T23 celica beschlagnahmt

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xlacherx

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#22

Nachtfly

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#24
bist dir aber sicher das es bullen waren und nicht irgendwelche verkleideten freunde aus dem osten ;)
 

nameless-one

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#25
Wie ich es vermutet habe. Es war wohl doch mehr als nur der Auspuff...
Und gerade dafür, fährt man ja zu einem Gutachter. Und da dieser nicht erreichbar war, wurde dein Fahrzeug sichergestellt. Alles rechtens.

Und wie ich es auch vermutet habe, hast du sicher einiges missverstanden. Warum war deine Rückbank eigentlich umgelegt? :confused: Eine Ordnungswidrigkeit ist das alleinige Umlegen der Sitzbank natürlich nicht. Leute, denkt doch mal ein wenig nach. :)

Und zum Thema Eintragung: Ich denke muc wird mir da recht geben können; manche Sachen werden eingetragen, obwohl sie nicht eintragungsfähig sind. "Leider" ist mir das dienstlich noch nicht passiert. Würde nämlich gleich ein Strafverfahren (§348 StGB) für den Gutachter bedeuten. Also: Nur weil was im Schein steht, muss es nicht sofort legal sein. ;) (Bestes Beispiel sind die Unterbodenleuchten.)

Ruhig bleiben, von mir aus zum Anwalt gehen, abwarten.


mfg
no
 

xlacherx

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#26
wenn du das schon mit unterbodenbeleuchtung ansprichst ;)

kann man die eintragen?? :eek:

wenn ich das richtig gelesen hab ist bist du ja n polizist oder?
aus welchen gründen darf man die nicht haben? bzw was passiert wenn die wären der fahrst an ist? das konnte mir bis her noch keiner so recht sagen ^^
 
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#27
ganz einfach...es ist in D eine nicht geprüfte und nicht genehmigte Beleuchtungseinrichtung... :D Und daher verboten...

Man könnte auch fragen, warum man sich keine blauen Standlichter einbauen darf...weil es nun mal dafür keine gesetzliche Freigabe gibt...

Ob was passieren kann...sei es Verwechslung oder Falscheinschätzung eines Fahrzeuges...oder brechen von Röhren (heute bei SMD Bändern zwar weniger) interessiert nicht, es ist als Beleuchtungseinrichtung an einem KFZ eben nicht zugelassen, andere nicht geregelte Beleuchtungseinrichtungen anzubauen...Vielleicht ja irgendwann mal, wenn die STVZO mal wieder überarbeitet wird...aber bislang gelten nun mal die alten Regelungen, wo solche Einrichtungen nicht auftauchen und andere Einrichtungen verbieten.

Und pauschal kann man nicht sagen, das man sowas eingetragen kriegt. Das hängt immer vom Prüfer ab, und da gibt es genau solche schwarzen Schafe die alles machen, wie in jeder andere Berufsgruppe!
 
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nameless-one

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#28
Können kann das sicherlich jemand. Dürfen jedoch nicht. :)

aus welchen gründen darf man die nicht haben? bzw was passiert wenn die wären der fahrst an ist? das konnte mir bis her noch keiner so recht sagen ^^[/QUOTE]
Schau dir mal den § 49a StVZO an. Ich glaube kaum, dass du konforme Leuchten findest. Zudem kann man auch eine abstrakte Gefahr begründen. Sind solche Leuchten unterm Fahrzeug vorhanden, können sie auch kaputt gehen und den Verkehr gefährden. Und während der Fahrt anhaben, ist das gleiche wie dran haben. An oder aus, ist da egal. Folge ist in beiden Fällen eine Ordnungswidrigkeitanzeige (TbNr. 349136).


mfg
no


// Hach, Frank war schneller... :D
 

Celi-Guy

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#30
Nicht als Fahrtlicht, aber als Einstiegsbeleuchtung gibt es z.B. Unterbodenbeleuchtung mit Zulassung. Muss dann entsprechend so angeschlossen werden, dass diese nur bei geöffneter Tür funktioniert... Das es da dann wieder viele Idioten gibt, die nen Schalter zwischensetzen, muss man wohl gar nicht erst erwähnen :rolleyes:
 
