Verkäufer
Also dann will ich mich mal als Verkäufer melden und was dazu schreiben.
Ja laut Gesetztgeber hast du bei Ebay Käufen das Recht laut dem Fernabsatzgesetz die Ware in. 14 Tagen auf DEINE Kosten zurückzusenden.
Es gibt allerdings eine Klausel bei Sonderbestellungen aus dem Außland ,
da heißt es , für möglichen Umtausch bei Gezieltem erwerb von Waren außerhalb der EU gelten die Gesetze der jeweiligen Länder aus denen das Produckt bestellt wurde.Auch wenn der Händler in Deutschland sitzt.
Das ist erst seit 2007 !!
Das heißt z.b : Bausatz aus USA .. es gelten die Jeweiligen Garrantien die der Hersteller des Bausatzes in USA gibt.
,,Gesetzlich wären das 1 Jahr auf Material und Verarbeitung "
,,Umtausch bei Nichtgefallen gibt es dort nicht und rücknahme bei Passgenauigkeit ist dem Hersteller wieder überlassen."
Jetzt mal was in eigener sache ....
Also ganz Ehrlich verkaufe ich Bausätze die nicht Passen nur weil sie Billig im Einkauf sind garnicht erst !!
Da habe ich als Händler nur Ärger mit !!
Ebenso habe ich ein Passgenauigkeits Index der von
A: Passt wie eine Wercksmäßiges Teil
B: Leichte Anpassung
C: Schweere Anpassung nur vom Fachman und Bastler durchzuführen
geht an denen der Kunde Sofort sieht was er da Käuft !!
Sollte der Kunde trotzdem seinen Bausatz wegen Passgenauigkeit zurückgeben wollen z.b bei einem Grade A oder B Bausatz lasse ich mir den Kunden mit dem Bausatz kommen und bessere mit einer meist ,,KOSTENLOSEN,, Montage nach !!
Sollte der Bausatz natürlich beim Anhalten schon super Passen zahlt der Kunde die meist üblichen 180,00¤ für die Montage .
Daher Verkaufe ich auch nur Bausätze die ich auch selber gerne montiere !
Das Klingt doch Fair oder ??
