T23 celica beschlagnahmt

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... Gott, wenn ich sowas lese... Ne... Wir sind hier nicht in Russland!




Herr wachtmeister hoffe wir werden hir nicht rasistisch....:cool:
...einige Aussagen kann man auch sein lassen...
 
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Herr wachtmeister hoffe wir werden hir nicht rasistisch....:cool:
...einige Aussagen kann man auch sein lassen...
Meine Schwägerin ist Russin und mein kleiner Neffe wird auch in Moskau groß. Und meine liebsten Trainingspartner damals, waren "Russlanddeutsche". Also ruhig bleiben, das war keineswegs rassistisch gemeint. ;)
Meine Aussage bezog sich auf das bekannte "we love russia". :cool:
Zudem ist es ein Fakt, dass Russland grausame Verhältnisse hat, was die Fahrzeugbeschaffenheiten angeht. Das is keineswegs rassistisch.


no
 
Mir kommt das ganze hier ein bischen komisch vor.

@No: seh ich genauso wie du. Kenne mich da ein "bischen" aus ;)
Wurde hier aber auch schon mehrfach genannt und sollte mitlerweile zujedem vorgedrungen sein :rolleyes:

@Hansol: Woher weißt du denn von den 3 Anzeigen? Und worum handelt es sich dabei?

Ich bin mir da nicht 100%ig Sicher, aber wird man als Beamter nicht Zeitweilig Beurlaubt(Suspendiert) wenn man eine Anzeige hat, bis der Fall aufgeklärt ist?!
 
In supra und subaru forum hab ich oft gelesen das zb in österreich oder schweiz die polizisten gnadenlos sind mit beschlagnahmung, allein bei verdacht von nem polizisten wird die karre sofort behalten.
 
So eine Phase gabs in München mal von einem bestimmten Beamten. Ist auch in diversen Foren mit Namen genannt worden, derr Herr, da es überhand genommen hat. War auch der gleiche Herr, der mal einen Lamborghini mitgenommen hat, weil er zu laut aussah!
 
In supra und subaru forum hab ich oft gelesen das zb in österreich oder schweiz die polizisten gnadenlos sind mit beschlagnahmung, allein bei verdacht von nem polizisten wird die karre sofort behalten.

na na na, ich bin aus der schweiz, hab sowas noch NIE mitbekommen.

mal fehlender versicherungsschutz, geklaute autos etc. ausgenommen. da muss man wohl auch nicht weiterdisskutieren.

ausserdem gibt es einen unterschied zwischen 'weiterfahrt untersagen' und 'beschlagnahmen/sicherstellen'

und nur aus einem verdacht heraus kann man eh nix stilllegen, da muss schon was wirklich nicht mehr gut sein.
 
So eine Phase gabs in München mal von einem bestimmten Beamten. Ist auch in diversen Foren mit Namen genannt worden, derr Herr, da es überhand genommen hat. War auch der gleiche Herr, der mal einen Lamborghini mitgenommen hat, weil er zu laut aussah!
So so... Mit solchen Geschichten wäre ich auf jeden Fall sehr vorsichtig, da kommen gerne mal im Laufe der Zeit ein paar "Kleinigkeiten" dazu, die frei erfunden sind. Stille Post sozusagen. ;)
 
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Wenn der polizist der meinung ist "obwohl anlage als beispiel" eingetragen ist zu laut sein soll "für den herr. polizist kann er das auto bemengeln (mängel karte), weiterfahrt untersagen (abschleppen lassen und zum tüv), oder direkt mit polizei eskorte zum tüv und das ein prüfer die karre durchleuchtet, und falls da was gefunden wird kann die karre sofort stillgelegt werden bis die mängel beseitigt sind und neue tüv gemacht worden ist.
 
... Gott, wenn ich sowas lese... Ne... Wir sind hier nicht in Russland!


Herr wachtmeister hoffe wir werden hir nicht rasistisch....:cool:
...einige Aussagen kann man auch sein lassen...

pfft
russen sind genauso kaukasier, wie deutsche, hat also nix mit rassismus zu tun.
außerdem hat NO recht: in russland gehts nunmal ganz anders zur sache, da können wir froh sein, dass es bei uns regeln für jedne mist gibt.

