleppen (TÜV-Abnahme). Das wird nicht mehr eingetragen. Ob die Dame vom Amt jetzt falsch lag, weiß ich nicht.
Aber ich weis es und es ist so, wie ich es oben beschrieben habe. ;) Die Felgen hätten eingetragen werden müssen! Leider haben einige Zulassungsstellen da einiges in den falschen Hals bekommen und das immer noch nicht kapiert...
 

Ruthard

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
222
Zustimmungen
6
Ort
Feldkirchen
Beruf
Teilzeitrentner
#23
Bei den neuen Fahrzeugdokumenten werden nachträgliche Änderungen nur noch im Teil1 (Schein) eingetragen und zwar alles, also auch Reifen/Räder, die nicht original sind. QUOTE]

denk viele Zulassungsstellen sehen da ein Platzproblem, wie zb bei einem Kumpel. Da artete es zum Drama aus: Nehmens halt eine Kopie vom alten Schein mit, ich mach ihnen schnell eine. Mir reicht der Platz hier nicht. Der Nervenkrieg begann und endete mit einer Zusatzseite und Dienstsiegel.

Hab das jetzt live erlebt als ich mit der Firma umgezogen bin.

Groooooosses Problem: der Platz in der Zulassungsbescheinigung ging zur Neige. *grübel* was tun? Die Dame dachte nicht lange nach und fand ein identisch gemustertes Blatt das ruckzuck mit Fortsetzung zu Feld 22: bezeichnet wurde und die 1. Seite bekam ein: Fortsetzung siehe Beiblatt. Dann fehlte noch eine Heftklammer und schon war das Platzproblem gelöst.

Jetzt steht genau das selbe wie im alten Kfzschein drin, die 195 Räder (die kein Schwein ausgenommen im Winter fährt), die 205 die in Serie drauf sind und was sonst noch geändert wurde.
 

Celi-Jens

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
3.420
Zustimmungen
1
Ort
Speyer
Beruf
Dipl.-Ing.
#24
Groooooosses Problem: der Platz in der Zulassungsbescheinigung ging zur Neige. *grübel* was tun? Die Dame dachte nicht lange nach und fand ein identisch gemustertes Blatt das ruckzuck mit Fortsetzung zu Feld 22: bezeichnet wurde und die 1. Seite bekam ein: Fortsetzung siehe Beiblatt. Dann fehlte noch eine Heftklammer und schon war das Platzproblem gelöst.
Na also, es geht doch noch in der deutschen Bürokratie.

Apropos: Schaut euch mal diese Fzg.-Scheine an. Da braucht die Rennleitung erstmal ne halbe Stunde um das durchzulesen:

FZG. SCHEIN 1 und FZG. SCHEIN 2 :eek: :D
 

Borstenhorst

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
6.612
Zustimmungen
2
Ort
Oberursel
Beruf
Elekto Ing.
#25
Mein Problem ist das ich die Sachen habe nach §21 abnehmen lassen und nächste oder übernächste woche nochmal Spurplatten nach §21 eintragen lassen muss.

Meint ihr das kann bei einer Kontrolle als Ausrede durchgehen?
Bzw was überhaupt wenn ich jetzt sagen wir in einer Woche kontrolliert werde ist das ne "Straftat" ?
 

Casey

Well-Known Member
Seit
18. März 2007
Beiträge
2.702
Zustimmungen
4
#26
Hat sich jemand aber viel Mühe gemacht.
Typisch Deutschland, warum einfach, wenns auch umständlich geht! :D
 

muc

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
4.299
Zustimmungen
41
Beruf
Fachidiot
#27
Auch das mit dem Beiblatt war anfangs und ist in manchen Gegenden ein Problem gewesen. Da wurde einfach zu viel mit der heissen Nadel gestrickt und wirklich vorbereitet haben sich auch nicht alle Zulassungstellen... Ich kann euch da ein Lied von singen, was da alles irgendwie gemacht wird, obwohl es klar geregelt ist...

Na also, es geht doch noch in der deutschen Bürokratie.

