Ach, spar dir den Weg. Viel Lust auf sowas haben die meisten eh nicht, da viel Paragraphenrecherche (oft ohne Verdienst) und Risiko – bis die Karre verschrottet wird. Aber hier die Einzelabnahme für die Originalspoiler & mit Gutachten:
TRD-Spoiler oder Zubehör ohne ABE eintragen – so geht die Einzelabnahme
Wenn ihr z. B. den originalen TRD-Spoiler aus Japan oder den USA an eure Celica T23 bauen wollt – und der hat
keine ABE,
keine E-Kennzeichnung und
kein Gutachten für Europa, dann läuft die Eintragung nur über
eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Das klingt aufwändig – ist aber machbar, wenn man ein paar Punkte beachtet.
Hier mal der Ablauf und die wichtigsten Kriterien, die ein Sachverständiger (aaS) oder Unterschriftsberechtigter (USB) dabei prüft:
? Was genau wird bei der Einzelabnahme geprüft?
Der Prüfer beurteilt, ob der Spoiler das Fahrzeug in einem sicherheitstechnischen oder zulassungsrechtlichen Sinn verändert. Dafür schaut er sich unter anderem Folgendes an:
1. Fahrverhalten und Auftrieb
Der Spoiler darf das Fahrverhalten nicht negativ beeinflussen – also keine instabile Hinterachse bei höheren Geschwindigkeiten verursachen. Besonders wichtig, wenn der Spoiler groß ist oder Abtrieb erzeugen soll. Ein Prüfer kann das anhand von Herstellerdaten, Erfahrungswerten oder Sichtprüfung einschätzen. Bei extremen Teilen eventuell sogar per Fahrversuch.
2. Gestaltung nach UN-R 26 – Kanten und Form
Der Spoiler muss abgerundete Kanten haben – mindestens 2,5 mm Radius an allen exponierten Stellen. Das ist Pflicht, damit niemand verletzt wird, z. B. bei einem Unfall. Scharfe GFK-Kanten oder schlecht entgratete Stellen sind ein No-Go. Das wird mit der Schieblehre nachgemessen.
3. Befestigung: dauerhaft und sicher
Klebeband reicht nicht. Der Spoiler muss fest mit der Karosserie verschraubt sein – mit Gegenscheiben oder Verstärkungen von innen, je nach Belastung. Originale TRD-Spoiler haben meist eine OEM-Befestigung. Der Prüfer will sehen, dass sich das Ding nicht bei 180 km/h vom Auto löst. Auch Vibrationsfestigkeit zählt.
4. Splittersicherheit / Bruchverhalten
Gerade bei GFK- oder Carbonteilen wichtig: Das Material darf bei einem Unfall nicht splittern oder scharf brechen. Viele TRD-Teile erfüllen das, weil sie werkseitig geprüft sind – aber ein Nachweis über das Material ist ideal. Alternativ kann der Prüfer das auf Sicht und Erfahrungswert beurteilen, wenn es sich um bekanntes, stabiles Material handelt und Dokummente (Teilekatalog) von Toyota/TRD vorliegen.
5. Sicht, Licht, Rückblick & Kennzeichenfreiheit
Der Spoiler darf keine Beleuchtungseinrichtungen verdecken – auch nicht die dritte Bremsleuchte oder das Kennzeichen (z. B. durch Schattenwurf). Außerdem darf er die Sicht nach hinten durch den Rückspiegel nicht so stark beeinträchtigen, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
6. Beeinflussung von LTE, Funk, Sensoren
In modernen Fahrzeugen kann ein Spoiler das Signal stören – z. B. bei Dachantennen. Bei der Celica T23 ist das meist unkritisch, außer du hast Nachrüstsysteme verbaut. Der Prüfer kann das im Zweifel prüfen oder dokumentieren, dass keine Beeinträchtigung vorliegt.
7. Fußgängerschutz nach UN-R 127
Auch wenn der Spoiler hinten sitzt, muss ausgeschlossen werden, dass bei einem Rückwärtsunfall eine zusätzliche Gefahr entsteht – etwa durch scharfkantige Ecken oder starre, hervorstehende Bauteile. Wird bei der Sichtprüfung bewertet.
8. Abschlepphaken, Kofferraum und andere Funktionen
Der Spoiler darf wichtige Funktionen nicht blockieren. Kofferraum muss noch aufgehen, Abschleppöse zugänglich bleiben. Wenn was verdeckt wird, ist das oft ein Ablehnungsgrund.