@NO: ich finds immer geil wenn du zu solchen themen postest und mal die andere seite der medailie zeigst :)

beschlagnamen wegen defektem auspuff ist allerdings etwas hart.
aber wenigtens sind so die anderen mängel aufgefallen.
keiner hat was davon, wenn jemand mit nem kaputten auto rumfährt.

als pozilist hätte ich die story wohl auch nicht geglaubt, die kriegen ja oft solche "ausreden" zu hören.
man muss sich auch mal in deren lage versetzen.
da kommt ne getunte kiste mit viel zu lautem auspuff und gerade jetzt will er "zufällig" zur reparatur.

man hätte natürlich auch einfach mal in der werkstatt nachfragen können. die teile hätten ja da sein müssen.

naja. bin gespannt wie das ausgeht.
 
Anwalt einschalten sowieso zuerst um rechtlich abgesichert zu sein. Und wenn mann wirklich nix zu verbergen hat eigene gutachter hollen der dann den "defekten auspuf" feststellt und gutachten erstellen sowie das mann wirklich auf der fahrt war zu reparatur, und rechtlich mit anwalt gegen die polizei vorgehen.
 
sorry hatte einiges zu tun die letzten tage deswegen schreibe ich erst jetzt


@nameless-one: ich weiss ja nicht aber als die polizisten mich angehalten haben haben sie sich nicht unter mein auto gelegt und geschaut ob die achsmanschette in ordnung ist also haben die keinen Grund gehabt mein fahrzeug zu beschlagnahmen ....
woher ich weiss, dass mehrer anzeigen laufen? Ganz einfach vom meinem Anwalt.
Genauso wie das ich weiss, dass mein Fahrzeug bewegt wurde als es bei der Polizei stand. Woher ich das weiss, ganz einfach, hab ein bild gemacht als ich mein Auto bei dennen abgestellt habe. Mit Datum Uhrzeitund Natürlich Kilometerstand :)

@ kosh: ja ich weiss deswegen hab ich den Polizisten den Vorschlag gemacht gehabt, dass die einfach kurz mitkommen und sich das mit anschauen ....

naja hätte noch eine ander Frage : kann mir einer vielleicht sagen wo ich eine staubschutzmanschette für den stoßdämpfer bekomme?? Und gibt es für die Celica Achsmanschetten zum kleben?

Danke schon mal
 
@nameless-one: ich weiss ja nicht aber als die polizisten mich angehalten haben haben sie sich nicht unter mein auto gelegt und geschaut ob die achsmanschette in ordnung ist also haben die keinen Grund gehabt mein fahrzeug zu beschlagnahmen ....
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Warum sie dein Fahrzeug beschlagnahmen dürfen habe ich ja nun oft genug erklärt. Netterweise sogar mit vollem Paragraphensatz (als Beispiel). Und unter ein Auto lege ich mich draußen nicht bzw. eher selten. Beim Lkw vielleicht, aber nicht bei einem Pkw. Dafür gibt es Gutachter, die das Auto auf eine Bühne packen. :P

Und wie ich es mir dachte. Es können dir nur 2 Stellen sagen, wieviele Anzeigen gegen eine Dienststelle laufen. Der Dienststellenleiter und die Staatsanwaltschaft. Und zu beiden gehört dein Rechtsanwalt nicht. Er kann maximal sagen, wieviele Verfahren er vll. schonmal mitgemacht hat bzw. derzeit am laufen hat.

Aber gut - mach du mal. ;)


no
 
Um die Sache mal noch abzurunden, den Ausführungen von Namles ist ja eigentlich so gut wie nix mehr hinzuzufügen, eines gibts aber noch:

§ 5 Fahrzeugzulassungs-Verordnung:

Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

(2) Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.

(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass

1. ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach AnlageVIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder

2. das Fahrzeug vorgeführt wird.

Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.
Insbesondere Abs. 1 ist in dem Zusammenhang hier recht interessant. Polizei ruft Zulassungsbehörde kurz an und gut ist es, ggf. macht sie es im Vorgriff, ist a bisserl gewagt, normal aber auch sattelfest.

So und nun allen vermeindlichen Rechtsexperten noch weiter viel Spaß bei den Erzählung, was dem Hamster der Nichte vom Großonkel der Freundin des besten Freunds, ... passiert ist. ;)
 
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