T23 celica beschlagnahmt

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Hansol

Active Member
Seit
13. Mai 2011
Beiträge
25
Zustimmungen
0
#1
Guten Abend....


ich hab folgendes Problem und zwar.... meine celica wurde am sa abend beschlagnahmt von der Polizei und zwar aus einem, für mich, lächerlichem Grund.


Da bei mir am sa mittag, auf dem weg nach Hause, die beiden schrauben vom fox kompensator abgebrochen (bzw. durchgerostet) sind, wollte ich am abend zu mir in die werkstatt fahren und zwei neue schrauben reinmachen.

1Km vor der werkstatt haben mich zivilbullen angehalten und ja haben gemeint das mein auspuff zu laut ist und bla bla bla.

Ich habe ihnen die sache erklärt und ja die haben mir nicht geglaubt und haben gesagt ich soll ihnen hinterher fahren und mein auto bis dienstag bei ihnenen abstellen und dann mit ihnen zum tüv gehen.


Meine frage wäre jetzt ist es überhaupt rechtens? Den soweit ich weiss dürfen die nur ein auto beschlagnahmen wenn zum beispiel die reifen unten sind oder bremsen defekt sind, also bei erhäblichen schäden.

Hat damit sonst jemand mal probleme gehabt oder mit so was ähnlichem?
 

v1kt0r

Well-Known Member
Seit
29. März 2011
Beiträge
1.421
Zustimmungen
0
Ort
78112 St. Georgen
Beruf
Industriemechaniker
#2
Oje das echt kacke :(

Aber kann die verstehen einerseits, weil wie oft hören die wahrscheinlich ,, ist grad kaputt gegangen wollte jetzt grade machen fahren,,

Aber beschlagnahmen kp ob sie es dürfen oder nicht wegen dem.

am besten du fragst direkt vielleicht nameless-one der sheriff kennt sich damit aus :)

Hoffe die Geschichte geht gut für dich aus :)


Lg Viktor
 

Hansol

Active Member
Seit
13. Mai 2011
Beiträge
25
Zustimmungen
0
#3
ich habe ja noch zu ihenen gesagt sie können gerne hinterher fahren und ich mache die zwei schrauben vor ihren augen hin und dann können sie hören das der auspuff wieder leise ist aber das hat die garnicht interressiert und meinten nur wir jungen wissen ja alles besser
 

Predator

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
1.702
Zustimmungen
58
Ort
Sankt Augustin
#4
Nach meinem Kenntnisstand Beschlagnahme / Sicherstellung des Fahrzeugs nur bei einem erheblichen technischen Mangel, ergo Gefährdung des Verkehrs durch z.B. abgefahrene Reifen, funktionsuntüchtige Bremsen, starker Ölverlust und Ölspur.

Ein zu lauter Auspuff gefährdet jedoch nicht den Verkehr, dies ist maximal Lärmbelästigung. Eine Mängelkarte mit ausreichend Zeit zur Beseitigung des Zustandes hätte meiner Meinung nach gereicht (leider ist die hier nicht ausschlaggebend).

Du warst auf dem Weg nach Hause ? Oder in die Werkstatt ? Dein Text ist da zweideutig. Also ab zur Polizeidienststelle und Widerspruch gegen die Beschlagnahme erheben.
 

miket23

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
3.001
Zustimmungen
0
Ort
salzburg
#5
wow, auto beschlagnahmen wegen zu lautem auspuff ist echt hart.
vermutlich haben die herrschaften zu viele schokoosterhasen inhaliert und waren dadurch hyperaktiv ! :mad:
mach dir nix draus ! mal anhören was die jetzt dann machen wollen !
lass dir die Ostereiersuche dadurch nicht verderben ! :)
LG M

PS:
vermutlich haben die das auto beschlagnahmt zwecks beweissicherung...
fraglich was die da sichern wollen..
wenn nur die endtröte fehlte und der kat und sonst alles i.o. ist dann können die dich maximal um ein paar euronen erleichtern .. k.a. obs punkte gibt für so einen mist bei euch !
auf jeden fall ein fall für den imaginären stinkefinger und ab nach hause !
tolle geschichte für den stammtisch ist das allemal :-D
 
Zuletzt bearbeitet:

Barracuda

Well-Known Member
Seit
19. Juli 2010
Beiträge
216
Zustimmungen
2
#7
Zitat von Predator:
Du warst auf dem Weg nach Hause ? Oder in die Werkstatt ? Dein Text ist da zweideutig. Also ab zur Polizeidienststelle und Widerspruch gegen die Beschlagnahme erheben.
Zitat von Hansol:
Da bei mir am sa mittag, auf dem weg nach Hause, die beiden schrauben vom fox kompensator abgebrochen (bzw. durchgerostet) sind, wollte ich am abend zu mir in die werkstatt fahren und zwei neue schrauben reinmachen.
Samstag Mittag, auf dem Weg nach Hause, sind die Schrauben abgebrochen... Am Abend wollte er dann in die Werkstatt. So versteht ich das ^^
 

nameless-one

Well-Known Member
Seit
20. Juli 2009
Beiträge
914
Zustimmungen
0
Ort
Sachsen-Anhalt
Beruf
PKA
#9
Grüß dich!
Jaja, es ist Ostern und da läuft einiges bisschen schwerer... :D