Apropos: Schaut euch mal diese Fzg.-Scheine an. Da braucht die Rennleitung erstmal ne halbe Stunde um das durchzulesen:

FZG. SCHEIN 1 und FZG. SCHEIN 2 :eek: :D
Ja und? Das kann ich auch und es ist noch nicht mal alles eingetragen (wer Schreibfehler findet, darf sie behalten. ;) ), weil Stoßdämpfer beispielsweie ja nicht abnahmepflichtig sind!



 

muc

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
4.299
Zustimmungen
41
Beruf
Fachidiot
#29
Dass ihr Beiblätter nicht kennt, kommt aber nur daher, dass ihr den ganzen Kram nicht eintragen lasst, bzw. so viel illegales Zeug verbaut habt! :D :p :D

*nureinscherz*
 

Korben

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
3.290
Zustimmungen
0
Ort
Bei Koblenz
Beruf
Industrie - Anlagenführer
#32
Also ich hab auch schon ein halb volles Beiblatt.
So selten sind die gar nicht :D



PEACE
 

vanDelving

Well-Known Member
Seit
7. August 2007
Beiträge
225
Zustimmungen
0
#33
*rauskram*

mal ne blöde Frage - was ist, wenn ich irgendein Tuningteil kaufe, einbaue und dann eintragen lassen will? Brauch ich da auch den Fahrzeugbrief, oder reicht der Fahrzeugschein? Den Brief hab ich noch gar nicht, den gibts erst wenn das Auto ganz abbezahlt ist.
 

vanDelving

Well-Known Member
Seit
7. August 2007
Beiträge
225
Zustimmungen
0
#35
Ah, ok, danke. Ich war nur verwundert, weil ich vorher bei Wheelmachine2000.de folgendes gelesen hab:

"Die Eintragung im Fahrzeugbrief beim TÜV kostet ca. 37,- Euro, die Eintragung im Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle ca. 12,- Euro."

das kriegt man bei jeder Felge angezeigt :confused:
 

T23owner

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
1.625
Zustimmungen
0
Ort
96515 Judenbach/Jagdshof
Beruf
vorhanden
#38
Wozu brauche ich den Kfz-Brief, wenn ich was in den Fahrzeugschein eintragen will?
Weil der Schein quasi als "Kopie" vom Brief dient. Alles was im Brief verändert wird, muß also auch im Schein geändert werden. Bei der Abnahme selbst reicht der Schein, wenn es aber dann auf der Zulassungsstelle geändert werden soll, muß der Brief mit ran
 

vanDelving

Well-Known Member
Seit
7. August 2007
Beiträge
225
Zustimmungen
0
#39
Hm... das heißt also mit einer Eintrag im Fahrzeugschein kann ich nicht viel anfangen, solange im Brief nichts davon steht? (z.B. Verkehrskontrolle, die prüfen den Schein, Eintragung steht nicht im Brief?)
Das würde ja bedeuten, man dürfte sein Auto nur tunen, wenn man es bereits vollständig bezahlt hatund im Besitz vom Fahrzeugbrief ist? (kann ich mir gut vorstellen, dass das gewollt ist.)
 

T23owner

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
1.625
Zustimmungen
0
Ort
96515 Judenbach/Jagdshof
Beruf
vorhanden
#40
Hm... das heißt also mit einer Eintrag im Fahrzeugschein kann ich nicht viel anfangen, solange im Brief nichts davon steht? (z.B. Verkehrskontrolle, die prüfen den Schein, Eintragung steht nicht im Brief?)
Das würde ja bedeuten, man dürfte sein Auto nur tunen, wenn man es bereits vollständig bezahlt hatund im Besitz vom Fahrzeugbrief ist? (kann ich mir gut vorstellen, dass das gewollt ist.)

Wenn du was eingetragen haben willst, kannste über deinen Händler den Brief kostenlos anfordern und alles eintragen lassen. Mußt also nicht erst warten, bis du die Kiste komplett abgestottert hast :D Tunen könnteste auch so, halt mit Teilen die ne ABE oder EG-Eenehmigung bzw. nen E-Zeichen besitzen.

muc wird sich sicher nochmal dazu äußern, kann gut sein, daß sich inzwischen wieder was geändert hat.
 
Top