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#32
jetzt kommt bitte nicht mit SMD Bändern mit E-Zulassung. Nicht alles, was eine E-Zulassung hat, darf man ans Auto batschen. Viele E-Zeichen bedeuten nur, das ein Bauteil elektronisch betriebssicher ist; darf man aber nicht einfach in jedem Land irgendwas einbauen...wenn die STVZO soetwas nicht vorsieht...Sonst könnte man ja auch eine dritte Bremsleuchte unters Auto kleben...Aber die hat nunmal gewisse Anbaumaße...
Und die meisten Funzeln mit E Zulassung haben eh nie irgendwelchen Prüfgrundlagen zu Grunde gelegen.
 
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muc

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#34
Und zum Thema Eintragung: Ich denke muc wird mir da recht geben können;
Jupp!

manche Sachen werden eingetragen, obwohl sie nicht eintragungsfähig sind. "Leider" ist mir das dienstlich noch nicht passiert. Würde nämlich gleich ein Strafverfahren (§348 StGB) für den Gutachter bedeuten.
Schade eigentlich, dass dir das noch nicht passiert ist. Ich kenn aber genügend Fälle, wo die Sachverständigen zwar nicht geteert und gefedert wurde (was man mitunter echt tun sollte), aber ihnen immerhin die Haare ordentlich geschoren wurde. Fälle, in denen den Sachverständigen die Stempel weg genommen werden gibt es auch immer wieder aber da gibt es leider recht hohe rechtliche Hürden.

wenn du das schon mit unterbodenbeleuchtung ansprichst ;)

kann man die eintragen?? :eek:
Die klassische UBB: NEIN

Was aber schon geht, ist ne Einstiegsbeleuchtung, die aber auch gewissen Vorgaben entsprechen muss, die mit der klassischen UBB eben nicht zu halten sind. Da E-Zeichen auch schon angesprochen wurden... Es gibt verschiendentlich Angebote für UBB oder mehr noch Xenon-Umrüstungen (die illegaln, wo nur Brenner und Vorschaltgerät drin sind), die legetim ein E-Zeichen tragen. Das ist dann aber nur das E-Zeichen für die elektromagnetische Verträglichkeit, mit Lichttechnik hat das rein gar nix am Hut; gezilter, legaler Beschiss ist das, wenn die mit dem E-Zeichen werben. ;)
 

Hansol

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#35
so tach ...

hab zumindest mein auto wieder darf damit zwar nicht fahren bis ein paar sachen repariert sind, wie zum beispiel achsmenschette rechts gerissen, staubschutzmanschette stoßdämpfer defekt und anlage nicht befestigt und noch 2 oder 3 kleinigkeiten.....

Hab einen Anwalt eingeschlatet und jetzt heisst es abwarten wie es weiter geht.

Ach ja und laut dem polizisten bekomm ich 3 punkte und 320 euro strafe weil ich mit einem defektem auspuff gefahren lol. Naja aber das entscheidet ja zum glück nicht der Polizist wie hoch die Strafe sein wird.
 

xlacherx

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#36
so tach ...

hab zumindest mein auto wieder darf damit zwar nicht fahren bis ein paar sachen repariert sind, wie zum beispiel achsmenschette rechts gerissen, staubschutzmanschette stoßdämpfer defekt und anlage nicht befestigt und noch 2 oder 3 kleinigkeiten.....

Hab einen Anwalt eingeschlatet und jetzt heisst es abwarten wie es weiter geht.

Ach ja und laut dem polizisten bekomm ich 3 punkte und 320 euro strafe weil ich mit einem defektem auspuff gefahren lol. Naja aber das entscheidet ja zum glück nicht der Polizist wie hoch die Strafe sein wird.
:eek:woooot muss ne anlage befestigt sein? reicht au auch kletverschluss? :D:D

kaputter auspuff... dass ich net lach... wieviele bei mir mit ihren alten schüsslen rumfahren und die kisten röhren wie sau da sagt keiner was...

und naja mit der achsmanschette... sei froh ;) wenn es net merkst kann ja mehr kaputt gehn.


was hat dein anwald bis jetzt dazu gesagt?
 

