Mal so generell.
Wenn man ein
TEILEGUTACHTEN hat, kannst du damit zu jedem X beliebigem Prüfer gehen, auch zu dem der die HU in der Werkstatt macht.
Das nennt man auch eine
§19 Abnahme bzw Anbauabnahme.
Der guckt also nur obs richtig dran ist und das wars.
Du bekommst danach einen Schrieb den du bei
nächster Gelegenheit in den schein übernehmen lassen musst bis es soweit ist musst du ihn
mitführen.
Wenn du ein
MATERIALGUTACHTEN oder KEIN-GUTACHTEN hast musst du eine sog.
Einzelabnahme machen. Das darf nicht jeder Prüfer, daher ist es das Beste zu einer Prüfstation zu fahren und es dort machen zu lassen.
Der Prüfer kontrolliert hierbei auch ob der Zustand des Fahrzeuges so wie es dasteht den Bestimmungen entspricht. Man spricht auch von
§21
Wenn alles klappt bekommst du einen Schein mit dem du
so schnell wie möglich zur Zulassung musst damit die Änderungen in den Schein kommen sonst bekommste Probleme
Kosten
ca
§19 20-40 Euro
§21 50-open end (meist max 150)
Eintragung bei der Zulassung 16 Euro (bei mir)