Wie ich es vermutet habe. Es war wohl doch mehr als nur der Auspuff...
Und gerade dafür, fährt man ja zu einem Gutachter. Und da dieser nicht erreichbar war, wurde dein Fahrzeug sichergestellt. Alles rechtens.
Und wie ich es auch vermutet habe, hast du sicher einiges missverstanden. Warum war deine Rückbank eigentlich umgelegt?

Eine Ordnungswidrigkeit ist das alleinige Umlegen der Sitzbank natürlich nicht. Leute, denkt doch mal ein wenig nach.
Und zum Thema Eintragung: Ich denke muc wird mir da recht geben können; manche Sachen werden eingetragen, obwohl sie nicht eintragungsfähig sind. "Leider" ist mir das dienstlich noch nicht passiert. Würde nämlich gleich ein Strafverfahren (§348 StGB) für den Gutachter bedeuten. Also: Nur weil was im Schein steht, muss es nicht sofort legal sein.

(Bestes Beispiel sind die Unterbodenleuchten.)
Ruhig bleiben, von mir aus zum Anwalt gehen, abwarten.
mfg
no