Bezüglich des Covers der 3. Bremsleuchte:
Nach ewiger Diskusion mit Kollegen, Eingriffsrechtdozenten und unserem Verkehrsrechtsgott der FH kam raus:
Nicht erlaubt auf Grund von 2 Gesetzen:
- § 49a Absatz 1 Satz 3 StVZO
- Polizeigesetz zur Gefahrenabwehr des jeweiligen Landes
Eventuell aufkommende Maßnahmen bei Kontrolle der Polizei:
- Ordnungswidrigkeitenanzeige (eventuell 3 49 130 (5,00€) für den Fz-Führer, 3 31 048 (10,00€) für den Fz-Halter) ==> StVZO (§§ 31 Absatz 2, 49a Absatz 1 StVZO)
- sofortige oder unmittelbare Entfernung der Folie oder komplette Abdeckung der 3. Bremsleuchte ==> Polizeigesetz (bei mir § 13 SOG LSA)
Schade - ich war anderer Meinung...

Aber soll ja nur für euch als Hinweis gelten.
mfg
no