9. Identifizierbarkeit
Ideal ist, wenn der Spoiler eine Teile- oder Seriennummer hat (z. B. 00602‑08150‑1 bei TRD). Das macht es dem Prüfer leichter, das Bauteil zu benennen. Wenn keine Nummer da ist, muss er es genau beschreiben.
? Und dann?
Wenn alles passt, erstellt der aaS ein
§ 21-StVZO-Gutachten. Damit geht ihr zur Zulassungsstelle, lasst den Spoiler in die Fahrzeugpapiere eintragen (Feld 22). Fertig....
Alternativ:
Spoiler mit Teilegutachten eintragen – § 19(3) StVZO
Wenn du dir einen Spoiler aus GFK oder ABS gekauft hast, der
ein Teilegutachten dabei hat, brauchst du keine große Einzelabnahme. Das Ganze läuft dann viel einfacher – und auch günstiger – über eine normale
Eintragung nach § 19(3) StVZO.
? Was ist ein Teilegutachten überhaupt?
Ein Teilegutachten ist kein Freifahrtschein, aber ein offizielles technisches Dokument, das bestätigt:
- Das Bauteil wurde geprüft (z. B. auf Kanten, Befestigung, Sicht etc.)
- Es ist für bestimmte Fahrzeuge freigegeben (Hersteller, Typ, EG-Nummer)
- Es darf unter bestimmten Bedingungen legal verbaut werden
Das Gutachten wird vom Hersteller mitgeliefert (liegt meistens als PDF oder Ausdruck bei). Es ist nicht das Gleiche wie eine ABE – deshalb muss trotzdem eingetragen werden.
? So läuft die Eintragung mit Teilegutachten ab
- Spoiler einbauen
– aber genau nach den Vorgaben im Gutachten.
Da steht z. B. drin: wie viele Schrauben, welche Position, ob Verstärkungen nötig sind, ob zusätzliche Dichtungen verbaut sein müssen usw.
- Zum Prüfingenieur fahren
– TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ – jede Prüfstelle darf das machen.
Wichtig: Es reicht ein „normaler“ Prüfingenieur, kein aaS/USB nötig.
- Begutachtung
Der Prüfer schaut:
- Wurde alles richtig verbaut?
- Passt der Spoiler zum Fahrzeugtyp im Gutachten?
- Sind alle Auflagen eingehalten (z. B. Rückleuchten nicht verdeckt)?
- Sind die Kanten in Ordnung (2,5 mm Radius)?
- Sichtfeld okay, dritte Bremsleuchte sichtbar?
- Fest verschraubt und keine wackelige China-Befestigung?
- Eintragungsbestätigung bekommen
Du bekommst einen Eintragungsbericht / Änderungsabnahme nach § 19(3).
- Zur Zulassungsstelle gehen
Und den Spoiler offiziell in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen lassen. Meistens ins Feld 22.
? Wichtige Hinweise:
- Wenn du dich nicht ans Gutachten hältst (z. B. falsche Befestigung, andere Maße, nicht freigegebener Fahrzeugtyp), dann ist die Eintragung nicht zulässig – und der Prüfer darf (und wird) ablehnen.
- Wenn du mehrere Spoiler zur Auswahl hast: immer den nehmen, der ein Teilegutachten für dein Auto hat – das spart dir Zeit, Geld und Diskussionen.
- Auch bei Spoilern mit Teilegutachten erlischt die Betriebserlaubnis, solange es nicht eingetragen ist. Heißt: Einbauen allein reicht nicht – Eintragung ist Pflicht.
- Gutachten & Bauteil überprüfen lassen, von Technische Prüfstellen oder Prüforganisation, um Fälschung auszuschließen
In den Bildern findest du die Prüfpunkte von meinem Kollegen, der das darf, und die Anleitung von Toyota bzw. TRD, die belegt, dass der Spoiler von einem beim KBA geführten Hersteller produziert wurde, der bei seinen Bauteilen in der Regel eine Qualitätssicherung durchführt und die Teile für Fahrzeuge geeignet sind.
(Liegt aber im Ermessen des Prüfers den Teilekatalog als Grundlage zu nehmen)
Gruß und viel Erfolg
https://celicahobby.com/forums/ubbthreads.php/ubb/printthread/Board/8/main/2483/type/thread.html