Rückleuchten - Hinweise zu Zulassungsbestimmungen/Legalität

Dieses Thema im Forum "Verkaufen" wurde erstellt von CRX_Fan, 17. November 2014.

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  1. CRX_Fan

    CRX_Fan Super-Moderator Mitarbeiter

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    Ich will die Gelegenheit nutzen, um mal ein bisschen Aufklärung zu betreiben...
    So ganz OT ist es ja nicht, denn es stützt sich ja auf den Inhalt des Themas.

    In besagtem Fall wurden Rückleuchten aus dem Ausland hier im Marktplatz angeboten, die ein E-Zeichen trugen. Dieses E-Zeichen bezog sich aber nur auf die Zulassung des verbauten Rückstrahlers im Gehäuse und NICHT auf die anderen Kammern und Funktionen als Rückleuchte! Der Betrieb dieser Rückleuchten bleibt also in Deutschland unzulässig, da alle anderen Funktionen wie Blinker, Rücklicht, Rückfahrscheinwerfer nicht nach ECE Regularien geprüft wurden, sondern NUR der verbaute Rückstrahler/Reflektor!

    Jede einzelne Funktion jeder Kammer muss nach ECE Richtlinien geprüft und genehmigt und das entsprechende Symbol und die Kennung, ebenfalls nach Vorschrift der Richtlinien, in Schrift und Form angebracht sein. Daher hat man auf Scheinwerfern und Rückleuchten auch immer gleich einen ganzen Batzen an E-Zeichen und Nummern.

    Hier mal eine akkurate Zulassung für Rückleuchten:
    [​IMG]

    Jede Funktion hat Ihre Kennung und ihr Prüfzeichen.

    Die Prüfzeichen sind wie folgt:
    [​IMG]
    Allerdings sind dies noch lange nicht alle. Bspw. gibt es bei den Rückstrahlern nicht einfach nur "IA" als Zeichen, sondern wie beim Celica das Zeichen "IB", da der Strahler einer anderen Klasse angehört!


    Siehe:
    [​IMG]

    Es sprengt das Vorstellungsvermögen eines normalen Menschen, was alles für Prüfungrundlagen einer einzigen Lichttechnischen Funktion notwendig sind, um eine Zulassung zu bekommen. Es gibt z.B. nicht einfach die Farbe "rot". Es wird die genaue Kennziffer des Spektrums angegeben, photometrische Messungen, Zeilenlange Formeln zur Berechnung der Reflektion, etc...:
    [​IMG]

    Alleine die Genehmigung für Rückstrahler umfasst OHNE Prüfberichte schon 34 Seiten!

    Nur mal als Randnotiz! ;)

    Für den Celica T23 gibt es als einzige zulässige Alternative zu den originalen Pre-Facelift Rückleuchten nur die originalen Facelift Rückleuchten!
    Zubehör Rückleuchten aus den USA o.ä. besitzen häufig SAE oder DOT Zulassungen, diese haben jedoch in Deutschland keine Aussagekraft in Bezug auf die Betriebselaubnis und sind ebenso unzulässig!
    Wenn jemand noch Sachverständige und Prüfer finden sollte, die einem ein solches Teil eintragen, muss derjenige damit rechnen, das in Polizeikontrollen oder bei der HU diese Abnahme angezweifelt, und man zu einer erneuten Prüfung der gesamten Abnahme geschickt wird, bei der die Richtigkeit der vorangegangenen Ursprungsabnahme, mit allen Konsequenzen, überprüft wird!

    ----------

    Der Vollständigkeit halber noch ein Net-Quote:

    !!!Achtung!!!
    Da sich leider die ganz aktuellen ECE-Regelungen nicht finden lassen ist diese Übersicht nicht aktuell.
    Also nicht wundern wenn sich das ein oder andere Zeichen nicht finden lässt.
    Die häufigsten und wichtigsten sind aber dabei.

    So nachdem öfters fragen auftreten nach den E-Prüfzeichen und keiner dies bisher klar gestellt hat probier ich es jetzt mal. Vorweg man kann alle Prüfzeichen bei Zusammengebauten Leuchten kombinieren so das eine lange Nummer entsteht und es gibt viele verschiedene Formen wie das Zeichen aussieht.
    Alle angaben von Vorn aus gesehen.
    Begrifferklärung:

    Falls jemand in der ECE nachliest sind das die dort verwendeten Begriffe.