Hansol

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#38
mein anwalt hat gesagt ich soll nix bezahlen und nix unterschreiben wenn die Polizisten was wollen ....


Die Polizisten dürfen nicht mein auto beschlagnahmen weil mein auspuff defekt ist.

Nur wenn zum beispiel bremsen defekt sind oder wennn ein Auto öl verliert oder sprit, dann können sie ein auto beschlagnahmen.

Genau so wie das ich mit meinem auto nicht fahren darf, bevor ich die sachen nicht repariert habe und wieder beim TÜV war und dann die Nutzungsuntersagung rügängig gemacht habe.

Ach ja gegen die Verkehrspolizei laufen schon 3 andere Anzeigen und jetzt wird Untersucht ob sie überhaupt nach dem Gesetz arbeiten.

Die Karten stehen ziemlich gut für mich.
 

xlacherx

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mein anwalt hat gesagt ich soll nix bezahlen und nix unterschreiben wenn die Polizisten was wollen ....


Die Polizisten dürfen nicht mein auto beschlagnahmen weil mein auspuff defekt ist.

Nur wenn zum beispiel bremsen defekt sind oder wennn ein Auto öl verliert oder sprit, dann können sie ein auto beschlagnahmen.

Genau so wie das ich mit meinem auto nicht fahren darf, bevor ich die sachen nicht repariert habe und wieder beim TÜV war und dann die Nutzungsuntersagung rügängig gemacht habe.

Ach ja gegen die Verkehrspolizei laufen schon 3 andere Anzeigen und jetzt wird Untersucht ob sie überhaupt nach dem Gesetz arbeiten.

Die Karten stehen ziemlich gut für mich.
:D:D sowas is cool wenn gegen polizisten was läuft ^^ sowas hatte ich au mal... bei mir im ort war einer.. der hatte glaub was gegen junge leute... der hat dich immer sau blöd angemacht.. wegs lepalien und so... am ende kahm raus dass eben schon mehere beschwerden gegen ihn vorlagen ... nunja... nach und wurde er versetzt :D

mein gott... mach den woofer raus... das sind 2 kabel :D mach n auspuff dicht und die manschette... und alle sind glücklich ^^

da hätte doch auch so n mängelschreiben oder wie man das nennt auch gereicht... und net hier beschlagnahmen und so n zeug...
 

nameless-one

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Die Polizisten dürfen nicht mein auto beschlagnahmen weil mein auspuff defekt ist.
Nur der Auspuff, aha:
hab zumindest mein auto wieder darf damit zwar nicht fahren bis ein paar sachen repariert sind, wie zum beispiel achsmenschette rechts gerissen, staubschutzmanschette stoßdämpfer defekt und anlage nicht befestigt und noch 2 oder 3 kleinigkeiten.....
Klingt mir nach etwas mehr als nur dem Auspuff. Und klar dürfen die das. Willst du wissen warum? Für mein Bundesland:
§ 45 Nr. 1, 4 SOG LSA i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO; § 49 Abs. 1, § 69a Abs. 3 Nr. 17 StVZO; § 49 Abs 4 StVZO
(Für Faule - die o.g. TBNrn. 123119, 123600, 349100)

Nur wenn zum beispiel bremsen defekt sind oder wennn ein Auto öl verliert oder sprit, dann können sie ein auto beschlagnahmen.
Ich dachte wir hatten das schon geklärt. In diesen Fällen auch, aber nicht nur.

Genau so wie das ich mit meinem auto nicht fahren darf, bevor ich die sachen nicht repariert habe und wieder beim TÜV war und dann die Nutzungsuntersagung rügängig gemacht habe.
Ist doch wohl klar, dass du mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug nicht rumfahren darfst. Was ist daran nicht zu kapieren?

Ach ja gegen die Verkehrspolizei laufen schon 3 andere Anzeigen und jetzt wird Untersucht ob sie überhaupt nach dem Gesetz arbeiten.
Aha, woher weisst du von den 3 Anzeigen? Gibt nur zwei Stellen, die dir das sagen können - und ich bezweifle du kennst eine von beiden.

... Gott, wenn ich sowas lese... Ne... Wir sind hier nicht in Russland!



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