Eintragungen in den FZG-Schein?

Celi-Guy

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#1
Moin,

Bin die Tage das erste Mal in eine Polizeikontrolle gekommen. Da ich den Beamten alle Papiere gezigt habe und alles außer dem CAI eingetragen ist, gabs eigentlich keine Probleme. Nur hatte ich so viel Papierkram, das der Beamte meinte, ich muss eigentlich alles in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Die Eintragungen müssten nach 1,5 Jahren (Federneintragung) nicht mehr anerkannt werden von pingeligen Beamten. (Zumal ich dann den ganzen Papierkram nicht hätte)

Des Weiteren steht bei den Felgen nicht drinne, das die "mit Fahrwerk" verbaut sind. Allerdings hat da mein TÜV misst gebaut, weil die Federn ebreits 1,5 Jahre vor den Felgen dran waren und er die sogar auch eingetragen hat. Kann ich da eine kostenlose Abänderung verlangen?

Danke für eure Antworten.

mfg
 

Meister_Lampe1

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#2
Du kannst das bei deine TÜV versuchen aber nicht verlangen. Auser du kannst nachweisen das die auch sicher drin waren als mit den Felgen dort warst.

Zu der Anderen sache, habe an meiner celica ja noch nicht viel aber weis es ncoh von meinem letzten auto, es steht auf jedem zettel normal drauf ob du das in die Papiere eintragen musst oder nicht.
 

Celi-Guy

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#3
Du kannst das bei deine TÜV versuchen aber nicht verlangen. Auser du kannst nachweisen das die auch sicher drin waren als mit den Felgen dort warst.
Habe ja die Eintragung von den Federn und da steht ja auch das Datum drauf, und das der selbe TÜV'ler das eingetragen hat.

Muss ich zur Zulassungsstelle um das in den Schein eintragen zu lassen? Was kostet der Spass?
 

majestic

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#4
secunde mal, es wird überhaupt nix mehr in den fahrzeug brief bzw schein eingetragen.
ausserdem müssste der tüv die tieferlegung mit federn wieder austragen, wenn er sie bei den felgen nicht berücksichtigt.

polizeibeamte sind ein völkchen für sich, die versuchen immer was zu finden um die klappe aufzureissen ;)
wollten mich gestern nicht weiterfahren lassen, weil ich meinen führerschein zu hause vergessen hatte, und nur den perso dabei hatte.
25minuten pallaber für nix....
 
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Meister_Lampe1

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#5
Wer sagt das nichts mehr eigetragen wird?

Ich kenne neue Fahrzeugscheine in denen alles eingetragen wurde, Felgen, Fahrwerk, Krümmer, Kat, Auspuff, Stoßstangen, Heckspoiler und so weiter.

Also die neuen gibt es auch 2 seitig
 

RobS

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#8
Jep, in den Schein wird natürlich immer noch alles eingetragen.
Allerdings steht im Brief jetzt nur noch der letzte Besitzer drin.
 

Meister_Lampe1

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#9
Ich würde auf den TÜv berichten lesen was drauf steht. Wenn da nicht steht das es eintragen musst würde ich mir das geld sparen.

Das mit den ferdern war auch eher so das du da vielleicht nachweisen musst das du sie nicht extra für den TÜV rausgemacht hast als mit den Felgen dort warst.

So leute soll es auch geben
 

charly

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#10
Hallöli, da ich erst vor ca.3Wochen neue Papiere bekommen hab, kann ich sagen das Alles was eintragungspflichtig ist, auch im Neuen Schein eingetragen werden muß(zumindest eine Einzelabnahme). Ich hatte auch einige Sachen vom Vorbesitzer,z.B.Felgen und Federn. Diese Federn wurden aber nicht ausgetragen,obwohl ich ein KW habe eintragen lassen, die wurden also wieder mit eingetragen im neuen Schein. Warum???? Zudem gibbet einen neuen Brief, in dem kein Vorbesitzer mehr eingetragen ist. Ich hab einen Schein mit nem Anhang(viele Sachen) und nen neuen Brief bekommen. Zusammen hat das 23€ gekostet.
 

tomka

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#13
den alten schein bekommt man mit nem stempel
Zul.-Besch. Teil II mit Nr. XXX ausgegeben
Landkreis - Datum
mit.
und darauf würde ich immer bestehen!

die anzahl der vorbesitzer steht nirgends eingetragen. daher dient dir nur noch der alte schein zum nachweis, wieviele vorbesitzer der wagen hatte. (EU-bestimmung)

ich mußte im rahmen einer "umkennzeichnung" 25,60 € +3,60 € (Fahrzeugbrief) +0,70 € (Gebühren) zahlen.
für die eintragung meiner gasanlage kamen noch mal 10,20 € dazu.
 

muc

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#14
Oh oh oh.... wieder viel Halbwissen über die neuen Fahrzeugpapiere und was eingetragen werden muß oder nicht bzw. wann. Ich probiers mal, das grob zusammenzufassen...

In die Fz-Papiere muß i.a. alles eingetragen werden, es sei denn, es ist anders bestimmt! DAs ist z.B. i.a. bei Sachen der Fall, die nach §19 Abs.3 abgenommen wurden. Da ist die Eintragung in die Papiere meist "bis zur nächsten Befassung" der Zulassungsstelle mit den Fz-Papieren zurückgestellt. Will heissen, daß es reicht, die Papiere, die man vom TÜV, Dekra, o.ä. bekommen hat, mitzuführen. Das kann durchaus bis zum "Ableben" des Autos in zig Jahren sein, wenn man nie aus anderen Gründen zur Zulassungsstelle musste... Da ist der Polizist ggf. ziemlich auf dem Holzweg gewesen.