    Abschlussscheibe = der äußerste Teil des Scheinwerfers, der durch die Lichtaustrittsfläche Licht durchlässt.(Das Glas)
    Scheinwerferkörper = das Gehäuse^^





    Entspricht der ECE R1(Kfz-Scheinwerfer):
    • C für Abblendlicht
    • R für Fernlicht
    • CR für Abblendlicht und Fernlicht
    • / für Leuchten dürfen nicht gleichzeitig an sein
    • PL Für Kunststoff-Abschlussscheibe
    • Kein Pfeil = Scheinwerfer ist für Rechtsverkehr genehmigt
    • -----> = Scheinwerfer ist für Linksverkehr genehmigt
    • <---->= Scheinwerfer mit Klappe zum umstellen ausgerüstet
    Entspricht der ECE R6(Fahrtrichtungsanzeiger):
    • Je nach Kategorie 1,1a,1b,2a,2b,3,4,5,6
    • D kann aus 2 leuchte gebaut sein.
    • <--- oder ---> Einbaulage
    Entspricht der ECE R7(Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten):
    • A für Begrenzungsleuchte(Standlicht)
    • R für Schlussleuchten
    • S für Bremsleuchte(S1,S2 und S3)
    • D für aus 2 leuchten bestehende Teile
    • <--- oder ---> Einbaulage
    Entspricht der ECE R8(Halogen- Scheinwerfer und Lampen):
    • H für Halogenscheinwerfer z.b. HC,HR,HCR,HC/R,HC PL usw.
    • Angabe der Leuchtstärke für Fernlicht
    Entspricht der ECE R19(Nebelscheinwerfer):
    • B für Nebelscheinwerfer
    • PL für Kunststoff-Abschlussscheibe
    Entspricht der ECE R87(Tagfahrleuchte):
    • RL für Tagfahrleuchte
    Entspricht der ECE R91(Seitenmakierungsleuchten):
    • SM1 oder SM2
    Entspricht der ECE R98(Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen):
    • D für Gasentladungslampe(Xenon) z.b. DC,DR,DCR,DC/R,DC PL, usw.
    • Angabe der Leuchtstärke für Fernlicht
    Das waren die wichtigsten gibt noch mehr.

    Zusätzlich dazu wird angeben:
    - Das Land der Prüfstelle das E1 usw.
    - Nummer der Änderungsfassung bei der R98 z.B. 00(Urversion)
    - Genehmigungsnummer

    So nun zum Beispiel:

    Originalscheinwerfer
    Hier finden wir Prüfzeichen auf Glas und Gehäuse wobei gilt es muss beides für Xenon oder Halogen geprüft sein also müssen auf beiden entsprechende Zeichen sein.
    Deshalb erkläre ich es nur anhand der Gehäusezeichen weil auf dem Glas immer alles Mögliche steht. Am besten einfach Genehmigungsnummer vergleichen bei den Originalen steht auf Glas und Gehäuse 615(Rechter) 616(Linker). Auf dem Glas findet sich aber noch die 617(Rechter) 618(Linker) heißt es gibt noch ein 2tes Gehäuse mit diesem Glas.



    Ein Scheinwerfer mit folgenden Prüfziffern, die folgendes ergeben:
    1. 1a 01 <- Blinker der Kategorie 1a der Änderungsfassung 1(jeweilige ECE)
    2. A 02 <- Begrenzungsleuchte der Änderungsfassung 2
    3. HR04 Fernlicht der Änderungsfassung 4
    4. HC04 Abblendlicht der Änderungsfassung 4
    5. PL mit Kunststoff-Abschlussscheibe
    6. E1 Geprüft in Deutschland
    7. 616 Genehmigungsnummer
    8. 17,5 Leuchtstärke des Fernlichts
    9. durchgestrichene 24. Der Scheinwerfer entspricht den ECE´s nur bei 6 oder 12V
    Dazu an gegeben sind die zu verwendenden Leuchtmittel

    Verwirrende Sonderfälle
    Entspricht der ECE R77(Parkleuchten an KFZ):
    Die R77 ist ein Sonderfall hier sieht die Genehmigung so aus:
    77 R 00(Direkt hiernach folgt die Genehmigungsnummer)

    Entspricht der ECE R10(Funkentstörung):
    Weil es im Forum schon mal vorkam
    10R 02(Direkt hiernach folgt die Genehmigungsnummer)
    Heißt geprüft auf Elektromagnetische Verträglichkeit.
    Also eigentlich keine zugelassene Beleuchtung wie es viele Händler behaupten.

    eingekreistes E-Zeichen = ECE Regelung
    E-Zeichen im Rechteck = EG-Regelung (Gutachten wird benötigt)
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2020
  2. Nera

    Nera Super-Moderatorin Mitarbeiter

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    Ich hab mal Ben's Ausarbeitung zum Thema Rückleuchten aus dem Verkaufsthread ausgeklammert und als allgemeinen Hinweis in einen eigenen Thread gepackt. Ggf ist das auch noch ein Thema welches die FAQ erweitern kann, aber hier soll es in erster Linie dazu dienen Käufer zu informieren.
    Daher stell ich den Thread auch nicht zur "Diskussion". Wer Anmerkungen/Ergänzungen hat kann sich gerne bei mir per PN melden.
     
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