Feb 29th, 2008 by RA Trost
Eine 40 jährige Hagenerin musste diese Woche feststellen, dass die deutsche Justiz kein unbegrenztes Kunstverständnis besitzt. Die “Künstlerin” hatte an ihrem PKW- Kennzeichen selbstgemalte Siegel angebracht. Die künstlerische Freiheit führte dazu, dass das von ihr gemalte NRW Wappen etwas krackelig aussah. Daneben hatte die Hagenerin ein freies Verständnis von der deutschen Rechtschreibung, die Hagener Polizei notierte gleich drei Fehler im selbst gezeichneten Wort “Nordrhein-Westfalen”. Die Künstlerin erwartet nun eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung sowie Verstössen gegen das Pflichtversicherungs- und Steuergesetz…