Bei Einzelabnahmen (§21) aber auch bei Sachen nach §19 Abs. 3 StVZO, die Auswirkungen auf Steuer, Versicherung oder Fahrerlaubnis haben, muß die Eintragung hingegen unverzüglich (also in 3-5 Werktagen) erfolgen.

Auf den Bescheinigungen bei Änderungen gem. §19 Abs. 3 steht das übrigens auch drauf, was zu tun ist.

Bei den neuen Fahrzeugdokumenten werden nachträgliche Änderungen nur noch im Teil1 (Schein) eingetragen und zwar alles, also auch Reifen/Räder, die nicht original sind. Im Teil2 (Brief) wird so gut wie nichts mehr eingetragen, lediglich der letzte Vorbesitzer und ggf. die Gesamtzahl der Vorbesitzer.
 

Ruthard

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#15
lieber muc
auch Polizisten sind nur Menschen - selbst wenn manche Zeitgenossen etwas anderes vermuten.
Ich mag jetzt nicht streiten was das für Menschen sind.
----
kurz OT
als Bader, Meinhof aktuell waren sah ich mich am Kreisel beim Ende der Stuttgarter Autobahn plötzlich mit Kelle und MPs konfrontiert nur weil ich ne dunkelgrüne 1750er Berlina fuhr und die angeblich auch. Ich bin nich so fromm, aber ich betete daß die 2 Kerle an den Abzügen die Nerven bewahrten.
OT Ende.
----
Da gibts zB eine Truppe die nennt sich BAG (Bundesanstalt Güterverkehr). Da galoppiert der Willkür blanker Wahnsinn. Da werden Bußgeldbescheide in rauhen Mengen produziert. Und dann hagelt es Widersprüche der Fuhrunternehmer. 80 % mit Erfolg. Warum? Weil die Truppe die Polizisten ähnliche Aufgaben hat einfach ihre Durchführungsvorschriften nicht kennt, Lehrgänge zu Leergängen werden. Wichtig ist nur Mann war dort. Ob der Mann die EU-Vorschrift 18282XXX, Version 8 gelernt hat oder nicht interessiert keinen. (das soll aber nicht heissen daß ich Lenkzeitüberschreitungen gut finde. Im Gegenteil ich schau mir in Schadenakten gern die Tachoscheiben an und ich kann die lesen im Vergleich zu manchem in dem Trachtenverein)

Was ich damit sagen will, ich glaub einem Khakifarbenen nichts bevor mir mein Anwalt das bestätigt.
 

muc

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#16
Öhm... Ich verteh deine Reaktion so richtig überhaupt nicht; hab ich was unanständiges über Polizisten gesagt? :confused:
 

Basher

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#17
*lol* sorry wenn ich mich einmisch, aber ich kann die Reaktion auch kein bissle verstehen :D Irgendwie hat Ruthard da was in den falschen Hals bekommen ... glaub ich ;)
 

Ruthard

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#18
Zitat von muc:
Öhm... Ich verteh deine Reaktion so richtig überhaupt nicht; hab ich was unanständiges über Polizisten gesagt? :confused:
ach was .. ich bin nur kein fan von innenministers trachtengruppe

ist ja auch nicht verwunderlich nach 39 jahren fussgängerjagdschein

aber n kleines beispiel warum:
mein auto wird im "nahen osten" in der baustelle mit 103 geblitzt.
auf dem foto sieht man nur da muss ein mensch im auto sein, den rest vernichtet die sonne.
der grüne kommt und trifft mich im büro nicht an. geht ins nachbarbüro fragt ob wer den fahrer kennt.
die sagen, da ist nichts zu erkennen, weils auch so ist. 4 wochen später bekomm ich bußgeldbescheid + 1 punkt.
dabei ist das auto auf die firma zugelassen. ich sagte dem zeitgenossen nur: noch einmal dann dienstaufsichtsbeschwerde
und die kriegt er so sicher wie das amen in der kirche
 
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Borstenhorst

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#19
Seht mich an bin ich nicht ein vorbildlicher User und nutze die Suchfunktion :D
Wie ist das denn wenn ich jetzt Änderungen eintragen lassen möchte, muss ich da den Brief mit zur Zulassung nehmen denn müsste den erst ewig raussuchen ist gut versteckelt der Gute ;)
 

Emetic_4ever

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Ich kann dem nicht zustimmen. In den neuen Papieren wird nix mehr eingetragen, was nicht eingetragen werden muß. Ich wollte beim Mazda bei der Ummeldung und folglich neuen Papieren gleich die Felgen mit eintragen lassen...neeee...sie müssen den Wisch mit sich rumschleppen (TÜV-Abnahme). Das wird nicht mehr eingetragen. Ob die Dame vom Amt jetzt falsch lag, weiß ich nicht. Aber ich hätte mich halt auf sie berufen! Nebenbei bemerkt find ich auch super, daß bei meiner Celi nur die 195er Reifen mit den 15" Felgen drin stehen (Serie). Die 205er sind zwar logischweise zugelassen aber nirgends vermerkt. Ich hab' mal meinen Vater gefragt (DEKRA-Sachverständiger): der meinte, die Cops haben da so 'ne Datenverbindung in die Zentrale, wo die sowas rausfinden können. THEORETISCH sollten alle damit ausgerüstet sein. Naja... tolles Beamtentum...kleinerer Schein, mehr Aufwand. Super!
 
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