servus
Well-Known Member
Wenn im Kofferraum diverse "gefährliche" Gegenstände ungesichert lagern, dann könnte man die Rücksitzbank als Ladesicherung ansehen und somit hätte er recht.
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Wenn im Kofferraum diverse "gefährliche" Gegenstände ungesichert lagern, dann könnte man die Rücksitzbank als Ladesicherung ansehen und somit hätte er recht.
Können kann das sicherlich jemand. Dürfen jedoch nicht.kann man die eintragen??![]()
kann man die eintragen??
Jupp!Und zum Thema Eintragung: Ich denke muc wird mir da recht geben können;
Schade eigentlich, dass dir das noch nicht passiert ist. Ich kenn aber genügend Fälle, wo die Sachverständigen zwar nicht geteert und gefedert wurde (was man mitunter echt tun sollte), aber ihnen immerhin die Haare ordentlich geschoren wurde. Fälle, in denen den Sachverständigen die Stempel weg genommen werden gibt es auch immer wieder aber da gibt es leider recht hohe rechtliche Hürden.manche Sachen werden eingetragen, obwohl sie nicht eintragungsfähig sind. "Leider" ist mir das dienstlich noch nicht passiert. Würde nämlich gleich ein Strafverfahren (§348 StGB) für den Gutachter bedeuten.
Die klassische UBB: NEINwenn du das schon mit unterbodenbeleuchtung ansprichst![]()
kann man die eintragen??![]()
so tach ...
hab zumindest mein auto wieder darf damit zwar nicht fahren bis ein paar sachen repariert sind, wie zum beispiel achsmenschette rechts gerissen, staubschutzmanschette stoßdämpfer defekt und anlage nicht befestigt und noch 2 oder 3 kleinigkeiten.....
Hab einen Anwalt eingeschlatet und jetzt heisst es abwarten wie es weiter geht.
Ach ja und laut dem polizisten bekomm ich 3 punkte und 320 euro strafe weil ich mit einem defektem auspuff gefahren lol. Naja aber das entscheidet ja zum glück nicht der Polizist wie hoch die Strafe sein wird.
mein anwalt hat gesagt ich soll nix bezahlen und nix unterschreiben wenn die Polizisten was wollen ....
Die Polizisten dürfen nicht mein auto beschlagnahmen weil mein auspuff defekt ist.
Nur wenn zum beispiel bremsen defekt sind oder wennn ein Auto öl verliert oder sprit, dann können sie ein auto beschlagnahmen.
Genau so wie das ich mit meinem auto nicht fahren darf, bevor ich die sachen nicht repariert habe und wieder beim TÜV war und dann die Nutzungsuntersagung rügängig gemacht habe.
Ach ja gegen die Verkehrspolizei laufen schon 3 andere Anzeigen und jetzt wird Untersucht ob sie überhaupt nach dem Gesetz arbeiten.
Die Karten stehen ziemlich gut für mich.
Nur der Auspuff, aha:Die Polizisten dürfen nicht mein auto beschlagnahmen weil mein auspuff defekt ist.
Klingt mir nach etwas mehr als nur dem Auspuff. Und klar dürfen die das. Willst du wissen warum? Für mein Bundesland:hab zumindest mein auto wieder darf damit zwar nicht fahren bis ein paar sachen repariert sind, wie zum beispiel achsmenschette rechts gerissen, staubschutzmanschette stoßdämpfer defekt und anlage nicht befestigt und noch 2 oder 3 kleinigkeiten.....
Ich dachte wir hatten das schon geklärt. In diesen Fällen auch, aber nicht nur.Nur wenn zum beispiel bremsen defekt sind oder wennn ein Auto öl verliert oder sprit, dann können sie ein auto beschlagnahmen.
Ist doch wohl klar, dass du mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug nicht rumfahren darfst. Was ist daran nicht zu kapieren?Genau so wie das ich mit meinem auto nicht fahren darf, bevor ich die sachen nicht repariert habe und wieder beim TÜV war und dann die Nutzungsuntersagung rügängig gemacht habe.
Aha, woher weisst du von den 3 Anzeigen? Gibt nur zwei Stellen, die dir das sagen können - und ich bezweifle du kennst eine von beiden.Ach ja gegen die Verkehrspolizei laufen schon 3 andere Anzeigen und jetzt wird Untersucht ob sie überhaupt nach dem Gesetz arbeiten.