Gleich vorne weg: Ich will keine Rechtsauskunft machen, dafür gibt es eine Berufsgruppe - die Anwälte. Ich kann dir maximal aufzeigen, was gemacht wurde und wie ich die Sache bewerte.

Also. Worum handelt es sich hier? Bei dir ist also auf Grund eines technischen Mängels zu einer Veränderung der Lautstärke gekommen. Da sind wir immernoch im Ordnungswidrigkeiterecht. Hier hat man als Polizeibeamter das Opportunitätsprinzip - man kann handeln, muss aber nicht. Das liegt im Ermessen des handelnden Polizeibeamten. Gut, bei dir haben sie voll gehandelt. Sei es drum...

Zur Sicherstellung/Beschlagnahme. Hast du einen Zettel/Abdruck eines Formulars bekommen? Das ist jetzt relativ wichtig. Denn da sollte auch draufstehen, welchen Grund die ganze Geschichte hat. Bei den meisten Ordnungswidrigkeiten reicht der Personalbeweis (Aussage der PVB) oder kleine Sachbeweise (Fotos, Skizze, ...). Bei dir geht das ja nicht, da es ja um Lärm geht. Da gibt es nur eine Möglichkeit - das Erstellen eines Gutachtens beim tüv/DEKRA. Nur die können beweissicher sagen, was Sache ist. Und nun kommen wir zu Ostern. Wer hat erst Dienstag wieder auf? Richtig - der Gutachter. Also normal wäre an einem Sonntag das Auto eh bis Montag früh weg. Nun ist es dank dem Feiertag eben ein Tag mehr. Ärgerlich, kann ich verstehen, aber ist nun leider so.

Ob der Grundrechtseingriff, dein Fahrzeug nun ~3 Tage "wegzusperren" das Grundrechtes des Staates zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit rechtfertigt, können nur Richter entscheiden. (Der Weg dahin kostet dir aber auch erstmal paar Euronen.)

Also ich persönlich wäre mit dir zur Werkstatt gefahren, hätte dir das Ding dranbasteln lassen, nochmal eine Hörprobe gemacht und jut. Wäre sie mir dann immernoch zu laut, wäre sie trotzdem bis zum Gutachter "weg gewesen". Wenn nicht - frohe Fahrt und Ostern.


mfg
no
 

Hansol

Active Member
Seit
13. Mai 2011
Beiträge
25
Zustimmungen
0
#10
ne hab garnix bekommen nur die telefonnummer von dem polizisten den muss ich morgen anrufen er meinte ja noch, es sei nicht erlaubt rücksitzbank umzuklappen und will mal schauen was noch alles nicht rechtens ist bei meinem auto angeblich ist auch die zugänglichkeit der reifen nicht gegeben.


Das glaube ich nicht hab federn drin 30/30 und wenn da ist noch mehr als genug platz eingetragen sind die federn auch ....


Naja aber er meinte noch ihm sei es egal was eingetragen ist und was nicht, denn wenn es ihm nicht passt dann kann ich dagegen nix machen.
 

celicaguy

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
1.251
Zustimmungen
1
Ort
Hohenklingen(75438)
Beruf
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
#11
ne hab garnix bekommen nur die telefonnummer von dem polizisten den muss ich morgen anrufen er meinte ja noch, es sei nicht erlaubt rücksitzbank umzuklappen und will mal schauen was noch alles nicht rechtens ist bei meinem auto angeblich ist auch die zugänglichkeit der reifen nicht gegeben.


Das glaube ich nicht hab federn drin 30/30 und wenn da ist noch mehr als genug platz eingetragen sind die federn auch ....


Naja aber er meinte noch ihm sei es egal was eingetragen ist und was nicht, denn wenn es ihm nicht passt dann kann ich dagegen nix machen.
^^ komische Vögel! :confused: :eek:
 
Seit
25. Juli 2008
Beiträge
288
Zustimmungen
0
Ort
Niebüll
Beruf
instandstz.
#12
Mal eine ganz doofe Frage...ist zwar abwägig....aber es kann ja sein...Polizisten waren es aber?

Wo solltest Du Dein Auto hinbringen? Verwahrstelle der Polizei?
 

