Sicherung Standlicht

Helix

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12. November 2018
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Hallo nachdem die Suchfunktion nix zu Sicherungen und fast nix zu Standlicht ausspuckt (was mich sehr wundert), frage ich mal welche Sicherung dafür zuständig ist. Über Google findet man paar Threads auch mit dem Bild aus der Bedienungsanleitung. Hab die Klappe bei den Sicherungen ab, komme aber nicht drauf welche Abkürzung für Standlicht stehen könnte. Beide Standlichter sind ohne Funktion, da gehe ich mal nicht von Leuchtenproblemen aus.
IMG_4436.jpeg
So sieht das bei mir aus.

Und nicht so wie in der Betriebsanleitung Prefacelift:

k8wtw5e8.jpg

Zahlen und Orte sind unterschiedlich. Gibts ne Erklärung?
 
Edit: war eben noch mal am Auto Standlichter waren wirklich beide defekt.
Nichtsdestotrotz wäre es interessant zu wissen welche Sicherung zuständig ist und warum die Bezeichnungen im Handbuch von denen in der Klappe abweichen.
 
Mit blick auf die Bilder sieht man, dass die Sicherung im Motorraum ist und demnach im Innenraum nicht aufgeführt ist. ✌️
 
Welche ist es denn? Standlicht ist ja nicht aufgeführt. Ist das Tagesfahrlichtsystem das Standlicht? Oder ist das Standlicht beim Abblendlicht dabei?
Aber auch die im Innenraum aufgeführten sind bei mir in der Klappe anders benannt bzw. positioniert.
 
10A TAIL im Mittelkonsolenkasten.
Bei Toyotas dieser Generationen sind die Standlichter immer im Schlusslichtkreis mit drin (dem wiederum ein Relais vorgeschaltet ist, das von der BodyECU aktiviert wird). Wenn also die Sicherung oder das Relais defekt wären, wären auch die Rückleuchten und die Kennzeichenleuchten dunkel.
Wenn das nicht der Fall ist, können durchaus beide Standlicher defekt sein, bspw. aufgrund einer Spannungsspitze in dem Stromkreis wegen Übergangswuderständen an Kontakten, schwacher Batterie, externem Ladegerät oder nicht mehr ganz so guter LiMa.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube da hab ich dann aber auch was falsch verstanden. Standlicht ist ja ne komplette Rundrumbeleuchtung, kann aber nur am Lichtschalter 3 Positionen, aus-Tagfahrlicht-Abblendlicht, wählen. Position 3 ist sowieso auch ausgeschalten rundherum da Abblendlicht an bleibt (yay), Position 2 schaltet aber nur vorne die beiden kleinen W5W ein, also müssts doch erstmal über Tagfahrlicht gesichert sein, also Punkt 3. und Punkt 20. in der Betriebsanleitung.

Ich glaub wenn alles wieder angeschlossen ist, muss ich da mal was "Forschen".
 
kann aber nur am Lichtschalter 3 Positionen, aus-Tagfahrlicht-Abblendlicht, wählen.

Aus - Standlicht - Abblendlicht

Position 2 schaltet aber nur vorne die beiden kleinen W5W ein

Die erste geschaltete Position schaltet diverse Cockpitbeleuchtung ein, die Schlussleuchten, Kennzeichenleuchten und die Standlichter vorn

also müssts doch erstmal über Tagfahrlicht gesichert sein, also Punkt 3

Nope. Standlichtkreis (inkl. Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten) über die 10A TAIL Sicherung im Innenraum.


Der deutsche Celica hat kein Tagfahrlicht. Das war u.a. in den USA die Variante, das das Fernlicht gedimmt über einen Widerstand mitläuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
War wohl ne Spannungsspitze, denn Abblendlicht links war auch hinüber.
Und die Positionen der Sicherungen im Handbuch und auf dem Aufkleber in der Mittelkonsolenklappe sind wie ich sehe die selben nur die Nummern sind anders. Kann man so machen.
 
Noch was anderes. Warum funktioniert die Suchfunktion so schlecht, das ich dazu nix gefunden habe und bei Google einige der Threads zum Thema Standlicht aus dem Forum in den Suchergebnissen auftauchen?
 
