Frage zu originalen T23 Rückleuchten und JDM/Tsunami-Leuchten

Flyk

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5. Januar 2025
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den originalen Vor-Facelift-Rückleuchten der Toyota Celica T23.

An meinen originalen Vor-Facelift-Rückleuchten kann ich keine E-Kennzeichnung finden. Die Leuchten sind definitiv originale Toyota/Stanley-Leuchten und keine Zubehör- oder Tuningteile.


Daher meine Frage:

  1. Haben die europäischen Vor-Facelift-Rückleuchten der Celica T23 überhaupt eine E-Kennzeichnung?
  2. Falls ja, wo genau befindet sie sich?
Und noch eine zweite Frage:

Hat jemand von euch schon JDM-/Tsunami-Rückleuchten in Deutschland per §21-Abnahme oder Einzelabnahme eingetragen bzw. legalisiert? Wie waren eure Erfahrungen mit TÜV/Dekra und welche Unterlagen wurden dafür benötigt
 
 

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aber das ist Facelift
 
Klar, danke.
Hat jemand JDM-/Tsunami-Rückleuchten ohne E-Kennzeichnung erfolgreich per §21 eingetragen bekommen?

Der Hersteller ist schließlich derselbe (Toyota/Stanley), die Lichtfarben entsprechen den deutschen Vorschriften und die Leuchten funktionieren technisch einwandfrei.
 
Ich mach ein Kreuz im Kalender ... eine falsche Aussage von @CRX_Fan ;)

Selbstverständlich haben auch die Vorfacelift Rückleuchten eine E-Kennzeichnung. Ist ja Zulassungsvoraussetzung. Allerdings nur schwer zu erkennen, da muss man schon gut suchen. Kommt auf den Bildern hier besser raus, als man es mit dem bloßen Auge sieht.
20260618_053809.jpg20260618_053700.jpg

Zum Thema § 21 ohne Prüfzeichen: Das ist rechtlich ein No-Go. Selbst wenn das jemand mal so bekommen hätte, wäre die Rintragung das Geld vom Papier nicht wert.
 
Bin zu lange raus, hab ja schon lange nicht mehr wirklich mit Celica zu tun. Hatte gestern mehrere Bilder angeschaut und tatsächlich auch nichts gefunden.
 
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