Nera

Super-Moderatorin
Mitarbeiter
Seit
26. Juni 2008
Beiträge
10.293
Zustimmungen
112
Beruf
DvD
#13
oder andersrum gefragt, hast du einen Ausweis von denen zu Gesicht bekommen?
 

Hansol

Active Member
Seit
13. Mai 2011
Beiträge
25
Zustimmungen
0
#14
ja polizisten waren es hab es auf dem revier abstellen müssen immerhin in einer garage :p werde morgen sofort einen anwalt einschalten und dann da mal vorbeischauen und terror machen ..... bis deswegen etwas gereizt gerade


auto wollte ich zu mir in die werkstatt bringen und zwei schrauben reinmachen ...


PS: ein paar kumpels und ich haben eine werkstatt damit die sommerautos im winter einen platz im trockenen haben
 
Zuletzt bearbeitet:

xlacherx

Well-Known Member
Seit
3. Januar 2012
Beiträge
909
Zustimmungen
0
Ort
Günzburg - Bayern
Beruf
Mechatroniker
#15
warum sollte es nicht erlaubt sein seine rücksitzbank umzuklappen? :D des hör ich auch zum ersten mal...


und was ist dass den für ne aussagen?! "mir ist es egal was eingetragen ist... es muss mir passen.."
hallo?! wenn der tüv dass für richtig hällt dann darf er da gar nix machen...nicht um sonst muss man zum tüv wegs eintragungen usw und net zu den grünen...

mich würde echt interessieren was dene noch nicht so passt...

ich warte auf den moment, wo sich einer wegs meinen jdm stickern aufregt :D
 
Seit
25. Juli 2008
Beiträge
288
Zustimmungen
0
Ort
Niebüll
Beruf
instandstz.
#16
und was ist dass den für ne aussagen?! "mir ist es egal was eingetragen ist... es muss mir passen.."
hallo?! wenn der tüv dass für richtig hällt dann darf er da gar nix machen...nicht um sonst muss man zum tüv wegs eintragungen usw und net zu den grünen...
:D
Naja wenn der Beamte meint, das die Eintragung nicht rechtens verlaufen ist (getönte Rückleuchten) oder nachträglich etwas verändert wurde, kann er die EIntragung natürlich anzweifeln und den Wagen prüfen lassen!
 

Hansol

Active Member
Seit
13. Mai 2011
Beiträge
25
Zustimmungen
0
#17
haha ne eben nicht da hat er schon recht der tüv kann dir alles eintragen, trotzdem heisst es nicht das du legal fährst. Den wenn der Polizist sagt es passt mir nicht dann musst du nochmal zum tüv und wenn du pech hast dann ist der polizist dabei bei der untersuchung und dann kann der TÜV Prüfer nicht mal ein auge zudrücken.

Denn, wie der polizist mir erklärte, ist der TÜV ein privater Verein und die Polizisten staatlich.

Eine Frage hätte ich noch weiss einer wie es ist mit dem Bußgeld bzw mit den punkten, der polizist meinte punkte gibt es aufjedenfall, aber gehen die davon aus was der TÜV Prüfer morgen alles findet oder nur die sachen was die polizisten selber gefunden haben. Den bei mir ist zum beispiel die batterie nicht fest gemacht gibt ja auch punkte normalerweisse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit
25. Juli 2008
Beiträge
288
Zustimmungen
0
Ort
Niebüll
Beruf
instandstz.
#18
Da passen so viele Aussagen nicht wirklich...Ich denke das beruht aber auf Gegenseitigkeit:D Der Polizist wird so einiges gesagt haben, was er anders meint und Du wirst das auch etwas falsch verstanden haben!
Sooo einfach ist es nun auch nicht...das er einfach alles anzweifeln kann...
Und mit Privat und staatlich ist auch quatsch, da ja der TÜV nun nach gesetzlichen Grundlagen prüft und die Prüfer a.a. sind.

Wenn nicht schon der 9. April wäre, würde ich jetzt sagen, Du möchtest uns einen Bären aufbinden ;)
 

chr1sche

Well-Known Member
Seit
7. April 2011
Beiträge
1.193
Zustimmungen
0
Ort
Regensburg
Beruf
Aussendienstler
#19
Dann pass lieber auf dass die Rücksitzbank auch ja nicht umgeklappt ist, wenn du beim TÜV vor fährst. Nicht dass er das noch als verkehrsgefährdenden Mangel einstuft :rolleyes:
 

xlacherx

Well-Known Member
Seit
3. Januar 2012
Beiträge
909
Zustimmungen
0
Ort
Günzburg - Bayern
Beruf
Mechatroniker
#20
ich muss die tage eh nochmal zum tüv, weil ich die hu nicht aufs erste bestanden habe ^^ ich glaub ich muss den tüv mensch echt mal fragen ob das ne ordnungswidrigkeit ist :D

aber des find ich echt lächerlich :D
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top