Ich glaube es lief aktuell ein Update oder irgendetwas, weil man generell kaum Suchergebnisse findet. Kann sein dass irgendwie der Index sich erst neu füttern muss, keine Ahnung. Auf jeden Fall war etwas im Busch, weil wir die letzten Tage viele Downtimes hatten
 
also müssts doch erstmal über Tagfahrlicht gesichert sein
Hey @Feinschliw ,

Habe mich auch mit dem Thema Tagfahrlicht bei der Celica auseinandergesetzt

Warum die Celica T23 in USA gedimmtes Fernlicht hatte – und in Europa nicht

In Nordamerika war es lange Zeit ganz üblich, das Fernlicht gedimmt als Tagfahrlicht zu nutzen – nicht nur bei der Celica, sondern bei vielen Herstellern. Das war dort erlaubt, günstig und technisch einfach umzusetzen. Deshalb hat Toyota das bei der T23 für den US-Markt so gelöst.

In Europa geht das nicht. Hier ist Tagfahrlicht eine eigene, genehmigte Funktion (ECE R87). Ein Fernlichtscheinwerfer ist dafür nicht zugelassen – egal ob man ihn dimmt oder nicht. Rechtlich bleibt es Fernlicht. Deshalb hätte die Celica damit keine EU-Typgenehmigung bekommen.

Warum Nachrüsten ein Problem ist

Beleuchtung ist bauartgenehmigt. Wenn du das Fernlicht umbaust oder dimmst, änderst du die Genehmigung → Betriebserlaubnis weg.

Eintragen lassen heißt: Lichtmessungen im akkreditierten Labor, Gutachten, viel Geld. Macht praktisch keiner.

Ich hab mich damals leider noch nicht tief genug mit dem Thema Zulassung beschäftigt. Als ich das alles richtig verstanden hatte, waren die teuren und teils seltenen original Toyota-Teile schon verbaut.

Technisch funktioniert das System zwar einwandfrei, anschauen und verstehen ist also kein Problem. Die TFL-Relaisbox passt z. B. perfekt in den Toyota-Motorraum und lässt sich notfalls auch für andere Funktionen nutzen (z.b. als Relaisbox für die Standheizung etc.)

Aber: Ich will hier niemanden dazu motivieren, den Kram nachzubauen. In Europa ist das rechtlich einfach von der Zulassung her zu aufwendig und lohnt sich daher nicht (wenn man es überhaupt genehmigt bekommt).

Wer will, kann sich den Umbau einfach mal anschauen, damit man es wenigstens gesehen hat.

Hier der Link zum technischen Beitrag:

 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Infos.
Weiter als Leuchtmittel tauschen musst ich noch nicht gehen, aber trotzdem gut zu wissen. Und wenn ich aussteige ist das Licht eh aus.
 
Und wenn ich aussteige ist das Licht eh aus.
Muss nicht unbedingt so sein.

Es gibt da noch eine ziemlich praktische Komfortfunktion:
Coming-Home-/Leaving-Home-Beleuchtung.

Damit bleiben beim Aussteigen bzw. Aufschließen noch für eine gewisse Zeit die Ein- und Ausstiegsbeleuchtung und z. B. auch die Türgriffbeleuchtung an.

Das hilft, das Auto im Dunkeln sicher zu erreichen und auszusteigen – kennt man ja inzwischen auch von vielen Oberklassefahrzeugen.
Das Ganze ist nach EU-Vorschrift legal, solange man sich an die Einbauvorgaben hält (weißes Licht, nicht blendend, richtige Schaltung).

Die Leuchten sind dafür auch nicht bauartgenehmigungspflichtig.
Optisch kommt das sogar schon recht nah an eine Unterbodenbeleuchtung ran, wie sie in der Tuning-Szene beliebt ist, darf man nur nicht während der Fahrt betreiben und alles: ohne Stress mit Zulassung und ohne andere zu stören oder zu irritieren..(wenn man sich an die Vorschrift hält. ansonsten Betriebserlaubnis erloschen)
 

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Ja, schon klar, meinte jetzt bei der Celica isses aus. Schalter runter drehen und alles Dunkel, außer Innenraum wenns auf Door steht.
 
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