Wie schon all die Vorredner mein Beileid! Unfassbar was alles passieren kann!
ABER, nicht zu schnell verzagen. Es ist eine Sache, wenn sich die Versicherung auf höhere Gewalt beruft, aber das Zivilrecht hält noch ein paar andere Dinge parat um zu seinem Recht zu kommen.
Es gibt da einerseits die Haftung des Wohnungsinhabers für herabstürzende Sachen (§1318ABGB) und die Haftung für Bauwerke (§1319ABGB). Ich glaube eher, dass 1319 anzuwenden sein wird und da muss der Besitzer des Hauses beweisen, dass er die notwendige Sorgfalt zur Abwendung des Schadens angewandt hat.
Klartext, er muss sich von der Schuld frei beweisen (Beweislastumkehr) was meistens nicht leicht sein wird! Also mein Tipp, nimm dir einen Anwalt. Wenn du eine Rechtschutz hast so wie so kein Problem!
mfg